Nationalrat: Geschäftsordnungsausschuss macht Weg für Pilnacek-U-Ausschuss frei

Wien (PK) – Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute
grünes
Licht für den von der FPÖ verlangten „Pilnacek-
Untersuchungsausschuss“ gegeben. Anders als beim sogenannten „ÖVP-
Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ brachten die Abgeordneten
dieses Mal keine Einwände gegen den Untersuchungsgegenstand vor und
fassten auf Basis eines Allparteienantrags einhellig den notwendigen
Beweisbeschluss. Auch die weiteren Beschlüsse – etwa zur
Zusammensetzung des Ausschusses und zur Bestellung der
Verfahrensrichterin – erfolgten einstimmig. Damit kann der U-
Ausschuss mit dem Tag der nächsten Nationalratssitzung starten. Gibt
es keine Sondersitzung, wird das der 19. November sein. Einen
gesonderten Beschluss des Nationalrats braucht es dafür nicht mehr,
mit Start der Debatte im Nationalrat über den Bericht des
Geschäftsordnungsausschusses gilt der Untersuchungsausschuss
automatisch als eingesetzt.

Eine Diskussion über das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ gab es
heute nicht mehr. FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker bedankte sich
bei den anderen Fraktionen, dass im Rahmen einer Vorbesprechung alle
Fragen geklärt werden konnten und zeigte sich über die vorliegenden
Allparteienanträge erfreut. Laut SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer hat
man sich auch auf den von der FPÖ vorgeschlagenen Arbeitsplan für den
Untersuchungsausschuss geeinigt, über diesen wurde heute aber nicht
abgestimmt.

FPÖ hinterfragt Ermittlungen

Mit dem Pilnacek-Untersuchungsausschuss will die FPÖ die
Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im
Justizministerium Christian Pilnacek sowie die Umstände seines Todes
durchleuchten. Sie hegt den Verdacht, dass es bei den Ermittlungen zu
unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist. So ist im Verlangen unter
anderem von einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von
Beweismitteln, einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen und
einer gezielten strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten, die an
der Aufarbeitung der Vorgänge beteiligt waren, die Rede. Im
Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen, politische
Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt –
Druck ausgeübt oder gar die Fäden gezogen haben. Zumal ihrer Meinung
nach mögliche Zusammenhänge zwischen Pilnaceks Tod und dessen
Kontakte zur ÖVP bei den Ermittlungen vernachlässigt worden seien.
Insgesamt werden im Verlangen zwölf zu beleuchtende Aspekte
angeführt.

Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 bis zum
4. September 2025. Das ist zum einen der Tag vor dem mutmaßlichen
Suizids Pilnaceks, zum anderen der Tag, an dem die Zuständigkeit für
die Ermittlungen im Todesfall Christian Pilnacek laut Verlangen von
der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt
übertragen wurde.

17. Dezember als Frist für Aktenlieferungen

Zu den Stellen, die dem Untersuchungsausschuss Akten und
Unterlagen vorzulegen haben, gehören neben sämtlichen
Bundesministerien auch der Bundespräsident, der
Nationalratspräsident, die Bundesdisziplinarbehörde, die
Volksanwaltschaft und die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit,
wobei die Abgeordneten in Bezug auf letztere vor allem die
Staatsanwaltschaft Krems, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die
Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Landeskriminalamt Niederösterreich
und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im
Fokus haben.

Die Einbeziehung von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wird
mit „engen Kontakten“ seines Vorgängers Wolfgang Sobotka zu Pilnacek
begründet. Möglicherweise gebe es im Büro des Präsidenten
Aufzeichnungen in Verbindung mit dem Untersuchungsgegenstand, wird im
grundsätzlichen Beweisbeschluss festgehalten. Bundespräsident
Alexander Van der Bellen kommt wegen seines regelmäßigen Austauschs
mit Regierungsmitgliedern und der Ernennung hoher Beamt:innen ins
Spiel. In Bezug auf die Volksanwaltschaft wird auf das amtswegige
Prüfverfahren zur Polizeiarbeit rund um das Ableben von Christian
Pilnacek verwiesen.

Was die Bundesministerien betrifft, werden im grundsätzlichen
Beweisbeschluss insbesondere das Justizministerium und das
Innenministerium hervorgehoben, wobei einzelne Akten und Unterlagen
ausdrücklich angeführt werden. Dazu gehören etwa der Abschlussbericht
der von Ex-Justizministerin Alma Zadić eingesetzten
Untersuchungskommission, „mit allen Einvernahmeprotokollen und in
ungeschwärzter Form“, etwaige Weisungen des Justizministeriums, Akten
und Unterlagen des Bundeskriminalamtes zur Auswertung der Smartwatch
von Pilnacek sowie Fotos vom Auffindungsort und von der Obduktion
Pilnaceks. Aber auch bei anderen Ministerien könnte es Unterlagen in
Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand geben, wird
festgehalten.

