Linz (OTS) – Ein Konsument aus dem Bezirk Kirchdorf wandte sich an
die AK
Oberösterreich, weil er mit einer Zusatzforderung von 7.300 Euro für
sein Fertighaus konfrontiert war. Die Baufirma wollte ihm gestiegene
Rohstoffpreise und Energiekosten weitergeben, obwohl im Vertrag
ausdrücklich eine Festpreisgarantie festgeschrieben war.
Das Fertighaus eines Konsumenten aus dem Bezirk Kirchdorf war im Juli
2022 gerade am Fertigwerden, als er von der Baufirma eine
Zusatzforderung von 7.300 Euro erhielt. Das Unternehmen wollte die
gestiegenen Rohstoffpreise und Energiekosten auf diesem Weg an den
Kunden weitergeben, obwohl ausdrücklich im Vertrag eine
Festpreisgarantie festgeschrieben war.
Aus rechtlicher Sicht war der Fall für die Arbeiterkammer
Oberösterreich klar: Die Forderung des Unternehmens war aufgrund der
vertraglich vereinbarten Festpreisgarantie unberechtigt. Das teilte
die AK dem Unternehmen mit. Die Firma war aber nur bereit, die
Forderung auf 3.500 Euro zu reduzieren. Der Häuslbauer hingegen
beharrte darauf, die Zusatzforderung nicht zu begleichen, und ließ es
darauf ankommen, sich von der Firma klagen zu lassen. Für diesen Fall
sicherte ihm die AK Oberösterreich rechtliche Unterstützung zu.
Bis heute hat die Fertighausfirma keine Klage eingebracht. Somit ist
die Forderung, drei Jahre später, verjährt und kann nicht mehr
erfolgreich eingeklagt werden. Der Konsument hat sich dank der
Unterstützung der AK 7.300 Euro erspart.
„ Für die Menschen wird es aufgrund der hohen Kosten immer
schwieriger, sich Eigenheim zu schaffen. In unserer Beratung sehen
wir, dass viele Häuslbauer:innen Gefahr laufen, großen Schaden durch
schlechte Beratung und mangelhafte Ausführung zu erleiden. Bei
Problemen fehlt dann das Geld für einen aufwändigen Rechtsstreit.
Damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen und sich rechtswidriges
Verhalten für Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die AK
Oberösterreich ihre Mitglieder mit Rechtsberatung und -vertretung
rund ums Bauen “, erklärt Präsident Andreas Stangl.