Wien (PK) – Die Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge von
Trinkgeld wird
bundesweit einheitlich geregelt. Dafür hat heute der Nationalrat mit
breiter Mehrheit grünes Licht gegeben. Je nach Branche, Art der
Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß können ab 2026 Pauschalbeträge
festgelegt werden, die dann bundesweit als Obergrenze für
Beitragsleistungen gelten.
Nur die FPÖ stimmte gegen eine einheitliche Pauschale. Sie will
Trinkgeld zur Gänze abgabenfrei stellen. Laut den Koalitionsparteien
hätte dies aber negative Auswirkungen auf etwaiges Kranken- und
Arbeitslosengeld sowie auf die Pension. Sozialministerin Korinna
Schumann sprach von einem „guten Kompromiss“, der wichtig für die
Ansprüche der Arbeitnehmer:innen sei.
Um freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer besser abzusichern,
haben sich die Abgeordneten zudem einhellig für neue Regelungen
ausgesprochen. So gelten künftig Kündigungsregeln und es wird
ermöglicht, dass Kollektivverträge abgeschlossen werden können.
Einheitliche Trinkgeldpauschale
Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, es sind aber
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Wird Trinkgeld in bar
gewährt, ist das schwer zu überprüfen, durch die zunehmende
Kartenzahlung hat sich die Situation aber geändert. Folge sind zum
Teil hohe Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
, die für einige Unruhe gesorgt haben. Dazu kommt, dass es zwar in
einigen Bereichen Trinkgeldpauschalen gibt, diese aber regional
unterschiedlich gestaltet sind und zum Teil seit Jahrzehnten nicht
angepasst wurden.
Nun wird eine bundesweit einheitliche Regelung mit pauschalierten
Obergrenzen für die Beitragsbemessung Rechtssicherheit geschaffen,
wobei je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß
unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge in Aussicht genommen
sind. So haben sich die Sozialpartner im Bereich des Hotel- und
Gastgewerbes laut Erläuterungen bereits auf ein Stufenmodell
geeinigt, das etwa für Mitarbeiter:innen mit Inkasso eine monatliche
Trinkgeldpauschale von 65 Ꞓ für 2026, 85 Ꞓ für 2027 und 100 Ꞓ für
2028 vorsieht. Dabei handelt es sich um Obergrenzen; wer regelmäßig
weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale nicht in Anspruch
nehmen. Endgültig festgelegt werden die jeweiligen Pauschalen
allerdings – wie schon bisher – erst von der Sozialversicherung. Für
Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende
September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue
Pauschale festgesetzt wurde. Neu ist darüber hinaus eine
grundsätzliche Auskunftspflicht des Dienstgebers bzw. der
Dienstgeberin über bargeldlos gegebene Trinkgelder gegenüber den
Mitarbeiter:innen.
Schumann: Trinkgeld bleibt auch weiterhin steuerfrei
Sozialministerin Korinna Schumann sprach von einem „guten
Kompromiss“ und einer „soliden und ordentlichen Lösung“. Mit einer
bundesweit einheitlichen Regelung habe man sichergestellt, dass
Trinkgeld weiterhin steuerfrei bleibe. Die mit der Pauschale nach
oben gedeckelten Sozialversicherungsabgaben seien wichtig für die
Ansprüche der Arbeitnehmer:innen. Zudem habe man Transparenz über die
bargeldlosen Trinkgeldeinnahmen geschaffen, so die Bundesministerin.
Für Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner schafft die neue
Trinkgeldregelung faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer:innen und
die Betriebe. So gebe es etwa künftig mehr Wertschätzung für die
Mitarbeiter:innen und mehr Planbarkeit sowie keine Nachzahlungen und
rückwirkende Prüfungen für Unternehmen. Das Trinkgeld komme auch
„weiterhin dort an, wo es hingehört, nämlich bei den fleißigen und
engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tourismus“, so
Zehetner.
