Tätigkeitsbericht 2024 der Kinder- und Jugendanwaltschaft zeigt dringenden Handlungsbedarf

Wien (OTS) – Der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft
2024 zeigt
wie vielfältig die Herausforderungen bei Kinderrechten und
Kinderschutz sind. Von Krisenzentren über Jugendhaft bis hin zu
Schule und Gesundheitsversorgung – die Rechte junger Menschen enden
nicht an der Tür von Klassenzimmern, Wohngruppen oder Gefängnissen.
Der Bericht macht deutlich: Kinderrechte brauchen Verbindlichkeit,
junge Menschen einen effektiven Zugang zu ihren Rechten und die
Planung von Maßnahmen einen Fokus auf Partizipation.

„Wir sind dort, wo Kinderrechte und Kinderschutz besondere
Aufmerksamkeit brauchen und junge Menschen auf ein funktionierendes
System angewiesen sind“ , sagt der Kinder- und Jugendanwalt Sebastian
Öhner. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft setzt sich in allen
Lebensbereichen junger Menschen für ihre Rechte ein. Deshalb braucht
es ein eigenes Gesetz der Kinder- und Jugendanwaltschaft, das die
gesamte Breite der Tätigkeit abdeckt.

Zwtl.: Zugang zu Rechten sichern: Mehr Verbindlichkeit und wirksame
Schutzkonzepte

„Kinder und Jugendliche haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention
das Recht auf Schutz und auf bestmögliche Entwicklung. Damit diese
Rechte gelebt werden, braucht es verbindliche Mechanismen, mit denen
Rechte junger Menschen umgesetzt werden“ , so der Kinder- und
Jugendanwalt. Regelmäßige Sprechtage mit jugendlichen Insassen in der
Justizanstalt-Wien Josefstadt oder Monitoring-Besuche in
Wohngemeinschaften und Krisenzentren haben erneut aufgezeigt: es
herrscht großer Druck im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, es
mangelt an psychiatrischer Versorgung, es bestehen herausfordernde
Haftbedingungen im Jugendvollzug und Mobbing an Schulen ist immer
noch präsent. Überall dort wo mit Kindern gearbeitet wird, müssen
Kinderschutzkonzepte Standard sein: sie stellen klare Regeln,
Zuständigkeiten und Vorgehensweisen bereit, um Risiken früh zu
erkennen und angemessen zu handeln. Wichtig sind hier kindgerechte
Informationen und ein breites Netz an Unterstützungspersonen, da es
entscheidend ist, dass junge Menschen wissen, an wen sie sich im
Krisenfall wenden können.

Zwtl.: Versorgt, versichert, geschützt – weil Gesundheit ein
Kinderrecht ist

Eine große Lücke ortet die Kinder- und Jugendanwaltschaft bei den
österreichweit rund 2000 Kindern und Jugendlichen, die aktuell keine
Krankenversicherung haben. Dies widerspricht den kinderrechtlichen
Verpflichtungen und ist einer der Gründe, warum Kinder nicht an
Schulausflügen, Projekttagen, Schulskikursen oder Feriencamps
teilnehmen können. Kosten für etwaige Notfälle, Unfälle oder
Krankenhausaufenthalte sind ohne Versicherung eine finanzielle
Belastung. Hier wird ein fundamentales Kinderrecht nicht
gewährleistet und Ungleichheit verschärft.

Zwtl.: Gelebte Partizipation verändert Lebenswelten: Kinder- und
Jugendstrategie und Jugendbeirat

Partizipation ist eine zentrale Voraussetzung, um den Zugang zum
Recht für junge Menschen zu gewährleisten. Die Wiener Kinder- und
Jugendstrategie ist darauf ausgerichtet und bündelt konkrete
Maßnahmen um Chancengerechtigkeit, Mitbestimmung und Lebensqualität
in sämtlichen Lebensbereichen von jungen Menschen zu verbessern.
Vieles ist erreicht, dennoch steckt Potential in der Umsetzung.
Positiv ist, dass die Kinder- und Jugendstrategie weitergeführt wird
und auf Basis der Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft
überarbeitet wurde.

Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft sollte die Planung
in allen Bereichen stärker mit bestehenden kinderrechtlichen
Verpflichtungen verknüpft und kindgerecht aufbereitet werden. Hierzu
werden Folgenabschätzungen und Child-Friendly-Budgeting
vorgeschlagen, um Auswirkungen auf alle jungen Menschen besser zu
erfassen. Besonders gelungen ist hier der erfolgreiche Aufbau von
Vernetzungsstrukturen innerhalb der Stadtverwaltung. Diese sollten im
Sinne eines umfassenden Kinderrechte-Mainstreamings ausgebaut werden.

Ein Erfolgsmodell für gelungene Partizipation ist der
Jugendbeirat der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Er bringt die
Perspektiven junger Menschen direkt in die Arbeit der Kinder- und
Jugendanwaltschaft ein. Gemeinsam mit engagierten Jugendlichen wurden
zahlreiche Projekte umgesetzt – von kreativen Social-Media-Beiträgen
über die Entwicklung jugendgerechter Beratungsformate bis hin zu
aktiver Mitwirkung an Veranstaltungen und Stellungnahmen. Kurz
gesagt: Der Jugendbeirat trägt entscheidend dazu bei, die Lebenswelt
junger Menschen sichtbar zu machen und ihre Anliegen dort
einzubringen, wo Entscheidungen getroffen werden.

Zwtl.: Kinderschutz braucht offene Türen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft empfiehlt daher:

Ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz in dem sich die
Tätigkeiten der Kija zeigen

Verbindliche Kinderschutzkonzepte überall wo mit jungen Menschen
gearbeitet wird

Eine Stärkung des Unterstützungssystems an Schulen

Lückenlose Krankenversicherung zur Gesundheitsversorgung aller
Kinder

Die Stärkung der kindgerechten Planung und strukturellen
Partizipation in allen Bereichen

„Wir müssen weiter daran arbeiten, stärker aus der Perspektive
junger Menschen zu planen und sie dabei verbindlich einzubeziehen.
Nur so werden wir die Lebensrealitäten junger Menschen in Wien auch
weiter im Sinne der Kinderrechte verbessern können“ , schließt der
Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner.

Tätigkeitsbericht 2024: KIJA-Jahresbericht-2024-1.pdf