Wien (OTS) – Ob ein Kind Schulassistenz rechtzeitig, ausreichend oder
überhaupt
erhält, hängt in Österreich vielerorts nicht vom tatsächlichen
Unterstützungsbedarf ab, sondern vom Wohnort. Während manche
Bundesländer klare Verfahren und zentrale Ansprechpartner:innen
eingerichtet haben, existieren andernorts bis heute keine
einheitlichen oder rechtlich abgesicherten Modelle. Eltern müssen
dort Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen, Zuständigkeiten
selbst klären und oft monatelang auf Entscheidungen warten.
„Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland
dieselben Rechte haben. Stattdessen entscheidet oft die Postleitzahl,
ob Inklusion möglich ist“, so die Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger.
Zwtl.: Unterschiedliche Wege, ungleiche Chancen
In einzelnen Bundesländern ist Schulassistenz rechtlich fest
verankert, in anderen wird sie über Sozialhilfe, Förderprogramme oder
projektbezogene Finanzierungen abgewickelt. Das führt dazu, dass die
Unterstützung in manchen Regionen verlässlich im Unterricht
eingebunden ist, während anderswo nur befristete oder stundenweise
Lösungen angeboten werden. Ganz zu schweigen von Bundesländern, in
denen Eltern selbst Träger suchen müssen, weil die öffentlichen
Strukturen fehlen. Für Familien bedeutet das Unsicherheit und
permanente Abhängigkeit vom Wohlwollen lokaler Behörden.
Durch die Sparprogramme einzelner Bundesländer kommte es auch
vermehrt zu Stundenreduktionen in der Schulassistenz. Das führt in
der Praxis oftmals dazu, dass Kinder die Schule gar nicht mehr oder
nicht ausreichend besuchen können. Dadurch fällt ein ganzer
Bildungsweg unbedachten Sparmaßnahmen der Bundesländer zum Opfer.
„Es kann nicht sein, dass zwei Kinder mit gleichem Bedarf völlig
unterschiedliche Chancen haben, nur weil sie in verschiedenen
Bundesländern wohnen“, so Steger.
Zwtl.: Rechtlich eindeutig, aber praktisch zersplittert
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt
bundesweit, doch die Zuständigkeiten und Abläufe in der Umsetzung
sind zersplittert. In einem Teil des Landes existieren definierte
Qualifikationsanforderungen und stabile Beschäftigungsmodelle, in
anderen werden Schulassistenzen auf Projektbasis angestellt, schlecht
bezahlt oder kurzfristig ausgetauscht. Schulen berichten, dass sie
jedes Jahr aufs Neue kämpfen müssen, um die Unterstützung halbwegs
abzusichern.
„Wir haben ein Menschenrecht auf Bildung, das alle Bewohner:innen
Österreichs schützen soll. Jedes Bundesland setzt dieses jedoch
unterschiedlich in Ausmaß und Qualtiät um. Das ist keine
Gleichbehandlung“, so Steger.
Zwtl.: Fehlende Regelungen lassen Kinder zurück
Besonders problematisch sind jene Regionen, in denen es überhaupt
keine klaren gesetzlichen Bestimmungen gibt. Dort hängt alles vom
Engagement einzelner Schulträger, Direktor:innen oder
Sozialorganisationen ab. Familien werden zu Bittstellern, weil
Verfahren nicht geregelt, Rollen nicht definiert und Zuständigkeiten
nicht zuordenbar sind. Kinder verpassen Unterricht, weil niemand
weiß, wer die Assistenz finanzieren soll oder wer die Verantwortung
trägt.
Zwtl.: Schulassistenz braucht bundesweite Verbindlichkeit
Inklusion darf nicht länger eine Frage des Wohnorts sein.
Schulassistenz muss in jedem Bundesland denselben Zugang, dieselbe
Qualität und dieselbe Verlässlichkeit bieten, damit Kinder mit
Behinderungen überall dieselben Chancen haben. Eine Schule kann nur
inklusiv arbeiten, wenn die Ressourcen planbar sind und zwar ab dem
ersten Schultag, nicht nach Monaten administrativer Verzögerungen.
Die bereits angelaufenen Harmonisierungsbestrebungen im Bereich
der Persönlichen Assistenz müssen ausgebaut werden und die
Schulassistenz muss Teil der Bestrebungen sein. Hier braucht es
weitere Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, um die UN-
Behindertenrechtskonvention endlich umfassend umzusetzen.
Zwtl.: I nklusion endet nicht am Schulhof, sondern beginnt dort
Inklusion ist mehr als eine Idee. Sie braucht klare Gesetze,
stabile Strukturen und die Gewissheit, dass jedes Kind Unterstützung
bekommt, egal wo es wohnt oder zur Schule geht. Österreich braucht
ein Schulsystem, das für alle da ist und die gleichen Voraussetzungen
zur Entwicklung für jedes Kind bereitstellt.
„Schulassistenz ist keine Frage der politischen Stimmung und kein
Budgetversuchsfeld. Sie ist die Grundlage dafür, dass Kinder mit
Behinderungen nicht nur anwesend sind, sondern wirklich dazugehören“,
betont Steger.