Nationalrat beschließt mehr Mitbestimmung im Erwachsenenschutz

Wien (PK) – Personen, die nicht mehr voll handlungsfähig sind und
eine
gerichtliche Erwachsenenvertretung haben (ehemals „Sachwalterschaft“)
sollen künftig ein Antragsrecht sowie deren Betreuungsumfeld eine
Anregungsmöglichkeit erhalten, diese Erwachsenenvertretung zu
erneuern. Der Nationalrat sprach sich heute mehrheitlich für das
„Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ aus, durch das die
betroffene Person, ihre Vertretung oder Betreuende ein „Clearing“
anstoßen können, um die aktuelle Lebenssituation zu überprüfen.

Einstimmigkeit erzielte ein Antrag der Dreierkoalition mit EU-
Anpassungen bei Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden
Verkehrsnetzen. Diese dienen der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur
rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur
Abwendung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich.

Mehrheitliche Zustimmung fand zudem eine neuerlich als
Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachte Vorlage zur EU-
weiten Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden.

Als einzige Rednerin meldete sich zu diesem Tagesordnungspunkt
Stephanie Krisper (NEOS) zu Wort und nutze die Gelegenheit, um in
ihrer letzten Rede im Plenum vom parlamentarischen Betrieb Abschied
zu nehmen. Dabei blickte sie zurück auf ihre Tätigkeiten in den
verschiedensten Bereichen von der inneren Sicherheit über die
Außenpolitik bis zu mehreren Untersuchungsausschüssen. Krisper dankte
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betonte die Bedeutung der
Wahrung der Verfassung sowie eines „starken und selbstbewussten“
Parlaments.

Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht

Der Gesetzesänderung war vorausgegangen, dass zu den letzten
Änderungen im Erwachsenenschutz mit dem Budgetbegleitgesetz 2025
darauf hingewiesen worden war, dass ein etwaiges Rechtsschutzdefizit
entstehen könne. Die künftige Antragsmöglichkeit zur Erneuerung der
gerichtlichen Erwachsenenvertretung soll zusätzlich zur Möglichkeit
des Gerichts, im Verfahren einen Sozialbericht über die betroffene
Person einzuholen, eingeführt werden. Zudem soll die Verpflichtung
von Rechtsanwält:innen und Notar:innen, gerichtliche
Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, nur mehr übergangsweise zur
Bewältigung der derzeitigen Notlage gelten – die „Sunset Clause“
sieht als Frist den 1. Juli 2028 vor. Davor werde es laut Antrag
außerdem einer umfassenden Neubewertung des Erwachsenenschutzrechts
bedürfen, um weitere Notlagen wie die gegenwärtige zu vermeiden.

Ein dazu eingebrachter gesamtändernder Abänderungsantrag der
Grünen fand keine Mehrheit. Darin bemängeln sie, dass durch die
Novelle lediglich Teile der durch das Budgetbegleitgesetz bewirkten
„Verschlechterungen“ zurückgenommen würden. Die Verlängerung der
gesetzlichen Überprüfungsfrist von drei auf fünf Jahre und der
Entfall des obligatorischen Clearing blieben unberührt. Daher wollen
die Grünen mit dem Abänderungsantrag ab 1. Jänner 2026 die Rechtslage
vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 wiederherstellen und, dass das
Justizministerium mit Betroffenen und Selbstvertretern in der
bestehenden Arbeitsgruppe „echte nachhaltige Lösungen“ sucht.

Diesem Abänderungsantrag, jedoch nicht der Novelle, stimmten die
Freiheitlichen zu. Die Überprüfungsfrist von drei Jahren sei
wesentlich gewesen, um Missbrauchsfälle hintanzuhalten, erklärte
Harald Stefan (FPÖ). Die Verlängerung auf fünf Jahre sei nicht aus
inhaltlichen Gründen, sondern – „auf dem Rücken der Betroffenen“ –
aus Spargründen erfolgt, da die Bundesregierung nicht in der Lage
gewesen sei, „ordentlich zu budgetieren“. Daher müssten nun auch die
Rechtsanwaltschaft sowie die Notariate „herhalten“, so Stefan.

Ralph Schallmeiner (Grüne) schloss sich der Kritik Stefans an und
sprach bezüglich des Budgetbegleitgesetzes 2025 von einem
„Rückwärtsgang“ beim Erwachsenenschutz. Seine Fraktion stimmte der
Novelle jedoch zu, da sie Verbesserungen gegenüber dem gegenwärtigen
Zustand beinhalte.

