Wien (PK) – Vor 80 Jahren – am 25. November 1945 – waren die
Österreicherinnen
und Österreicher erstmals nach 15 Jahren aufgerufen, ihren
Nationalrat zu wählen. Österreich kehrte damit nach der Diktatur
unter Engelbert Dollfuß und der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft zum politischen System der parlamentarischen
Demokratie zurück. Neben dem Nationalrat wurden an diesem Tag auch
die Landtage gewählt, welche die Mitglieder des Bundesrats
entsandten. Als Siegerin der Nationalratswahl ging die ÖVP, gefolgt
von der SPÖ hervor. Weit abgeschlagen landeten die Kommunisten. Diese
drei Parteien bildeten, wie schon in den Monaten seit der Befreiung
Österreichs durch die Alliierten davor, bis 1947 eine
Proporzregierung.
Zum 80-jährigen Jubiläum dieses Meilensteins der österreichischen
Demokratiegeschichte hat die Parlamentskorrespondenz im Rahmen des
Jahresschwerpunkts 80 70 30 mit Günther Schefbeck, in der
Parlamentsdirektion für vertiefte Parlamentarismusforschung
zuständig, über die entscheidenden Schritte, Hürden und das Ergebnis
der Nationalratswahl im Jahr 1945 gesprochen.
Die Weichen für die parlamentarisch-demokratische Entwicklung
Österreichs werden gestellt
Noch während der nationalsozialistischen Herrschaft waren sich
alle politischen Gruppen weitgehend darin einig, Österreich als
selbständigen Staat wiederherzustellen. Die Vertreterinnen und
Vertreter der beiden großen politischen Lager – Sozialdemokraten und
Christlichsoziale – bekannten sich zur staatlichen Selbständigkeit
Österreichs als Ziel für die Zeit nach Kriegsende. Nicht einmal einen
Monat, nachdem der erste alliierte Soldat am 29. März 1945
österreichischen Boden betreten hatte, war die Republik Österreich
bereits wieder als unabhängiger Staat konstituiert, eine
provisorische österreichische Regierung unter Staatskanzler Karl
Renner im Amt und die Weichen in Richtung einer parlamentarisch-
demokratischen Entwicklung des österreichischen Staatenwesens
gestellt.
Laut Günther Schefbeck waren dafür die handelnden Personen, wie
etwa Karl Renner oder der spätere Bundeskanzler Leopold Figl, von
großer Bedeutung. Renner habe es gut verstanden, in Verhandlungen mit
der sowjetischen Besatzungsmacht, die in Ostösterreich zunächst
allein maßgeblich war, die Zustimmung für die Etablierung der
provisorischen Staatsregierung zu erhalten. Im Gegensatz zu anderen
besetzten Gebieten habe die Rote Armee dieses Vorgehen in Wien nicht
verhindert. Als zweiten wichtigen Faktor und „organisatorisches
Rückgrat“ für den Wiederaufbau staatlicher Strukturen nennt Schefbeck
die Wiedererrichtung der drei politischen Parteien ÖVP, SPÖ und die
KPÖ.
Im Gegensatz zu Deutschland war es zwar das Ziel der Alliierten,
möglichst bald eine österreichische Zentralverwaltung – unter der
Aufsicht der Siegermächte – einzusetzen, die Westalliierten weigerten
sich jedoch zunächst, die in Wien unter sowjetischer Besatzung
errichtete provisorische Staatsregierung anzuerkennen. Sie
befürchteten laut Günther Schefbeck eine „Marionettenregierung der
Sowjetunion“, um Österreich zu einem kommunistisch beherrschten Land
zu machen. Eine zweifelsfrei demokratisch legitimierte
österreichische Zentralverwaltung konnte jedoch nur durch allgemeine
Wahlen geschaffen werden. Diese aber wiederum konnten nur von einer
bereits allgemein anerkannten Zentralverwaltung organisiert und
durchgeführt werden.
