Wien (PK) – Zu mehreren Anliegen, die von der Bevölkerung an den
Nationalrat
herangetragen wurden, hielt der Petitionsausschuss heute ein Hearing
ab. Eine Expertin gab Auskunft zur Umsetzung der EU-Richtlinie für
Lohntransparenz und ein Betroffener erläuterte den Vorstoß für
erleichterte Kriterien zur Beibehaltung der österreichischen
Staatsbürgerschaft für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger.
Über eine Bürgerinitiative mit dem Ziel, die Bodenversiegelung am
Rand des Wienerwaldes einzudämmen, soll im Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft weiter beraten werden.
Vertiefte Beratungen zum Schutz des Wienerwaldes
Die Bürgerinitiative „Rettet den Wienerwald“ ( 3/BI ) fordert
strengere Regelungen für die Flächenverbauung im Bereich des
Wienerwaldes. Sie wurde von Abgeordnetem Wolfgang Gerstl (ÖVP)
erstunterzeichnet und von seiner Fraktion für das heutige
Ausschusshearing ausgewählt. In Zeiten des Klimawandels, in denen die
Erhitzung der Stadt zunehme, sei durch die zunehmende Verbauung des
Biosphärenparks die wichtige Funktion der Kaltluftströme gefährdet,
heißt es darin. Das wertvolle Naherholungsgebiet sowie das
ortsübliche Landschaftsbild würden durch die Großbauprojekte außerdem
immer mehr zerstört, wird kritisiert.
Die Schutzfunktion des Wienerwaldes komme immer mehr unter Druck,
da die Bauordnung bis an den Rand des Gebietes dichte Verbauung
zulasse, sagte Gerstl. Hochbauten würden die Kaltluftströme des
Wienerwaldes stoppen, die nachgewiesener Weise bis zum Burggarten
reichen. Er schlug vor, Ausgleichszonen zu definieren, die sowohl dem
Naturschutz als auch dem Recht auf Wohnen Rechnung tragen. Außerdem
sprach sich Gerstl für den Einsatz von Stadtklimatologen bzw.
Stadtklimatologinnen aus. Sebastian Schwaighofer (FPÖ) und Irene
Neumann-Hartberger (ÖVP) hakten diesbezüglich nach. In mehreren
österreichischen Städten würde es diese Funktion bereits geben,
allerdings ohne konkrete Entscheidungsbefugnisse, antwortete Gerstl.
Michael Bernhard (NEOS) fragte nach konkreten Bauprojekten und
konnte in Erfahrung bringen, dass ein geplantes großes
Logistikprojekt am Rande des Lainzer Tiergartens nach
Sachverständigung durch das Bundesverwaltungsgericht von
Betreiberseite eingestellt wurde. Elisabeth Götze (Grüne) brachte das
Thema mit Verkehrsbeschränkungen bzw. Tempolimits in Verbindung.
Entsprechende Entscheidungen seien auf Landesebene zu treffen, sagte
Gerstl.
Die Abgeordneten stimmten einhellig dafür, die Bürgerinitiative
im Land- und Forstwirtschaftsausschuss weiter zu beraten.
Umsetzung der EU-Richtlinie für Lohntransparenz
Das langfristige Ziel, den Gender Pay Gap zu verringern, hat eine
Petition zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie ( 2/PET ),
die von SPÖ-Mandatarin Julia Herr überreicht und heute zur Debatte
gestellt wurde. Lohntransparenz bringe durch ein Auskunftsrecht einen
Kulturwandel in der Arbeitswelt, der dabei helfe, ungerechte
Bezahlung aufzudecken, so das Argument für die geforderten
innerstaatlichen Regelungen. Auf Grundlage genauer Zahlen könne die
Politik zielgerichtet handeln und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
endlich zur Regel werden.
In den Ausschuss geladen war dazu die Leiterin der Abteilung für
Frauen und Gleichstellungspolitik der Arbeiterkammer Eva-Maria
Burger. Sie erläuterte, dass der Gender Pay Gap laut aktuellsten
Zahlen in Österreich bei 18,3 % liege und der Wert in den letzten
Jahren nur schleppend gefallen sei. Für eine Reduktion sei es
wichtig, Ursachenforschung zu betreiben, meinte die Expertin.
