Weitere NÖAAB Forderung wird umgesetzt: Abschaffung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit kommt mit 1. Jänner 2026

St. Pölten (OTS) – „Mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und
ein bisserl
pfuschen fährt jemand besser, als wenn jemand ordentlich arbeiten
geht – das kann es nicht sein! So ein Verhalten schädigt den
Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort Österreich. Da muss ein
Riegel vorgeschoben werden. Es geht nicht um Menschen mit
Betreuungspflichten, sondern um jene, die das System nach Strich und
Faden ausnützen. Wer gesund ist und dazu verdienen kann, der kann
auch arbeiten!“ Mit diesen klaren Worten hat NÖAAB-Landesobfrau
Christiane Teschl-Hofmeister bereits im Herbst 2024 im Rahmen des
Pressegesprächs „Keine Leistung – kein Geld“ die Abschaffung des
geringfügigen Zuverdienstes gefordert.

Mit 1. Jänner 2026 setzt die Bundesregierung diese Forderung des
Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes um
und schafft die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes während
des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weitgehend ab.
Damit wird eine Regelung beseitigt, die falsche Anreize gesetzt und
den Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ unterlaufen hat. Künftig ist
ein geringfügiger Zuverdienst während des Leistungsbezugs
grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur wenige klar definierte
Ausnahmen – etwa bei Betreuungspflichten oder gesundheitlichen
Einschränkungen – bleiben bestehen, um besondere Lebenssituationen zu
berücksichtigen.

Für VPNÖ-Sozialsprecher LAbg. Anton Erber ist die Entscheidung
ein wichtiger Beitrag zu mehr Fairness: „Wer Unterstützung vom Staat
erhält, muss alles daransetzen, wieder in eine reguläre Beschäftigung
zu kommen und nicht versuchen, Lücken im System auszunutzen. Es darf
nicht sein, dass jemand mit Sozialleistungen, geringfügiger
Beschäftigung und Schwarzarbeit besser aussteigt als jemand, der
jeden Tag arbeiten geht. Diese Reform stellt sicher, dass Leistung
wieder zählt und jene unterstützt werden, die bereit sind zu
arbeiten.“

Erber verweist zudem auf die Bedeutung von Arbeit für soziale
Teilhabe und Stabilität: „Arbeit gibt Struktur, Gemeinschaft und
Perspektive. Langzeitarbeitslosigkeit ist nicht nur wirtschaftlich
belastend, sondern auch psychisch schwer auszuhalten. Wer kann, soll
arbeiten – und wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein.“

Abschließend betont Teschl-Hofmeister: „All diese Maßnahmen
tragen zu mehr Leistungsgerechtigkeit bei. Sie sorgen dafür, dass
sich Arbeit mehr lohnt. Und sie bringen wieder mehr Fairness in unser
System. Das ist unser Weg für die Leistungsträgerinnen und
Leistungsträger. Das ist die Handschrift des NÖAAB.“