Den Durchbruch brachte schließlich Karl Renners Plan zur
Abhaltung gesamtösterreichischer Länderkonferenzen im September und
im Oktober 1945, die der Herstellung eines Konsenses mit den
westlichen Bundesländern und den dort stationierten Alliierten,
insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der allgemeinen Wahlen
am 25. November, dienen sollten.
Das Wahlgesetz vom 19. Oktober 1945
Die Basis für die Abhaltung der Nationalrats- und Landtagswahlen
bildete die von der provisorischen Staatsregierung am 27. April
veröffentlichte Unabhängigkeitserklärung sowie das am 19. Oktober
1945 beschlossene Wahlgesetz . Als Anlassfallgesetz hatte es
ausschließlich für die erste Nationalratswahl nach dem Zweiten
Weltkrieg Geltung. Insbesondere für die Einteilung der 25 Wahlkreise
im Bundesgebiet sowie für die Mandatsermittlung hatte man sich an der
Nationalrats-Wahlordnung 1923 orientiert.
Die bei weitem wichtigste anlassbezogene Regelung im Vergleich zu
anderen Wahlgesetzen habe den Ausschluss aller ehemaligen
Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten vom aktiven als auch
vom passiven Wahlrecht betroffen, betont Schefbeck. Diese
verhältnismäßig weitreichende Maßnahme sei auch von den
Besatzungsmächten erwartet worden. Im Vorfeld der Wahl mussten alle
Männer und Frauen ab Vollendung des 21. Lebensjahres mittels
sogenannter Wähleranlageblätter Angaben über eine ehemalige NSDAP-
Mitgliedschaft machen. Falsche Angaben wurden durch das Wahlgesetz
mit bis zu fünf Jahren Haft streng bestraft.
Als unmittelbare Kriegsfolge war der besonders hohe Frauenanteil
an der Gesamtheit der Wahlberechtigten (64,3 %) eine weitere
Besonderheit dieser Wahl, die das Ergebnis maßgeblich beeinflusst
hat. Ausschlaggebend dafür waren laut Schefbeck die sich noch in
Gefangenschaft befindlichen oder getöteten Soldaten sowie die hohe
Zahl an ermordeten österreichischen Jüdinnen und Juden, die nicht am
Urnengang teilnehmen konnten. Insgesamt waren 1945 3.449.605 Personen
wahlberechtigt. Bei den Wahlen 1930 waren es mit 4.121.282 Personen
noch rund 700.000 mehr gewesen.
ÖVP, SPÖ und KPÖ treten zur Wahl an
Zur Wahl am 25. November 1945 traten österreichweit drei Parteien
an, die bereits seit April die provisorische Staatsregierung
bildeten. Während SPÖ und ÖVP nicht direkt an ihre Vorgängerparteien
in der Ersten Republik anknüpften – sie gründeten sich im April 1945
neu – schloss die KPÖ bei ihrer Wiedererrichtung direkt an ihre
Strukturen der Zwischenkriegszeit an.
Der Wahlkampf war vom Einsatz traditioneller Instrumente und
Medien geprägt. Einerseits von Veranstaltungen der Parteien,
andererseits durch Papiermedien wie Plakate, Wandzeitungen und
Flugblätter. Hinzu kamen die Parteizeitungen, die seit dem 5. August
wieder erschienen. In der Plakatwerbung wurde in Ostösterreich die
Begünstigung der KPÖ durch die überproportionalen Papierzuteilungen
der sowjetischen Besatzungsmacht spürbar. Das offensichtliche
Naheverhältnis zu den Sowjets dürfte den Kommunisten jedoch mehr
geschadet als geholfen haben. Letztendlich seien „die
österreichischen Wählerinnen und Wähler nicht so dumm gewesen, sich
von solchen Beeinflussungsmaßnahmen tatsächlich in ihrer
Wahlentscheidung beeinflussen zu lassen“, hält Schefbeck fest. Waren
die sowjetischen Soldaten im April 1945 zunächst noch vielerorts als
Befreier begrüßt worden, so hätten sie sich durch Übergriffe bald
verhasst gemacht.
