St. Pölten (OTS) – Am 9. März 2025 fanden die Wahlen in die Landes-
Landeswirtschaftskammer und die 21 Bezirksbauernkammern statt. Der
Verfassungsgerichtshof hat die nach der Wahl eingebrachte
Wahlanfechtung des Österreichischen Unabhängigen Bauernverbandes (UBV
) jetzt zurückgewiesen. Die Anfechtung des UBV war grob fehlerhaft
und wurde vom Verfassungsgerichtshof deshalb nicht zugelassen. Das
Wahlverfahren bzw. Teile davon sind daher nicht zu wiederholen. Das
Wahlverfahren kann somit als endgültig abgeschlossen angesehen
werden.
Landesweit kam der Niederösterreichische Bauernbund auf 82
Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. 32 von 36 Mandate. Der
Österreichische Unabhängige Bauernverband (UBV) erreichte 9,81
Prozent und drei Mandate. Die Freiheitlichen & Unabhängigen Bauern (
FB) erreichten 4,88 Prozent und damit ein Mandat.