Nationalrat gibt grünes Licht für Entlastung der Industrie bei Stromkosten

Wien (PK) – Einstimmig sprach sich der Nationalrat heute dafür aus,
energieintensive Betriebe bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu
unterstützen. Quer durch alle Fraktionen sahen die Abgeordneten
Handlungsbedarf zur Unterstützung der Betriebe. Für die entsprechende
Förderung sind für 2025 und 2026 insgesamt 150 Mio. Ꞓ vorgesehen.
Ebenfalls angenommen wurde eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-
Gesetzes und des Ökostromgesetzes. Sie enthält unter anderem
Anpassungen an eine EU-Richtlinie sowie Regelungen für Biogasanlagen.
Mittels eines gesamtändernden Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS
und Grünen wurde zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass die EAG-
Förderabwicklungsstelle 2026 Förderungen für Photovoltaik-,
Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlangen sowie Stromspeicher
abwickeln kann. Die Grünen hoben hervor, dass damit zur dringend
notwendigen Planungssicherheit beim Erneuerbarenausbau beigetragen
werde. Der Antrag wurde schließlich mit der notwendigen
Zweidrittelmehrheit angenommen. Mehrheitlich beschlossen wurden
weiters Anpassungen an EU-Vorgaben in der Gewerbeordnung, etwa zu
Zuständigkeiten von Behörden im Bereich der Versicherungsvermittler.
In der Minderheit blieben FPÖ und Grüne mit zwei Initiativen. So
fanden die Freiheitlichen keine Zustimmung zu ihrer Forderung die
Förderungen von Biogasanlagen einzustellen. Die Grünen wiederum
urgierten die von der Bundesregierung angekündigten Energiegesetze.

ÖVP, SPÖ und NEOS: Standortabsicherungsgesetz soll Industrie
entlasten

Um energieintensive Betriebe bei den anhaltend hohen
Energiepreisen zu unterstützen, haben die Abgeordneten Tanja Graf (
ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) einen Antrag
für ein Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 vorgelegt. Damit soll
diesen Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in
den Jahren 2025 und 2026 gewährt werden, die auf die Einpreisung von
Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Die Förderung ist auf
Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens
einer Gigawattstunde (GWh) aufweisen und Materialien wie Metall,
Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen. Die
Förderung wird für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch
gewährt. Die Höhe der Förderung soll mit 75 % der indirekten CO2-
Kosten begrenzt und anhand vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen
werden. Unternehmen sollen weiters mit der Regelung motiviert werden,
Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen
auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare
Energieträger zu nutzen. Dazu sollen sie zur Erbringung ökologischer
Gegenleistungen verpflichtet werden. Mittels eines gesamtändernden
Abänderungsantrags wurden im Nationalratsplenum Punkte aus der
Begutachtung noch aufgenommen, wie Karin Doppelbauer (NEOS)
erläuterte. So sei unter anderem das Gesetz noch in
Standortabsicherungsgesetz 2025 umbenannt worden und konzerninterne
Energielieferungen als förderwürdig ergänzt worden. Der Antrag wurde
schließlich einstimmig angenommen.

Die Höhe der Energiekosten seien entscheidend für die Industrie
und deren Wettbewerbsfähigkeit, betonte Staatssekretärin Elisabeth
Zehetner. Es gelte zum Erhalt der Wertschöpfung und der
Arbeitsplätze, dem Risiko der Abwanderung entgegenzuwirken. Die
vorliegende Regelung sei ein „verantwortungsvoller“ Umgang mit
klimapolitischen Zielen und wirtschaftlichen Herausforderungen.

Man müsse darüber nachdenken, wie die Steuern auf Energie
zumindest temporär abgeflacht werden können, forderte Arnold Schiefer
(FPÖ) in Sorge um den österreichischen Wirtschaftsstandort. Ohne
leistbare Energie könne das Wohlstandsniveau Österreichs nicht
gehalten werden. Steuern zu reduzieren wäre grundsätzlich gut, es
gebe aber zu wenig Spielraum dafür, da die letzte Bundesregierung
„unverantwortlich“ mit dem Geld umgegangen sei, befand demgegenüber
Karin Doppelbauer (NEOS).

Die CO2-Kosten seien so hoch, dass die Gewinne der Betriebe
zurück gehen und ihre Verluste steigen, kritisierte Gerhard Deimek (
FPÖ) und sprach von einer „nachhaltigen Schädigung der Wirtschaft“.
Die Ausweitung des Emissionshandels auf die Bereiche Heizen und
Verkehr werde Europa deindustrialisieren und Millionen an
Arbeitsplätzen vernichten, kritisierte auch Alexander Petschnig (FPÖ)
.

