Kühberger: Maßnahmen zur Bekämpfung von Shrinkflation und gegen den Österreich-Aufschlag

Wien (OTS) – “Maßnahmen gegen die Shrinkflation und gegen den
Österreich-Aufschlag
standen heute auf der Tagesordnung der Sitzung des
Konsumentenschutzausschusses”, zeigte sich heute, Mittwoch, ÖVP-
Konsumentenschutzsprecher Abg. Andreas Kühberger erfreut. Konkret
wurden dazu Entschließungsanträge der Regierungsparteien einstimmig
beschlossen. In einem wird “die österreichische Bundesregierung unter
Federführung der zuständigen Ministerien – des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Energie und Tourismus und des Bundesministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – ersucht,
bis zum Ende des Jahres 2025 eine gesetzliche Regelung zur
Kennzeichnung von Shrinkflation im Supermarktregal oder am Produkt
auf den Weg zu bringen, die diese Praktiken unbürokratisch und
praxisnah zurückdrängen”.

Bei der Shrinkflation geht es darum, dass die Füllmengen von
Produkten verringert werden, ohne dass dies für die Konsumentinnen
und Konsumenten hinreichend erkennbar gemacht wird, während der
Verkaufspreis unverändert bleibt oder sogar steigt. “Das sind
versteckte Preiserhöhungen für die Konsumenteninnen und Konsumenten,
die in diesen Zeiten ohnehin besonders belastet sind”, so Kühberger.

Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ersuchen die
Regierungsfraktionen in einem weiteren Entschließungsantrag ebenfalls
den Wirtschaftsminister und die Konsumentenschutzministerin, sich
weiterhin auf europäischer Ebene für wirksame Maßnahmen gegen den
sogenannten Österreich-Aufschlag einzusetzen.
“Verbraucherschutzorganisationen und Medienrecherchen haben
wiederholt auf Preisunterschiede zwischen österreichischen und
deutschen Verkaufspreisen bei identischen Produkten hingewiesen”,
begründet Kühberger diesen Antrag.

Kühberger wies darauf hin, dass Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer bereits ein Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen
angekündigt habe, mit dem versteckte Preiserhöhungen über kleinere
Packungsgrößen künftig im Regal gekennzeichnet werden. Ein
Gesetzesvorschlag soll noch in diesem Jahr erarbeitet werden. Zudem
hat der Minister Schwerpunktkontrollen im Lebensmittelhandel
vorgesehen, bei denen kontrolliert wird, ob die Bestimmungen der
Grundpreisauszeichnung eingehalten werden.

“Unsere Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht auf faire
und ehrliche Preise. Irreführende Rabatte und versteckte
Preiserhöhungen müssen der Vergangenheit angehören”, so Kühberger
abschließend. (Schluss)