Wien (OTS) – „Erweiterte Kompetenzen für Pflegekräfte im Bereich der
Arzneimittelweiterverordnung sind längst überfällig. Dass eine
Pflegekraft für eine einfache, rezeptfreie Salbe eine ärztliche
Verordnung braucht, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Die Folgen:
Betroffene warten länger auf ihre Medikamente, Ärzt:innen sind mit
Bürokratie statt mit Patient:innen beschäftigt, und die Pflege wird
zusätzlich erschwert“, kritisiert der Pflegesprecher der Grünen,
Ralph Schallmeiner.
Die Grünen haben dafür bereits einen konkreten Lösungsvorschlag
im Nationalrat eingebracht, wie Schallmeiner erklärt: „Nachdem die
Ärztekammer bei den Verhandlungen zur Medikamentenliste völlig auf
stur gestellt hat, haben wir vorgeschlagen, die vorhandenen
rechtlichen Limitierungen zu beseitigen. In Zukunft soll das
Ministerium per Verordnung die Liste der für die Pflege freigegebenen
Medikamente festlegen. Die Ärztekammer kann dazu Stellung nehmen,
aber nicht mehr blockieren. Damit wäre das Problem gelöst und
Anpassungen könnten rasch erfolgen. Leider wurde unser Antrag im
letzten Sozialausschuss auf Betreiben der Koalitionsfraktionen
vertagt.“
Selbst der Hinweis, dass eine vergleichbare Regelung bei den MTD-
Berufen (medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Berufen) bereits
erfolgreich gilt, sei vor allem von der ÖVP ignoriert worden. „Hier
besteht offenkundig Handlungsbedarf. Dieses ständige Auf-die-lange-
Bank-Schieben in der Pflege muss endlich aufhören“, fordert
Schallmeiner.
Ein weiteres aktuelles Thema ist die angekündigte Aufnahme der
Pflege in die Schwerarbeitsregelung. Hier schließen sich die Grünen
den Vorschlägen des ÖGKV an. Schallmeiner mit klaren Worten: „Außen
hui, innen pfui – so präsentiert sich die neue Verordnung zur
Schwerarbeitsregelung für Pflegekräfte. Natürlich ist jede
Verbesserung begrüßenswert, aber wenn wir die Pflege wirklich
attraktivieren wollen, müssen deutlich mehr Betroffene profitieren.
Das ist in der aktuellen Verordnung ganz klar nicht der Fall.“
Die Mogelpackung sei leicht enttarnt: Zwar gilt die Regelung auch
für Teilzeitkräfte, doch die notwendigen zwölf Nachtdienste pro Monat
schafft kaum eine Pflegekraft, die in Teilzeit arbeitet. Hinzu kommen
die geforderten 45 Versicherungsjahre – ein Ziel, das diplomierte
Pflegekräfte meist erst zum Regelpensionsalter erreichen. Besonders
für Frauen sei die Regelung unpraktikabel, da sie in den letzten 20
Berufsjahren oft in Teilzeit wechseln, um Angehörige zu pflegen.
„Die neue Schwerarbeitsverordnung ist vor allem männerfreundlich,
obwohl Pflege weiblich ist“, hält Schallmeiner fest. „Wir können dem
ÖGKV und seiner Präsidentin Elisabeth Potzmann nur beipflichten: Was
es wirklich braucht, sind Arbeitsbedingungen, die an die
Lebensrealitäten der Pflegekräfte angepasst sind, damit sie ihren
Beruf bis zum Pensionsantritt gut ausüben können. Die
Ankündigungsweltmeister-Regierung hat wieder zugeschlagen. Von
Treffsicherheit und echter Entlastung kann keine Rede sein.“