Die Industrie kämpfe mit hohen Energiekosten und die
Bundesregierung wolle sie in dieser Situation unterstützen und so
auch zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen, betonte Tanja Graf (ÖVP)
. Die Industrie brauche klare Rahmenbedingungen, befürworteten
Christoph Stark (ÖVP) wie auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) diese Maßnahme
zur Standort- und Klimapolitik.

Das Ziel günstiger Energie sei „noch lange nicht“ erreicht,
erklärte Alois Schroll (SPÖ) und setzte Hoffnung in die neuen
Energiegesetze, die gerade ausverhandelt werden. Diese würden dazu
beitragen, Energie wieder leistbar zu machen. Insgesamt setze die
Bundesregierung alles daran, aus der „Teuerungsspirale“ raus zu
kommen, betonte er.

Auch Reinhold Binder (SPÖ) und Franz Jantscher (SPÖ)
befürworteten die Abfederung der hohen Energiepreise für die
energieintensive Industrie zur Sicherung der
Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich. Insgesamt seien die
hohen Energiepreise ein zentrales Problem, das gelöst werden müsse,
forderte Binder.

Von einem „Minischritt“ für die Industrie und keinem „großen
Wurf“ sprach Leonore Gewessler (Grüne).

ÖVP, SPÖ und NEOS: Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und
des Ökostromgesetzes

Auf eine Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des
Ökostromgesetzes 2012 zielt ein Antrag der Abgeordneten Tanja Graf (
ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS). Demnach
sollen die Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für
Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie
angepasst werden. Zudem wurde für Biogasanlagen, deren Vertrag im
Laufe des Jahres 2026 endet, eine Übergangslösung bis zum
Inkrafttreten eines Gesetzes für die Förderung der Biomethanerzeugung
geschaffen. Durch die Verlängerung der Vertragslaufzeit soll
Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und ausreichend Zeit für die
Umrüstung einer Biogas- auf eine Biomethananlage gegeben werden.
Weiters sollen Überschüsse der Ökostromabwicklungsstelle aus 2024 bis
zu einer Höhe von 20 Mio. Ꞓ zur Finanzierung von Förderungen und
Abwicklungskosten verwendet werden können, ist den
Antragserläuterungen zu entnehmen. Mittels eines gesamtändernden
Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wurde im heutigen
Plenum zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass die EAG-
Förderabwicklungsstelle 2026 Förderungen für Photovoltaik-,
Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlangen sowie Stromspeicher
abwickeln kann. So werden für den Fall, dass die EAG-
Marktprämienverordnung für 2026 nicht oder nicht rechtzeitig erlassen
wird, Gebotstermine, Ausschreibungs- und Vergabevolumina für das
Kalenderjahr 2026 festgelegt. Der Antrag wurde schließlich mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen und erhielt damit
eine, im Ausschuss noch nicht vorhandene, Zweidrittelmehrheit.

Innovation und technischer Fortschritt seien der Schlüssel für
die heutigen Herausforderungen, betonte Staatssekretärin Elisabeth
Zehetner in der Debatte. Es brauche neue Wege, Energie effizienter,
nachhaltiger und ökologischer zu gewinnen und zu nutzen. Anstatt
gasförmige Energiequellen zu verbieten, gelte es vielmehr, bestehende
Infrastrukturen zu nutzen und durch gezielte Förderungen klima- und
zukunftsfit zu machen. Die Bundesregierung arbeite „auf Hochtouren“
an neuen Energiegesetzen, die für Entlastung und zukunftsfitte
Rahmenbedingungen sorgen werden.

Eine Energiepolitik mit „Hausverstand“ forderte Paul Hammerl (FPÖ
) in der Debatte. Potenzial zum Senken der Energiepreise sah er bei
den Steuern und Abgaben auf Energie sowie bei den Netzkosten.
Handlungsbedarf sah der Abgeordnete auch bei Biogasanlagen, da diese
sehr teure Energie produzieren würden. Mittels Entschließungsantrag,
der in der Minderheit blieb, forderte er, dass es keine neuen
Marktprämien oder Förderungen für bestehende oder neue Biogasanlagen
geben soll. Vielmehr soll dem Freiheitlichen nach eine
„Abwrackprämie“ für bestehende Anlagen zum Ausstieg aus der Biogas-
Stromproduktion beitragen.

Biogas-Anlagen würden zur regionalen Wertschöpfung und zur
Versorgungssicherheit beitragen und es gelte bis zum Vorliegen eines
Erneuerbare-Gase-Gesetzes sicherzustellen, dass diese nicht vom Markt
verschwinden, erklärten hingegen Tanja Graf (ÖVP) und Martina Diesner
-Wais (ÖVP). Von einer wichtigen Übergangslösung sprachen auch
Christoph Stark (ÖVP), Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Reinhold Binder (
SPÖ). Froh über die Verlängerung bis zum Vorliegen einer
langfristigen und nachhaltigen Lösung durch das Erneuerbare-Gase-
Gesetz zeigte sich auch Karin Doppelbauer (NEOS).

