Vogelgrippe: Erster HPAI-Fall in Kleinhaltung im Burgenland bestätigt

Wien (OTS) – In einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See
(Burgenland) wurde am
17. November 2025 erstmals im laufenden Jahr bei gehaltenen Vögeln
der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 nachgewiesen. Der betroffene
Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse
und Puten. Nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere wurde das
zuständige Veterinäramt informiert. Die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte den Verdacht. Der Betrieb
wurde umgehend gesperrt. Die noch nicht verstorbenen Tiere der
Kleinhaltung wurden bereits tierschutzgerecht gekeult. Per
Kundmachung des BMASGPK wird eine Schutzzone mit einem Radius von 3
Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern rund um den
betroffenen Betrieb eingerichtet.

Es handelt sich um den ersten bestätigten HPAI-Nachweis in einer
österreichischen Kleinhaltung in der aktuellen HPAI-Saison 2025.

Zwtl.: Aktuelle Seuchenlage in Österreich

Seit Ende September 2025 wurden ausschließlich HPAI-positive
Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt – darunter in Kärnten (
Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten) und
zuletzt in Oberösterreich (Bezirk Linz-Land). Die Nachweise betreffen
vorwiegend Schwäne. Der Fall im Burgenland markiert nun den ersten
Nachweis bei gehaltenen Tieren im heurigen Seuchenzug.

Zur laufenden Überwachung werden Betriebe mit Geflügelhaltung
risikobasiert kontrolliert und beprobt.

Zwtl.: Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest wurden
umgehend umfassende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Der betroffene
Tierbestand wird gekeult. Rund um den betroffenen Betrieb wurden
Schutz- und Überwachsungszonen eingerichtet und eine risikobasierte
Kontrolle von Geflügelhaltungen gestartet. Zusätzlich gelten
strengere Biosicherheits- und Haltungsauflagen.

Zwtl.: Schutzzone (3-Kilometer-Radius)

In einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb
werden alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und
gegebenenfalls beprobt. Es gelten:

Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten

Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung,
Futter- oder Wasseraufnahme

Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des
Betriebs

Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu
Tierbereichen

Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß

Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte
und Eier zum menschlichen Verzehr

Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt.
Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. Für
Produkte, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden
oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.

Zwtl.: Überwachungszone (10-Kilometer-Radius)

Im angrenzenden Bereich bis zehn Kilometer werden Betriebe
stichprobenartig kontrolliert. Auch hier gilt erhöhte Wachsamkeit, um
eine etwaige Ausbreitung frühzeitig zu erkennen. Die Maßnahmen
richten sich nach einer risikobasierten Einstufung der Betriebe.

Zwtl.: Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Unabhängig vom konkreten Ausbruch gelten in definierten Gebieten
mit erhöhtem Risiko österreichweit verschärfte
Biosicherheitsmaßnahmen:

Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten

Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder
Überdachungen

Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand

Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel
zugänglich ist

Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen
und Transportmitteln

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko ist eine dauerhafte
Stallhaltung verpflichtend. Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren
können davon ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen
eingehalten werden.

Zwtl.: Lage in Europa

Seit September 2025 ist europaweit ein deutlicher Anstieg an HPAI
-Ausbrüchen – nahezu ausschließlich des Subtyps H5N1 – zu
verzeichnen. In den letzten vier Wochen wurden 74 Ausbrüche bei
Geflügel, 17 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und 238 bei
Wildvögeln gemeldet. Besonders betroffen sind Regionen entlang der
Zugrouten, auch nahe der österreichischen Grenze.

Die Häufung steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Höhepunkt des
herbstlichen Vogelzugs. Es wird beobachtet, dass Wildvögel das Virus
häufig symptomlos ausscheiden können. Erst wenn zusätzliche
Stressfaktoren wie Kälte hinzukommen oder das Virus in lokale
Vogelpopulationen gelangt, treten schwere Krankheitsverläufe auf.

Weiterführende Links:

Aktuelle Informationen zu Tierseuchen-Situation