Schweinequälerei: Schuldsprüche bei Prozess in Graz

Wien (OTS) – Der heutige Prozesstag am Grazer Landesgericht für
Strafsachen
brachte ein eindeutiges Urteil, sorgte bei den zahlreichenen
Zuhörer:innen aber auch für Verwunderung. Die Angeklagten wurden
wegen Tierquälerei und Beweismittelunterdrückung schuldig gesprochen,
die Strafhöhe bleibt aber unter den angemessenen Möglichkeiten. Der
VGT demonstrierte zu Prozessbeginn vor dem Gerichtsgebäude, um seinen
Unmut über diesen Fall schlimmster Tierquälerei und die über die
tierquälerische Haltung auf Vollspaltenboden kundzutun.

Link zum Video: Steirischer Tierqual-Fall: Urteil in Strafprozess!

Anfang April 2025 erreichten mehrere Amtstierärzt:innen einen
Schweinemastbetrieb im Bezirk Leibnitz, der durch den VGT angezeigt
worden war. Beim heutigen Verhandlungstag schilderten sie
eindrücklich ihre Bestürzung darüber, welche Zustände in diesem
Betrieb vorgefunden wurden. Zitat Amtstierärztin Mag. Cordula
Konstantopoulos: „Ich muss sagen, bin schon seit 16 Jahren in diesem
Beruf, aber diese Bilder sind beispiellos“.

Drei Amtstierärzt:innen begutachteten am 3. und 4. April 2025
nach einer Anzeige des VGT den Betrieb und riefen umgehend eine
Polizeistreife zur Unterstützung, da bei der ersten Beschau das
erhebliche Ausmaß der Missstände sofort offensichtlich war.

Die Tierärztin schildert, untermauert von ihrem vorgelegten
Gutachten, wie dicht gedrängt die Tiere untergebracht waren. Einige
Tiere mussten sogar im Futtertrog liegen, andere lagen übereinander.
Die Krankheiten und Verletzungen wurden im Detail geschildert.
Eitrige Wunden, die im aufgestauten Kot wochenlang nicht abheilen
konnten und zahlreiche Lahmheiten werden ebenfalls aufgezählt. Auf
die Frage des Richters, ob der Bauer die Verletzungen erkennen hätte
müssen, kam ein eindeutiges „Ja“. Diesen Umstand hatte die
Verteidigung angezweifelt.

Gesamt wurden beim Betrieb fünf Schweine tot aufgefunden, mehrere
Tiere mussten notgetötet werden. Mindestens 40 Tiere mussten akut
behandelt werden. Einige der Tiere hatten laut Amtstierärztin mehrere
Tage lang hochgradige Schmerzen, bevor sie verstarben oder notgetötet
wurden. Die Schilderung der Missstände schien buchstäblich kein Ende
zu nehmen, da es sich um viele Stallräume handelte, in denen
Tierquälereien vorgefunden worden waren.

Nebst des Vorwurfs der Tierquälerei mussten sich die Angeklagten
auch wegen Beweismittelunterdrückung verantworten. Einige der im
Stall am Vortag durch die Amtstierärzt:innen gekennzeichneten
Schweine verschwanden auf mysteriöse Art und Weise. Es war der
Auftrag erteilt worden, diese tierärztlich zu versorgen. Am nächsten
Tag wurden sie nach einiger Suche und inteniver Befragung der
Verdächtigen tot am benachbarten Hof vorgefunden.

Zwtl.: Urteil überrascht

Dass die Angeklagten verurteilt wurden überraschte niemanden,
aber die Strafhöhe doch. Freiheitsstrafe wurde keine ausgesprochen,
sondern aufgrund der Unbescholtenheit Geldstrafen verhängt. Die wird
laut Erklärung durch den Richter an der Höhe des Einkommens bemessen.
Und da diese Einkommen der Angeklagten unter dem Existenzminimum
liegen, kommen die wegen Tierquälerei in zahlreichen Fällen
verurteilen Eheleute mit Strafen von jeweils 1.200 Euro davon, der
Sohn muss nur 960 Euro bezahlen, da nicht zweifelsfrei bewiesen
werden konnte, dass er für die Tierhaltung am elterlichen Betrieb
mitverantwortlich war.

Der Rechtsanwalt plädierte davor auf „nicht schuldig“ und
kündigte eine teilweise Berufung an. Die Urteile sind nicht
rechtskräftig.

David Richter vom VGT dazu: „Dieser Fall ist an grausamen Details
schwer zu überbieten. Aufgrund der Anzeige des VGT konnte die Behörde
akribisch dokumentieren und nachweisen, welches unvorstellbare
Tierleid dort geherrscht hat. Trotzdem scheinen die Konsequenz für
diesen Betrieb enttäuschend gering zu sein. Ob eine so niedrige
Bestrafung abschreckend wirkt, muss angezweifelt werden. Es zeigt
sich auch hier wieder, dass die Gesetze zum Schutze der Tiere viel zu
schwach sind.“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)