Der Wahltag: Die Wahlbeteiligung erreicht 94,3 %
Am 25. November 1945 erstmal nach 15 Jahren wieder zu den Urnen
gerufen, zeigten die Österreicherinnen und Österreicher großes
Interesse an der Stimmabgabe. Die Wahlbeteiligung lag bei bis dahin
nie erreichten 94,3 %. Die Erlebnisse der Jahre 1934 bis 1945 hätten
den Wählerinnen und Wählern bewusst gemacht, wie wichtig
parlamentarische Demokratie ist, so die Analyse Schefbecks. Die hohe
Beteiligung habe zudem die staatlichen Strukturen in Österreich, auch
gegenüber den Besatzungsmächten, gestärkt.
Dass die ÖVP mit 49,8 % als klare Wahlsiegerin hervorging,
bezeichnet Schefbeck als größte Überraschung des Wahltags. Ihr dürfte
der kriegsbedingte besonders hohe Frauenanteil an der Gesamtheit der
Wahlberechtigten zugutegekommen sein. Die Volkspartei stellte damit
85 Abgeordnete, was die absolute Mandatsmehrheit im Nationalrat
bedeutete. An zweiter Stelle lag die SPÖ. Sie erreichte 44,6 % bzw.
76 Mandate. Trotz ihrer überproportional großen Ressourcen blieb die
KPÖ weit abgeschlagen und klar hinter den Erwartungen. Sie erzielte
5,4 %, was insgesamt 4 Mandate im Nationalrat bedeutete. Obwohl die
Frauen nahezu zwei Drittel des Wahlvolks stellten, lag deren Anteil
am damals 165-köpfigen neu gewählten Nationalrat lediglich bei 5,45 %
. Somit waren nur 9 Frauen in diesem Gremium vertreten.
Trotz des unerwarteten Ausgangs – der deutliche Sieg der ÖVP und
das unter den Erwartungen gebliebene Abschneiden der Kommunisten –
zeigt das Wahlergebnis laut Günther Schefbeck insgesamt eine
strukturelle Kontinuität im Wahlverhalten, ungeachtet der seit der
Nationalratswahl von 1930 eingetretenen demographischen
Verschiebungen. Österreich sei 1945 noch ein stark agrarisch
geprägtes Land gewesen, zudem habe es in der städtischen Bevölkerung
einen handwerklich-gewerblichen Bevölkerungsanteil gegeben, der auch
zur ÖVP tendierte, analysiert Schefbeck. Die bürgerliche Mehrheit,
die also in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur
Österreichs fußte, blieb erhalten. Die SPÖ hatte trotz der Konkurrenz
der KPÖ ihren Stimmenanteil im Vergleich zur Ersten Republik
vermehren können. Ohne das wegen seiner NS-Nähe vorübergehend
ausgeschlossene „Dritte Lager“ stellte sich die österreichische
politische Landschaft als ein Zweiparteiensystem dar.
Bei den gleichzeitig durchgeführten Landtagswahlen war die ÖVP
nicht minder erfolgreich. In sieben von neun Bundesländern erreichte
sie den ersten Platz und stellte den Landeshauptmann. Lediglich in
Wien und Kärnten setzte sich die SPÖ durch. Somit erreichte die
Volkspartei mit 27 Mandaten, gegenüber den 23 der SPÖ, auch im
Bundesrat die absolute Mehrheit.
Die Rückkehr zur parlamentarischen Demokratie
Die demokratischen Wahlen vom 25. November 1945 hatten den Weg
frei gemacht für die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung der
parlamentarischen Demokratie. Am 19. Dezember traten sowohl der
National- als auch der Bundesrat zu ihrer konstituierenden Sitzung
zusammen. Der 19. Dezember 1945 gilt auch als (neuerliches)
Inkrafttretensdatum des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Am 20. Dezember wählte die Bundesversammlung Karl Renner zum
Präsidenten der Republik Österreich. Dieser ernannte am selben Tag
Leopold Figl zum ersten Bundeskanzler der Zweiten Republik. Die
Bildung einer Koalitionsregierung war schon im Vorfeld der Wahl
zwischen ÖVP und SPÖ vereinbart worden, und auch der KPÖ war eine
Regierungsbeteiligung in Aussicht gestellt. Aufgrund des bescheidenen
Abschneidens wurde den Kommunisten nur ein verhältnismäßig
unbedeutendes Ressort überlassen, das sie schon im November 1947
aufgeben sollten. Damit nahm die Regierung – bis dahin formal noch
eine Konzentrationsregierung aus allen im Parlament vertretenen
Parteien – endgültig den Charakter einer Großen Koalition an, die
Österreich in den kommenden Jahrzehnten prägen sollte. Die
Handlungssouveränität der Regierung war allerdings bis 1955 durch die
zwischen den alliierten Mächten abgeschlossenen Kontrollabkommen
eingeschränkt.
Die Unterschiede zwischen 1918 und 1945
Angesprochen auf die entscheidenden Unterschiede zwischen der
Republiksgründung 1918 und der Wiedererrichtung 1945, ortet Günther
Schefbeck eine mangelnde Überzeugung von der Lebensfähigkeit
Österreichs in der Ersten Republik. Nach dem Ende der Monarchie habe
der Wunsch bestanden, wieder in einer großen staatlichen Gemeinschaft
– konkret als Teil Deutschlands – aufzugehen. Nach den Erlebnissen
des Nationalsozialismus seien die Österreicherinnen und Österreicher
hingegen „heil froh gewesen, aus Deutschland wieder rauszukommen“ und
„sich als Kleinstaat neu zu definieren“. Das österreichische
Nationalbewusstsein habe sich aber erst in den kommenden Jahrzehnten
weiterentwickelt.
Der zweite wichtige Faktor ist für Schefbeck die unterschiedliche
Fähigkeit und der Wille zur Zusammenarbeit zwischen den politischen
Parteien gewesen. Nur in der Gründungsphase der Ersten Republik –
konkret bis 1920 – habe es die Zusammenarbeit zwischen den
Christlichsozialen und den Sozialdemokraten gegeben. Die
ideologischen und sozialstrukturellen Gegensätze hätten sich in der
Ausschaltung der parlamentarischen Demokratie 1933 und im Bürgerkrieg
von 1934 entladen. Nach 1945 seien die maßgeblichen Politiker auf
Seiten der ÖVP und der SPÖ bestrebt gewesen, diese Hürden zu
überwinden, so Günther Schefbeck. Dies habe die von 1945 bis 1966
andauernde Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ – bis 1947 auch mit
der KPÖ – zum Ausdruck gebracht, was laut Schefbeck ausgereicht haben
dürfte, um einen gemeinsamen Grundkonsens, über diese Zeit hinweg,
abzuleiten.
Publikation zur „Wiedergeburt einer parlamentarischen Demokratie“
Einen vertiefenden Einblick in die Ereignisse im Jahr 1945 gibt
eine von der Parlamentsdirektion herausgegebene Publikation mit dem
Titel „Wiedergeburt einer parlamentarischen Demokratie“ . Sie erklärt
in kompakter Form die Hintergründe und politischen Perspektiven
dieser Monate – zwischen der Befreiung Österreichs vom
Nationalsozialismus und der ersehnten Rückkehr zur Demokratie – und
ist ab sofort im Parlamentsshop erhältlich. (Schluss) med
HINWEIS: Das Parlament beleuchtet 2025 drei Meilensteine der
Demokratiegeschichte. Vor 80 Jahren endete der Zweite Weltkrieg, vor
70 Jahren wurde der Staatsvertrag unterzeichnet und vor 30 Jahren
trat Österreich der EU bei. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt
2025 finden Sie unter www.parlament.gv.at/kriegsende-staatsvertrag-eu
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