FPÖ: Massive Belastung für Kellnerinnen und Kellner
Mit der vorgelegten Lösung komme es zu mehr Abgaben und Steuern
für Kellnerinnen und Kellner, es handle sich um eine „massive
Belastung“ für diese Berufsgruppe, kritisierte Dagmar Belakowitsch (
FPÖ). Laut der FPÖ-Mandatarin wäre die Bundesregierung besser beraten
gewesen, bei einer Falschanmeldung die Strafen für Betriebe zu
erhöhen. Denn viele Kellner:innen seien „nicht Vollzeit angemeldet“,
obwohl sie dieses Pensum arbeiten würden. Für Peter Wurm (FPÖ) ist
Trinkgeld ein Geschenk, das weder besteuert noch mit Sozialabgaben
belastet werden soll. Die Bundesregierung bestrafe
Leistungsträgerinnen und Leistungsträger und schaffe ein
„Bürokratiemonster“, so Wurm.
Im Gegensatz zur Bundesregierung, die in die „Kellnergeldtaschen“
greife, stehe die FPÖ für die „hundertprozentige Steuer- und
Abgabenfreiheit von Trinkgeld“, betonte Christoph Steiner (FPÖ). Der
FPÖ-Abgeordnete untermauerte dies mit einem in der Debatte
eingebrachten Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung keine
Mehrheit fand. Für die Betroffenen mache es keinen Unterschied, ob es
Pauschale oder Steuer heiße.
SPÖ: Gutes Ergebnis für alle Beteiligten
Josef Muchitsch (SPÖ) verteidigte die nun gefundene Lösung, die
ein „gutes Ergebnis für alle Beteiligten“ darstelle. Trinkgeld bleibe
weiterhin steuerfrei. Wichtig für den Rechtsanspruch bei
Arbeitslosigkeit, Krankheit und der Pension sei aber die
Sozialversicherungspflicht. Die FPÖ habe in den Jahren ihrer
Regierungsverantwortung in diesem Bereich hingegen keine Maßnahmen
gesetzt.
Dem schloss sich Michael Seemayer (SPÖ) an. Der „wahre
Pensionsraub“ sei, wenn die Trinkgelder nicht in die
Sozialversicherungsleistung miteinbezogen würden. Die Pauschalen
würden bis 2028 jährlich steigen, ab 2029 komme es zu einer
Valorisierung.
ÖVP: Meilenstein für Rechts- und Planungssicherheit der Betriebe
Kurt Egger (ÖVP) sprach von einem „echten Meilenstein“, der
Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe und soziale
Absicherung für Arbeitnehmer:innen biete. Trinkgeld bleibe weiter
steuerfrei und ein „Leistungsanreiz für die Fleißigen“.
Die FPÖ verschweige, dass es bereits eine Trinkgeldpauschale ohne
Deckel nach oben und mit unterschiedlichen Regelungen der
Bundesländer gegeben habe, hielt Tanja Graf (ÖVP) fest. Ohne eine
Neuregelung würden manche Betriebe hohe Nachzahlungen leisten müssen,
was auch nicht im Sinne des Personals sei.
NEOS: Guter Kompromiss für Rechtssicherheit, Entbürokratisierung
und Vereinfachung
Dominik Oberhofer (NEOS) betonte ebenso, dass Trinkgeld weiterhin
steuerfrei bleibe, was im internationalen Vergleich selten sei. Mit
dem heutigen Beschluss habe man aus insgesamt 36 Regelungen eine
einheitliche Lösung für alle Mitarbeiter:innen in Österreich
geschaffen. Zudem schaffe man mehr Transparenz, da nun die Höhe des
Trinkgelds am Lohnzettel stehe.
Einen guten Kompromiss zeichne aus, dass die gefundene Lösung für
alle Beteiligten besser als die bisherige Regelung sei, erklärte
Michael Bernhard (NEOS). Dies sei hier der Fall. Es gehe um
Rechtssicherheit, Entbürokratisierung und Vereinfachung. In Bezug auf
die FPÖ-Kritik forderte Bernhard „konkrete Vorschläge zur Absicherung
der sozialen Lücke“ durch die Freiheitlichen.
Grüne begrüßen bundesweit einheitliche Regelung
Elisabeth Götze (Grüne) zeigte sich über das Schaffen von
Rechtssicherheit für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen und
über eine bundesweit einheitliche Regelung erfreut. Trinkgeld bleibe
steuerfrei, die Beiträge zur Sozialversicherung hätten jedoch
„absolut Berechtigung“, so die Grünen-Abgeordnete.
