Erste Nachbesserungen im Erwachsenenschutz beschlossen – weitere Schritte nötig

Wien (OTS) – Der Nationalrat hat gestern mit dem „Erwachsenenschutz-
Anpassungsgesetz 2025“ auf Kritik aus der Zivilgesellschaft reagiert
und erste Korrekturen an den umstrittenen Änderungen des
Budgetbegleitgesetzes 2025beschlossen. Damit werden einige der
Verschlechterungen im Erwachsenenschutzrecht wieder rückgängig
gemacht.

„Es ist positiv, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass die
Reform aus dem Sommer negative Auswirkungen hatte – und nun
nachbessert“, sagt Martin Ladstätter , Obmann von BIZEPS – Zentrum
für Selbstbestimmtes Leben. „Das ist ein erster Schritt hin zu mehr
Selbstbestimmung – aber noch kein umfassender Kurswechsel.“

Das Behindertenberatungszentrum BIZEPS mahnt weitere Schritte
ein. „Manche im Sommer überhasteten Regelungen schwächen den
Schutzstandard für die Betroffenen und stehen der vollen Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen“, so Ladstätter.

Die nun beschlossenen Änderungen zeigen, dass Dialog und Kritik
Wirkung zeigen können. BIZEPS dankt den Beteiligten für die Einsicht.

„Die Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts muss jetzt im
Rahmen der bestehenden Arbeitsgruppe im Justizministerium unter
echter Partizipation der Betroffenen und
Selbstvertretungsorganisationen erfolgen,“ fordert Ladstätter und
führt aus: „Überhastete Schnellschüsse wie im Sommer 2025 dürfen sich
nicht wiederholen – stattdessen braucht es eine sorgfältige,
inklusive und nachhaltige Reform.“