ÖRV-Präsidentin Beseler: Restaurator:innen verdienen endlich gesetzliche Verankerung

Wien (OTS) – Während Zugang und Ausbildung der meisten Berufe in
Österreich
gesetzlich geregelt sind im Interesse von Qualität und
Rechtssicherheit, fehlt für Restaurator:innen bis heute eine solche
Regelung – obwohl sie nach strengen europäischen Standards und in
öffentlichem Interesse arbeiten. 12 UNESCO-Welterbestätten, 39.000
denkmalgeschützte Bauten, Millionen Sammlungsobjekte in Museen und
unzählige Denkmale in Schutzzonen – Österreich verfügt über ein
dichtes kulturelles Erbe. Dipl.-Rest. Susanne Beseler, Präsidentin
des Berufsverbands Österreichischer Restauratorinnen und
Restauratoren (ÖRV): „Es sind Restaurator:innen, die mit fundiertem
Wissen und umfangreicher Erfahrung Österreichs Kulturerbe zugunsten
der Allgemeinheit erforschen, erhalten und pflegen – ob in Museen
oder der Baudenkmalpflege, ob selbständig oder angestellt in
Kulturinstitutionen. Eine ÖRV-Mitgliedschaft ist der Nachweis
fachlicher Qualifikation als Restaurator:in nach höchsten
europäischen Standards. Was fehlt, ist die gesetzliche Regulierung!“

Der ÖRV mit seinen über 400 Mitgliedern vertritt ein klares
Berufsbild: Restaurator:innen verfügen über eine einschlägige
universitäre Ausbildung oder eine gleichwertige, durch Wissen,
Fähigkeiten und Erfahrung belegte Expertise. Sie arbeiten
entsprechend den europäischen Professional Guidelines des
europäischen Dachverbands E.C.C.O. Restaurator:innen gehören gemäß
Definition zu den freien Berufen und unterliegen nicht dem
Gewerberecht.

Beseler: „Restaurator:innen arbeiten nach internationalen
Qualitätsstandards, haben ein hohes Arbeitsethos und sind dem Erhalt
des kulturellen Erbes verpflichtet. Das erfordert eine Mitgliedschaft
im ÖRV. Diese Berufsgruppe verdient endlich die gesetzliche
Verankerung als freier Beruf!“

Am 14./15. November feiert der ÖRV sein 40-jähriges Bestehen. Die
Jahrestagung im Wien Museum unter dem Ehrenschutz von Bundespräsident
Dr. Alexander Van der Bellen und internationaler Beteiligung widmet
sich dem Wandel des Berufsbildes von Restaurator:innen. Aus diesem
Anlass erneuert der ÖRV seine Forderung nach einer klaren
gesetzlichen Grundlage, damit endlich definiert ist, wer am
Kulturerbe tätig sein darf – und wie die Zusammenarbeit der
beteiligten Berufsgruppen geregelt ist.