Die Übermittlung der Akten und Unterlagen hat laut
grundsätzlichem Beweisbeschluss spätestens bis 17. Dezember 2025 zu
erfolgen und zwar in elektronischer Form, versehen mit einem
Inhaltsverzeichnis und wenn möglich geordnet nach den im
Untersuchungsgegenstand genannten zwölf Aspekten. Vertrauliche und
geheime Akten dürfen allerdings ausschließlich in Papierform
vorgelegt werden.

Unter dem Begriff „Akten und Unterlagen“ sind nicht nur Akten in
formellem Sinn zu verstehen, sondern auch andere einschlägige
Dokumente, Berichte und Korrespondenzen aller Art inklusive E-Mails,
Terminkalender, Weisungen, Sprechzettel und Sitzungsprotokolle.
Außerdem wird im Beweisbeschluss ausdrücklich auf die Rechtsprechung
des VfGH verwiesen, wonach auch Akten und Unterlagen umfasst sind,
die „abstrakt für die Untersuchung von Relevanz sein könnten“.

Christa Edwards wird Verfahrensrichterin, Andreas Joklik
Verfahrensanwalt

Auch die weiteren Beschlüsse wurden vom Ausschuss einstimmig
gefasst. Demnach werden dem Untersuchungsausschuss, abseits des
Vorsitzenden, 13 Mitglieder angehören, wobei FPÖ und ÖVP je vier
Abgeordnete, die SPÖ drei Abgeordnete sowie NEOS und Grüne je einen
Mandatar bzw. eine Mandatarin nominieren können. Das gleiche gilt für
die 13 Ersatzmitglieder.

Zur Verfahrensrichterin des Untersuchungsausschusses haben die
Abgeordneten Christa Edwards, bis Juni Richterin am Oberlandesgericht
Wien, gewählt. Sie hat bereits Erfahrung aus anderen
Untersuchungsausschüssen und ist unter anderem für die Erstbefragung
der Auskunftspersonen und die Vorbereitung des Abschlussberichts des
U-Ausschusses zuständig. Bei Bedarf wird sie vom ehemaligen VwGH-
Richter Wolfgang Köller vertreten. Über die Einhaltung der Grund- und
Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden die Rechtsanwälte
Andreas Joklik als Verfahrensanwalt und Michael Kasper als sein
Stellvertreter wachen.

Den Vorsitz im U-Ausschuss hat gemäß der Verfahrensordnung
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz inne, wobei er sich von den
beiden anderen Nationalratspräsident:innen vertreten lassen kann.
Sind alle drei Präsident:innen verhindert, führt ein zuvor bestimmter
Abgeordneter bzw. eine zuvor bestimmte Abgeordnete als
Stellvertreter:in den Vorsitz.

30. Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik

Beim Pilnacek-Untersuchungsausschuss handelt es sich um den 30.
Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik, davon den siebenten,
der aufgrund eines Minderheitsverlangens (Unterstützung durch 46
Abgeordnete) eingesetzt wird. Zuvor war der Versuch der FPÖ, einen
„ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ einzusetzen,
gescheitert. In diesem U-Ausschuss wollte die FPÖ nicht nur die
Ermittlungen rund um den Tod Pilnaceks unter die Lupe nehmen, sondern
auch den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und
„regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern“. Dieser Themenmix
verstieß laut Geschäftsordnungsausschuss und Verfassungsgerichtshof
allerdings gegen die gesetzlichen Vorgaben für einen U-Ausschuss. Nun
will die FPÖ die beiden Themenkomplexe hintereinander untersuchen.

Die letzten Untersuchungsausschüsse waren der COFAG-
Untersuchungsausschuss und der sogenannte „Rot-Blaue Machtmissbrauch-
Untersuchungsausschuss“. Sie beendeten ihre Arbeit wegen der
bevorstehenden Nationalratswahl Anfang Juli 2024. Insgesamt hat es in
der vergangenen Legislaturperiode vier Untersuchungsausschüsse
gegeben.

Die Dauer von Untersuchungsausschüssen ist grundsätzlich auf 14
Monate begrenzt, im Bedarfsfall ist aber eine Verlängerung auf bis zu
20 Monate möglich. Eine mehr als dreimonatige Verlängerung benötigt
allerdings einen Mehrheitsbeschluss. (Schluss) gs