Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats widmete sich heute erneut
der
europäischen Wasserresilienzstrategie . Nach einer konstruktiven
Auseinandersetzung mit dem Thema sprach sich der Ausschuss einstimmig
für eine gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen aus. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßen darin
die Ziele der Strategie, betonen jedoch, dass bei der
Trinkwasserversorgung das Prinzip der Subsidiarität respektiert und
Privatisierungen im Wassersektor verhindert werden sollen.
Nationale Kompetenz und regionale Lösungen im Mittelpunkt
Im Fokus der Beratungen stand die von der Kommission
vorgeschlagene Europäische Wasserresilienzstrategie (EWRS). Deren
drei zentrale Schwerpunkte umfassen den Schutz und die
Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, die Förderung einer
„wassersmarten“ Wirtschaft sowie die Sicherung von sauberem und
bezahlbarem Wasser für alle, erklärte ein Experte des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Die Finanzierung von
Projekten soll durch ein neues Wasserprogramm der Europäischen
Investitionsbank (EIB) sowie durch gezielte EU-Investitionen in Höhe
von jährlich rund 15 Mrd. Ꞓ unterstützt werden. Die Regierungsseite
begrüße die Wasserresilienzstrategie, betonte der Experte. Auch eine
Expertin der Wirtschaftskammer Österreich sah die Strategie „durchaus
positiv“. Sie befürwortete grenzüberschreitende Regelungen und sprach
sich gegen zusätzliche Rechtsakte aus. Aus ihrer Sicht seien die
derzeitigen Regelungen ausreichend.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats hatte sich in seiner letzten
Sitzung am 08. Oktober 2025 bereits mit dem Thema befasst (siehe
Parlamentskorrespondenz 863/2025 ). Ein damals von der FPÖ
eingebrachter Antrag auf Stellungnahme fand keine Zustimmung.
Stattdessen verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses auf
eine gemeinsame Mitteilung, die im Zuge der heutigen Ausschusssitzung
eingebracht und beschlossen wurde.
In dieser Mitteilung begrüßen die Bundesrätinnen und Bundesräte
die Ziele der Strategie, weisen jedoch darauf hin, dass das
bestehende Wasserregelwerk in der EU bereits eine solide Grundlage
darstellt, welche nur durch unbedingt erforderliche, gezielte und
nicht überschießende Anpassungen weiterentwickelt werden sollte. Es
müsse der bürokratische Aufwand für die Mitgliedstaaten stets so
gering wie möglich gehalten werden, heißt es in der Mitteilung.
Außerdem sollen vor Überlegungen über zusätzliche EU-Rechtsakte die
bestehenden dahingehend evaluiert werden, ob Kosten und Nutzen in
einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen und wie die Vorgaben
für Mitgliedstaaten und Unternehmen erfüllbar sind. In der Mitteilung
wird auf die unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen in Europa
hingewiesen.
Im Falle von Nutzungskonflikten sei der Trinkwasserversorgung
Vorrang vor allen anderen Nutzungen einzuräumen. Es sei essentiell,
dass diese Frage in nationaler Kompetenz liege, lautet die
Kernbotschaft der Mitteilung an die Kommission. Die Bundesrätinnen
und Bundesräte untermauern darin, dass im Bereich der
Trinkwasserversorgung das Prinzip der Subsidiarität strikt
respektiert und die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz der
Mitgliedstaaten bei nationalen Wasserressourcen gewahrt, sowie
jegliche Privatisierungstendenzen im Wassersektor unterbunden werden
müssen.
Mitglieder des Ausschusses beschließen gemeinsame Mitteilung
Einstimmig sprach sich der EU-Ausschuss des Bundesrats für die
Mitteilung aus. „Wasser ist eine wichtige Ressource“, unterstrich
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und verwies dabei auf das Abschmelzen der
Gletscher und die landwirtschaftliche Nutzung. Um die Subsidiarität
zu wahren und die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz bei den
Mitgliedstaaten zu halten, brachte er den Antrag auf Mitteilung in
der Sitzung ein.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) thematisierte die in der Strategie
vorgesehene Steigerung der Wassereffizienz bis 2030 um mindestens 10
% und erkundigte sich nach dem österreichischen Sparpotential. Der
Experte des Ministeriums nannte dazu die Beseitigung von
Wasserlecken, die Kreislaufführung bei industrieller Nutzung sowie
den Einsatz effizienterer Systeme und eine bessere zeitliche
Steuerung in der Land- und Forstwirtschaft. Konkrete Vorgaben zur Art
der Einsparungen gebe es von der Kommission nicht. Da Österreich
bereits einen hohen Anteil an Wiederverwendung von Wasser habe,
sprach er sich für die Berücksichtigung der Ausgangsbasis aus. Ebenso
wie eine Expertin der Wirtschaftskammer sah er die Mitteilung
positiv. In Richtung Bundesrätin Kittl hielt die Expertin fest, dass
die Unternehmen betriebswirtschaftlich denken und Potentiale zur
Effizienzsteigerung bereits nutzen.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) teilte die vom Land
Oberösterreich in einer Stellungnahme geäußerten Bedenken. Darin wird
betont, dass Maßnahmen und Rechtsakte, die auf der Strategie
basieren, die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der
Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen sollen. Außerdem dürfe die
rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen
nicht untergraben werden. Die FPÖ stimmte bei der Abstimmung für die
Mitteilung, hegte aber Bedenken bezüglich deren Wirksamkeit. Claudia
Arpa (SPÖ/K) begrüßte die Unterstützung durch die FPÖ. (Fortsetzung
EU-Ausschuss des Bundesrats) gla