Linz (OTS) – Ab 2026 ist es arbeitsuchenden Menschen kaum mehr
möglich, das
Arbeitslosengeld mit geringfügiger Arbeit aufzubessern. Damit soll
ihre Aufmerksamkeit auf die Arbeitsuche gelenkt werden. AK-Präsident
Stangl begrüßt, dass es während einer Ausbildung möglich sein soll
einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Die neuen Kriterien
dafür müssen aber zügig festgelegt werden und müssen mehr als nur das
Pflegestipendium umfassen.
Für viele Menschen ist der geringfügige Zuverdienst notwendig, um
sich vor allem länger dauernde Ausbildungen leisten zu können.
Zusätzlich kann die Beschäftigung auch die Möglichkeit eröffnen, nach
Abschluss der Ausbildung in ein dauerhaftes, vollversichertes
Beschäftigungsverhältnis einzusteigen. „ Ich begrüße die Ankündigung,
dass es künftig doch möglich sein soll, während einer Ausbildung
einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Die neuen Kriterien
dafür müssen aber zügig festgelegt werden und es muss mehr sein, als
nur das Pflegestipendium “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die geplante Änderung sorgt für Unsicherheit. Bereits jetzt
erkundigen sich mehr weiterbildungswillige Arbeitnehmer:innen als
bisher in der AK Oberösterreich. Viele von ihnen können sich eine
Weiterbildung ohne zusätzliches Einkommen nicht leisten. Das zeigen
die Erfahrungen aus der Beratungspraxis.
„ Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik schafft praxistaugliche
Rahmenbedingungen auch in Zeiten knapper Budgets. Die Bundesregierung
sollte daher bald Klarheit schaffen. Die Möglichkeit zum
geringfügigen Zuverdienst bei Aus- und Weiterbildungen muss erhalten
bleiben “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.