Hundert Prozent erneuerbare Energie sei in Griffweite gewesen,
dieser Startvorteil stünde aber jetzt auf dem Spiel, kritisierte
Leonore Gewessler (Grüne) das Ausbleiben der von der Regierung
angekündigten Energiegesetze. Mittels Entschließungsantrag, der in
der Minderheit blieb, forderte sie die rasche Vorlage des
Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, des Erneuerbaren Ausbau
Beschleunigungsgesetzes und des Erneuerbare-Gase-Gesetzes. Zudem trat
sie für die Einrichtung eines Infrastrukturfonds zum Stromnetzausbau
und die Verschärfung der Entflechtungsvorschriften für
Energieversorger im öffentlichen Besitz ein.

Milliarden an Investitionen in erneuerbare Energie würden aktuell
angesichts der ungewissen zukünftigen Rahmenbedingungen zurück
gehalten, kritisierte Lukas Hammer (Grüne) und forderte langfristige
und stabile Investitionsbedingungen. Er befürwortete daher, dass bis
zum Vorliegen einer neuen EAG-Marktprämienverordnung die bisherige
weiter gelten soll. Kritik äußerte er auch am Entwurf zum neuen
Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Eine Umsetzung würde eine
„Vollbremsung“ für die Energiewende bedeuten.

Anpassungen in der Gewerbeordnung

Um Anpassungen in der Gewerbeordnung an EU-Vorgaben geht es bei
der von der Regierung vorgelegten „GewO-EU-Finanzberufsverordnungen
Novelle 2025“ . Die Europäische Kommission habe die Umsetzung der EU-
Versicherungsvertriebsrichtlinie im Rahmen eines
Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, wird dazu in den
Erläuterungen vermerkt. Der Gesetzentwurf zielt nun darauf ab,
entsprechende EU-Bestimmungen hinsichtlich des Vertriebs durch
Versicherungsvermittler einheitlich und ausdrücklich festzulegen, vor
allem betreffend die Vollziehung durch die Gewerbebehörden. Gemäß
weiterer EU-Vorgaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (
EBA) eine neue Zuständigkeit bei der Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zuweist, wird außerdem in der Gewerbeordnung
die EBA an die Stelle der bisher pauschal genannten Europäischen
Aufsichtsbehörden gesetzt. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich
angenommen.

Die nationale Gesetzgebung werde mit diesem Beschluss zum „bloßen
Erfüllungsgehilfen einer überbordenden EU-Bürokratie“, bemängelte
Barbara Kolm (FPÖ) und sah eine „Ausweitung des Bürokratiemonsters“.
Überregulierung hemme Innovation und Unternehmertum und schade damit
der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Zudem kritisierte die
Abgeordnete ein grundsätzliches Misstrauen gegen Unternehmen seitens
der EU. Keine Verbesserungen für Konsument:innen sah Michael
Fürtbauer (FPÖ) und forderte statt eines neuen „Bürokratiemonsters“
eine Entlastung der Betriebe. Auch Michael Schnedlitz (FPÖ) ortete
eine Überregulierung.

Franz Hörl (ÖVP) befürwortete die „Reparatur bestehender
Regelungen“ und hob die Bedeutung der dualen Lehrausbildung hervor.
Johann Höfinger (ÖVP) und Barbara Teiber (SPÖ) befürworteten die
Verbesserungen für Konsument:innen, wie verbesserte Informationen,
Transparenz und die Betrugsbekämpfung im Finanzsystem. Melanie Erasim
(SPÖ) thematisierte die Herausforderungen für Klein- und
Mittelbetriebe, wie Geschäftsmieten und Teuerung.

Michael Bernhard (NEOS) sprach sich für eine „Entrümpelung“ der
Gewerbeordnung aus. Dabei sollen seiner Meinung nach, so viele
Gewerbe wie möglich zusammengefasst und so wenige wie möglich
reglementiert werden. So soll das Unternehmertum zum „Blühen“
gebracht werden.

Elisabeth Götze (Grüne) befürwortete zwar das grundsätzliche Ziel
der EU-Richtlinie, bemängelte aber die nationale Umsetzung. So
kritisierte sie das ihrem Ermessen nach zu geringe Strafausmaß für
große Unternehmen und sah einen Wettbewerbsnachteil für
Kleinbetriebe. (Fortsetzung Nationalrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar