St. Pölten (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag, 21.
Oktober entschieden,
dass das Verbot von Social Egg Freezing verfassungswidrig ist und
daher ab dem 1. April 2027 auch in Österreich erlaubt sein wird.
Somit wird das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen auch ohne
medizinischen Grund möglich. Tiny Feet begrüßt diese Entscheidung für
mehr Selbstbestimmtheit beim Kinderwunsch sehr.
Die Expert:innen von Tiny Feet sprachen sich in der Vergangenheit
klar für eine Legalisierung von Social Egg Freezing in Österreich
aus, um Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit und Autonomie zu
fördern und Diskriminierung zu vermeiden. Umso mehr sind die
niederösterreichischen Kinderwunschkliniken über das aktuelle Urteil
des Verfassungsgerichthofes erfreut. „Mit Social Egg Freezing wird
Frauen nun auch in Österreich ermöglicht, ihren Kinderwunsch
selbstbestimmt zu planen – damit wird die vollkommene
Entscheidungsfreiheit bei der Fortpflanzung endlich Realität“, bringt
Dr. Rudolf Rathmanner , Gründer der Tiny Feet Kinderwunschkliniken,
das positive Urteil auf den Punkt. „Ebenso würden wir es sehr
begrüßen, wenn künftig auch Single-Frauen die Möglichkeit einer IVF-
Behandlung erhalten – ein weiterer bedeutender Schritt für mehr
Gleichberechtigung und individuelle Lebensentscheidungen.“