Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen: Gewaltprävention muss intersektional gedacht werden

Wien (OTS) – Zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen
Frauen und
im Rahmen der weltweiten Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ betont der
Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DWS) die Notwendigkeit einer
konsequent intersektionalen Perspektive in der Gewaltprävention.
Frauen mit Mehrfachdiskriminierung – etwa geflüchtete Frauen, Frauen
mit Suchterkrankungen, obdach- und wohnungslose Frauen oder Frauen
mit Behinderungen – sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen und
benötigen spezifische, leicht zugängliche und passgenaue Angebote.

„Gewalt an Frauen ist ein tiefgreifendes gesellschaftliches
Problem, das jene am stärksten trifft, die ohnehin die meisten
Barrieren überwinden müssen“, erläutert Peter Hacker, Sozialstadtrat
und Präsident des DWS. „Es ist unsere Verantwortung, Gewaltschutz
intersektional zu denken und sicherzustellen, dass insbesondere
Frauen mit Mehrfachdiskriminierungen rasch und unbürokratisch
Unterstützung erhalten.“

Zwtl.: Der DWS setzt gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen
zentrale Schritte zur Stärkung des Gewaltschutzes:

Verpflichtende Gewaltschutzkonzepte und klare Meldewege in allen
vom Fonds Soziales Wien geförderten Einrichtungen.

Niederschwellige Beratung für Klient_innen und Mitarbeiter_innen
mit Fokus auf Gewaltprävention, Früherkennung und Sensibilisierung.

Unmittelbare Unterstützung bei konkreten Gewaltvorfällen oder
Verdachtsfällen im betreuten Kontext.

Verbesserter Zugang zu Frauenhäusern für Frauen mit psychischen
Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen, um bestehende
Versorgungslücken zu reduzieren.

Zielgerichtete Vernetzungsstrukturen zwischen Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen für obdach- und wohnungslose Menschen,
Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Suchterkrankungen sowie
geflüchtete Menschen in enger Kooperation mit Gewaltschutzzentren.

„Es darf nicht der Gesundheitszustand, der Aufenthaltsstatus oder
die Wohnsituation darüber entscheiden, ob eine Frau Schutz vor Gewalt
erhält. Jede Frau hat ein Recht auf Sicherheit“, betont Hacker.

Der DWS hat sich im Sommer 2025 aktiv an der Unterarbeitsgruppe
zum Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beteiligt und dafür
im Vorfeld seine Mitgliedsorganisationen mittels einer umfassenden
Umfrage eingebunden. Für 2026 ist die Überarbeitung der
Qualitätsstandards zur Gewaltprävention in der Wiener
Behindertenhilfe geplant. Damit sollen intersektionale Perspektiven
auf Gewaltschutz verbindlich gestärkt und sichtbar verankert werden.