Neue Regeln für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Eine von der Sozialministerin vorgelegte und einstimmig
angenommene Regierungsvorlage zielt auf eine bessere Absicherung
freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ab. Dabei geht es zum einen
um die Festlegung von Kündigungsregeln, zum anderen um die
Möglichkeit, auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge
abzuschließen. Zudem sind freie Dienstnehmer:innen über die für sie
geltenden Normen wie etwa einen Mindestlohntarif zu informieren. Die
Regierung hofft, dass durch die neuen Mindeststandards die Umgehung
arbeitsrechtlicher Bestimmungen durch Abschluss freier Dienstverträge
weniger attraktiv wird. Die Regelungen sollen ab 1. Jänner 2026
gelten. Konkret sieht der Beschluss eine Kündigungsfrist von
mindestens vier Wochen für freie Dienstnehmer:innen vor. Nach zwei
Dienstjahren erhöht sich diese auf sechs Wochen. Das erste Monat gilt
als Probemonat. Eine Kündigung ist bis zum 15. oder Letzten eines
Monats möglich.
Für Sozialministerin Korinna Schumann handelt es sich um eine
„gute Regelung im Interesse der Arbeitnehmer:innen“. Freie
Dienstnehmer:innen hätten nun etwa die Möglichkeit, in
Kollektivverträge aufgenommen zu werden oder eigene abzuschließen.
Das sah Barbara Teiber (SPÖ) ähnlich. Es gebe nun „endlich“
Kündigungsfristen und -termine für freie Dienstnehmer:innen. Deren
sukzessive Absicherung sei „enorm wichtig“. „Wer in diesem Land
arbeitet, hat Anspruch auf Fairness, Sicherheit und Respekt“, betonte
Bernhard Höfler (SPÖ). Das gelte ab 2026 auch für freie
Dienstnehmer:innen. Da das „Phänomen der freien Dienstverträge“ immer
mehr Fuß in Österreich fasse, sei der heutige Beschluss ein
„richtiger Schritt für mehr Sicherheit“, unterstrich Paul Stich (SPÖ)
.
Michael Hammer (ÖVP) zeigte sich über „klare Rahmenbedingungen
sowie Fairness und Schutz“ für freie Dienstnehmer:innen erfreut. Die
Einführung von Kündigungsfristen, einem Probemonat sowie das
Heranführen an kollektivvertragliche Regelungen sei begrüßenswert.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) signalisierte ebenfalls Zustimmung
seitens ihrer Fraktion. Freie Dienstnehmer:innen hätten aber auch mit
dieser Reform künftig keine soziale Absicherung. Die FPÖ-Abgeordnete
plädierte dafür, das Modell des freien Dienstvertrags „komplett
abzuschaffen“. Dem schloss sich Andrea Michaela Schartel (FPÖ) an,
die zwar den weiteren Schutz freier Dienstnehmer:innen grundsätzlich
begrüßte, jedoch keine wesentlichen Verbesserungen erkennen konnte.
Der freie Dienstvertrag sei für die immer vielfältiger, digitaler
sowie flexibler werdende Arbeitswelt wichtig, hielt Johannes Gasser (
NEOS) fest. Man wolle freie Dienstverträge nicht abschaffen, sondern
absichern. Die Vielfalt der Arbeitsmodelle sei eine Stärke des
heimischen Arbeitsmarkts, so Gasser.
Obwohl eine gesetzliche Normalisierung und Aufwertung freier
Dienstverträge problematisch sei, sei ein Ausbau der Rechte zu
begrüßen, argumentierte Grünen-Mandatar Markus Koza die Zustimmung
seiner Fraktion. In einem von Koza in der Debatte eingebrachten
Abänderungsantrag sprechen sich die Grünen zudem dafür aus, dass
freie Dienstnehmer:innen in die Interessenvertretungsorgane der
Arbeitnehmer:innen auf Betriebsebene, in den Betriebsrat,
miteinbezogen werden. Damit würden diese die Möglichkeit bekommen,
sich an der betrieblichen Interessensvertretung zu beteiligen, an
Betriebsratswahlen teilzunehmen und auch selbst zu kandidieren, heißt
es im mehrheitlich abgelehnten Antrag. (Fortsetzung Nationalrat) med
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.