50 Jahre Forstgesetz – nachhaltige Wälder für Generationen

Wien (OTS) – Das österreichische Forstgesetz feiert heuer sein
50-jähriges
Bestehen. Es bildet die Grundlage für einen verantwortungsvollen
Umgang mit Wäldern, wird den modernen Anforderungen des Umwelt- und
Klimaschutzes gerecht und stellt gleichzeitig die Versorgung mit dem
nachwachsenden Rohstoff Holz sicher. Österreich hat ein sehr strenges
Forstgesetz, welches die gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald
berücksichtigt.

Gemeinsame Lösungen zur Sicherung nachhaltiger Wälder für
Generationen
Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wäldern sind
sichere Eigentums- und Landnutzungsrechte. Es muss klar sein, was
Waldeigentum rechtlich bedeutet, wer das Recht hat, Wälder zu nutzen
und welche Rechte und Pflichten mit dem Waldbesitz verbunden sind.
Holz aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern Österreichs bildet
die Grundlage für eine umfangreiche und integrierte
Wertschöpfungskette, die Wirtschaft und Beschäftigung insbesondere im
ländlichen Raum stärkt.

Der Rohstoff Holz wird in Österreich vielseitig verarbeitet – von
Rohmaterialien über Zwischenprodukte bis hin zu veredelten
Endprodukten. Österreich setzt sich seit jeher für die nachhaltige,
multifunktionale und aktive Waldbewirtschaftung ein und ist
anerkannter Partner und Impulsgeber in der europäischen und
internationalen Waldpolitik und waldrelevanten Forschung.

„Der österreichische Ansatz besteht darin, ökonomischen Erfolg,
verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und gesellschaftliche
Ansprüche an den Wald integral zu verknüpfen. Damit stößt er
international auf Beachtung und österreichisches Know-how über
nachhaltige Waldwirtschaft wird weltweit nachgefragt“, so
Forstminister Norbert Totschnig.

Forstwirtschaft und Waldpolitik sind zwar formell nationale
Angelegenheit, da die EU-Verträge hier keine Kompetenz vorsehen.
Dennoch greift das EU-Recht zum Beispiel durch den „Green Deal“
direkt und indirekt vermehrt in forstbezogene Belange ein. Hierbei
erfolgte die Regelung über bestehende EU-Kompetenzen verschiedener
Politikbereiche wie insbesondere der Umwelt-, Klima und
Energiepolitik.

„EU-Regelungen sollten sich an den Prinzipien der Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit orientieren, weshalb den Mitgliedsstaaten, unter
Berücksichtigung vorhandener Forstgesetze und lokaler Gegebenheiten,
Spielraum gegeben werden muss. Das österreichische Forstgesetz
belegt, dass es wirksam ist und die Nachhaltigkeit langfristig
sichert“ , hebt Konrad Mylius , Präsident der Land&Forst Betriebe
Österreich hervor.

Die Vorgaben der EU-Ebene betreffen dabei nicht nur den Bereich des
Forstrechts im weiteren Sinne, sondern zum Teil auch den Kernbereich
des österreichischen Forstgesetzes, wie am Beispiel der EU-
Entwaldungsverordnung gezeigt werden kann. Diese beinhaltet nicht nur
eine eigene, vom Forstgesetz abweichende Walddefinition, sondern
sieht auch über das nationale Forstrecht hinausgehende
Verpflichtungen für Waldbewirtschaftende in Form erweiterter
Sorgfaltspflichten bei der Holzernte vor.

„Wir unterstützen ausdrücklich die internationalen Bemühungen zur
Bekämpfung der globalen Entwaldung. Die österreichischen
Familienbetriebe bewirtschaften den Wald nach dem Prinzip der
Nachhaltigkeit und dies wird durch ein strenges Forstgesetz geregelt.
In Österreich kommt es daher weder zu Entwaldung noch zu
Waldschädigung – im Gegenteil: Die Waldfläche hat in der
Vergangenheit kontinuierlich zugenommen. Deshalb stehen wir der EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR) kritisch gegenüber. Die vorgestellten
neuen Vorschläge zur Vereinfachung der EUDR bringen keine
Verbesserung. Unsere Waldbesitzer brauchen echte, praxistaugliche und
strukturelle Erleichterungen“, betont der Präsident der
Landwirtschaftskammer Steiermark und Vorsitzender des LKÖ-
Forstausschusses, Andreas Steinegger .

Im Rahmen der Arbeiten zur nationalen Umsetzung der EUDR zeigte sich,
dass die Anforderungen, die die Verordnung an Produzentinnen und
Produzenten stellt, extrem hoch sind und einen unverhältnismäßigen
bürokratischen Aufwand verursachen. Nicht zuletzt auch aufgrund des
breiten produktbezogenen Anwendungsbereichs. Die EUDR zielt darauf
ab, Entwaldung und Waldschädigung weltweit einzudämmen – doch die
Maßnahmen greifen auch in Regionen ein, in denen keinerlei Risiko
besteht. Für österreichische Betriebe bedeutet das zusätzliche
Belastungen, ohne dass ein konkreter Beitrag zur Zielerreichung der
Verordnung geleistet wird.

Aus nationaler Sicht ist daher eine Überarbeitung der Verordnung
dringend notwendig. Der in der vorigen Woche veröffentlichte
Vereinfachungsvorschlag der Europäischen Kommission führt zu keiner
wirklichen Entlastung. Die Europäische Kommission wird aufgefordert,
an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um echte Vereinfachungen zu
ermöglichen. Dazu braucht es jetzt auch einen zweijährigen Stopp der
Anwendung um ausreichend Zeit für Verhandlungen zu haben. Nur so kann
sichergestellt werden, dass der Kampf gegen globale Entwaldung
effektiv bleibt, ohne bewährte und funktionierende, nachhaltige
Systeme wie jenes in Österreich unnötig zu belasten.

„Ich werde mich daher weiterhin auf EU-Ebene mit Nachdruck dafür
einsetzen, dass tatsächliche und spürbare Erleichterungen für die
Land- und Forstwirtschaft sowie die betroffenen Verarbeitungsbetriebe
geschaffen werden. Die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Vereinfachungsvorschläge bringen keine Verbesserung
für unsere Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter. Unser Ziel
ist klar: Wir wollen praktikable Lösungen erreichen, die den Schutz
der Wälder sichern, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und
Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe zu gefährden“ , so Forstminister
Norbert Totschnig.