Immerhin sei statistisch nur ein Drittel des Unterschieds im
Bruttostundenverdienst zwischen Männern und Frauen erklärbar. Um
Lohndiskriminierung bekämpfen zu können, brauche es mehr Wissen und
Fakten.
Fragen stellten dazu Wolfgang Kocevar, Bernhard Herzog (beide SPÖ
), die NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard und Fiona Fiedler sowie
Elisabeth Götze (Grüne). Sie erfuhren von Burger, dass es bei der
Umsetzung der EU-Richtlinie gelte, die Strukturen in Unternehmen zu
verbessern und klar zu definieren, wie ein Einkommensbericht
auszusehen habe, damit die Möglichkeit für Vergleichsdaten gegeben
sei. Arbeitnehmerinnen hätten so bessere Möglichkeiten, ihre Rechte
durchzusetzen. Es brauche also eine Stärkung der Transparenz. Die
Umsetzung in nationales Recht habe bis Juni 2026 zu erfolgen. Der
Datenschutz würde dabei voll gewahrt bleiben, da keine Gehälter von
einzelnen Personen offengelegt werden. Verschwiegenheitspflichten
dürfte es gemäß der EU-Richtlinie allerdings keine geben, sagte sie
zu einer entsprechenden Frage von Rudolf Silvan (SPÖ).
Da zu dieser Petition noch Stellungnahmen ausständig sind, wurden
die Beratungen vertagt.
Doppelstaatsbürgerschaft für Auslandsösterreicherinnen und
Auslandsösterreicher
Die NEOS stellten eine Bürgerinitiative zur Diskussion, worin
gefordert wird, die Beibehaltung der österreichischen
Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürgerschaft zu ermöglichen, wenn
man im Ausland lebt ( 15/BI ). Grundsätzlich würden österreichische
Bürgerinnen und Bürgern die österreichische Staatsbürgerschaft
verlieren, wenn sie eine andere erwerben. Nur selten würde bewilligt,
die österreichische zu behalten. Gefordert wird daher eine
Gesetzesänderung, um die Hürden zu senken.
Josef Labschütz vom Auslandsösterreicher-Weltbund erläuterte den
Abgeordneten, dass persönlichen Gründen für die Beibehaltung der
österreichischen Staatsbürgerschaft in der Entscheidungspraxis kaum
Rechnung getragen werde. Die Bürgerinitiative ziele allerdings nicht
auf eine pauschale Genehmigung zur Beibehaltung der österreichischen
Staatsbürgerschaft ab, sondern auf eine sorgfältige Prüfung anhand
eines klaren Kriterienkatalogs.
Da Labschütz die Schweiz als Beispiel nannte, fragte Maria
Neumann (ÖVP) nach Unterschieden in der Handhabung. Nach dem Motto
„einmal Schweizer immer Schweizer“ bzw. „einmal Schweizerin immer
Schweizerin“ würde ein Schweizer Pass nicht abgenommen werden, meinte
er. Das sei auch im eigenstaatlichen Interesse. Arnold Schwarzenegger
nannte er als Beispiel für eine Person mit besonderer Strahlkraft für
das Heimatland. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch meinte, die
Staatsbürgerschaft sei zu relativieren, wenn wenig Bezug zu
Österreich bestünde.
Auch die Abgeordneten Heike Eder (ÖVP), Michael Bernhard (NEOS)
und Elisabeth Götze (Grüne) beteiligten sich an der Debatte, die
schließlich vertagt wurde, da beschlossen wurde, noch eine weitere
Stellungnahme einzuholen.
Nähere Informationen zum aktuellen Stand des parlamentarischen
Verfahrens bezüglich all jener Bürgerinitiativen und Petitionen, die
heute auf der Tagesordnung standen, sind auf der Website des
Parlaments einsehbar. (Fortsetzung Petitionsausschuss) fan