Wien (OTS) – „Zurück an den Start mit der Novelle des
Gesundheitstelematikgesetzes“, forderte heute FPÖ-Gesundheitssprecher
und Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses NAbg.
Mag. Gerhard Kaniak in seiner Rede in der Nationalratssitzung und
brachte daher auch einen Antrag für einen Rückverweis der Novelle in
den Gesundheitsausschuss ein. „In vorauseilendem EU-Gehorsam hat die
Regierung eine Regierungsvorlage zu einer EU-Richtlinie in
Begutachtung geschickt, die erst bis zum Frühjahr 2029 umzusetzen
ist, diese Vorlage dann wieder zurückgezogen und dann erneut durch
die Abgeordneten der Regierungsparteien einbringen lassen – ohne
allerdings die Anpassungen des Verfassungsdienstes oder die Bedenken
hinsichtlich des Datenschutzes, die Problematik der Sekundärnutzung
von Gesundheitsdaten und viele andere Kritikpunkte zu
berücksichtigen. Die Gesundheitsdaten der Österreicher sind viel zu
wichtig und dürfen nicht durch so ein ‚Husch-Pfusch-Gesetz‘ gefährdet
werden, das offenbar nur deswegen beschlossen werden soll, um sich
2,8 Millionen Euro an EU-Förderungen zu sichern!“
Auf den ersten Blick höre sich der europaweite
Gesundheitsdatenaustausch vernünftig an, betonte Kaniak, der Haken
dabei liege aber in der Komplexität und Verschachtelung der digitalen
Datenspeicherung im österreichischen Gesundheitstelematikgesetz:
„Durch die unzähligen Erweiterungen und Ergänzungen liegen
Zuständigkeiten einmal da und einmal dort. Ein Beispiel dafür ist der
E-Impfpass, bei dem die Datenhoheit im Gesundheitsministerium liegt,
wo sie aber ganz und gar nicht hingehört, und bei dem es im Gegensatz
zur ELGA auch keine Opt-out-Möglichkeit für die Bürger gibt. Ein
entsprechender freiheitlicher Antrag zur Übertragung des E-Impfpasses
ins ELGA-System wurde von den Regierungsparteien wiederholt vertagt“,
führte der freiheitliche Gesundheitssprecher aus.
Man könne der Regierung noch zugutehalten, dass sie erkannt habe,
dass das Gesundheitstelematikgesetz nicht funktioniere,
widersprüchlich sei und daher eine Neukodifizierung benötige. „Diese
muss aber den Schutz der Gesundheitsdaten und die Hoheit der Bürger
darüber im Zentrum haben. Das ist nicht der Fall“, hielt Kaniak fest
und appellierte daher an die Bundesregierung: „Setzen Sie das Gesetz
neu auf, nehmen sie dabei die Kritik der verschiedenen Stellen ernst
und stellen Sie sicher, dass nur jene Daten für den Austausch zur
Verfügung gestellt werden, bei denen es auch sinnvoll ist. Es gibt
überhaupt keinen Grund zur Eile, die Sicherheit der Gesundheitsdaten
muss an oberster Stelle stehen!“