Wien (PK) – Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur
VfGH-Richterin ist die
Stelle eines Ersatzmitglieds beim Verfassungsgerichtshof vakant
geworden. Das Vorschlagsrecht dafür kommt dem Nationalrat zu. Er hat
die Stelle bereits im Juni ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist endete
am 21. Juli. Sieben Kandidaten werden sich nun morgen, Donnerstag,
einem – nicht öffentlichen – Hearing im Parlament stellen. Ein
solches Procedere war bisher nur vor der Wahl eines VfGH-Mitglieds
üblich, jetzt soll es erstmals auch für ein VfGH-Ersatzmitglied
angewendet werden. Ursprünglich hatte es acht Bewerbungen gegeben,
die einzige Frau darunter hat ihre Bewerbung inzwischen aber wieder
zurückgezogen.
Durchgeführt wird das Hearing von einem 13-köpfigen Gremium des
Verfassungsausschusses, dem je vier Abgeordnete der FPÖ und der ÖVP,
drei Abgeordnete der SPÖ und je ein Abgeordneter bzw. eine
Abgeordnete der NEOS und der Grünen angehören. Den Vorsitz hat
Ausschussvorsitzende Muna Duzdar inne. Geplant ist eine kurze
persönliche Vorstellung der Kandidaten, danach ist Zeit für Fragen.
Die Anhörung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Wer letztlich
nominiert wird, darüber entscheidet das Plenum des Nationalrats per
Wahl, die formale Ernennung obliegt dem Bundespräsidenten.
Gemäß der Bundesverfassung hat der Nationalrat ein
Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des
Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der
Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei
Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat. Voraussetzung für
eine Richterstelle am VfGH ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und
eine zumindest zehnjährige juristische Berufserfahrung. Das letzte
Hearing im Nationalrat zur Wahl eines VfGH-Mitglieds fand im Jahr
2018 statt, damals hatten sowohl der Nationalrat als auch der
Bundesrat über ein Mitglied zu entscheiden. (Schluss) gs