Die Bundesregierung sei seit sieben Monaten im Amt und es würden
ihr immer wieder Versäumnisse der Vorgängerregierungen vorgeworfen,
gab Selma Yildirim (SPÖ) zu bedenken. Fakt sei, dass es immer mehr
Menschen mit Vertretungsbedarf gebe, aber immer weniger Personen in
deren sozialen Umfeld, die diese Aufgabe übernehmen würden. Daher
habe man im Beschluss vor dem Sommer auf die Kanzleien
zurückgegriffen. Dabei handle es sich um eine „Notlösung“, wie auch
Jakob Grüner (ÖVP) zugab. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie
Notare müssten sich nun auch um nicht-juristische Belange kümmern,
für die es etwa eine psychologische Ausbildung brauchen würde. Daher
sei die „Sunset Clause“ eine „gute Lösung“, wie auch Elke Hanel-
Torsch (SPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) betonten.

Justizministerin Anna Sporrer gab zu bedenken, dass die
Bunderegierung mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 Verantwortung für ein
Budgetloch übernommen habe, das sie nicht verursacht habe –
„zumindest nicht die Sozialdemokratie“. Die darin enthaltenen
Maßnahmen hätten jedoch nicht nur finanzielle, sondern auch
inhaltliche Gründe. So sei die Verlängerung der Überprüfungsfrist
auch daher erfolgt, da es etwa bei Wachkoma-Patienten oder
Demenzkranken nicht sinnvoll sei, alle drei Jahre eine mögliche
Aufhebung der Erwachsenenvertretung zu überprüfen, erklärte Sporrer.
Die nun vorliegende Novelle hebe den Schutzstandard für die
Betroffenen an.

EU-Anpassungen bei Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden
Verkehrsnetzen

Die Änderungen im Bundesvergabegesetz betreffen die
Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Abschnitten eines
Kernnetzes bzw. Kernnetzkorridors, wie eine Eisenbahnstrecke zwischen
zwei oder mehr Mitgliedstaaten. Die beteiligten öffentlichen
Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber sollen künftig die
Anwendbarkeit der nationalen Vergaberegelung oder einer
Vergaberegelung der jeweils beteiligten Mitglied- bzw. EWR-Staaten
vereinbaren können. Ein Ziel der Regelungen ist laut den
Erläuterungen, für die Durchführung derartiger Vergabeverfahren eine
„Flucht“ aus dem „unionalen“ Vergaberecht insgesamt zu unterbinden.
Nicht vorgegriffen werden soll damit einer im Regierungsprogramm
geplanten Novelle, mit der dem Antrag zufolge auch eine Valorisierung
von Schwellenwerten und ihre Überführung ins Dauerrecht umgesetzt
werden soll. Das hielten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ im Justizausschuss
auch mit einer Ausschussfeststellung fest.

Markus Tschank (FPÖ) sprach von einer „an sich sinnvollen
Maßnahme“ und fragte, warum diese so lange auf sich habe warten
lassen, wenn die EU „schon einmal eine vernünftige Initiative“
vorlege. Die Harmonisierung des Binnenmarktes sei eigentlich die
Kernaufgabe der EU und die Richtlinie stamme aus dem Jahr 2021.
Tschank kritisierte die „jahrelange Untätigkeit in einem
wirtschaftlich relevanten Bereich“, obwohl die Bundesregierung bei
Regulierung sonst „kaum zu bremsen“ sei.

Justizministerin Sporrer führte die Verzögerung der Umsetzung der
EU-Richtlinie darauf zurück, dass es bei Änderungen im Vergaberecht
auch der Einbindung der Bundesländer bedürfe. Die Novelle aus dem
Regierungsprogramm befinde sich bereits seit 10. Oktober in
Begutachtung.

Die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs sei ein
„jahrzehntelanger Dauerbrenner“, erklärte Jakob Günter (ÖVP) und
betonte ebenso wie Dominik Oberhofer (NEOS) dessen ökonomische
Bedeutung. Eine Vervollständigung des europäischen Verkehrsnetzes
könne laut EU-Berechnungen das europäische Bruttoinlandprodukt bis
2050 um 467 Mrd. steigern, ergänzte Petra Oberrauner. Manfred Sams (
SPÖ) betonte, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie etwa durch die
Einführung einer zentralen Genehmigungsbehörde „weniger Hürden und
mehr Tempo“ bringe und damit mehr Planungssicherheit schaffe. Diese
Beschleunigung dürfe jedoch nicht auf Kosten von Transparenz,
Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz gehen, gab er zu bedenken.

Auch Alma Zadić (Grüne) bewertete es als positiv, dass die EU
„zusammenwächst“. Sie wünscht sich jedoch größere Änderungen im
Vergaberecht, durch die Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen
Vergaben verpflichtend eine größere Rolle spielen sollten.

EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden

Aufgrund eines formalen Fehlers muss das schon vor dem Sommer
verabschiedete “ Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025 “ neuerlich
beschlossen werden. ÖVP, SPÖ und NEOS haben den Gesetzentwurf daher
als Initiativantrag neu eingebracht. Mit den Regelungen soll unter
anderem den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und
effizienter Informationen über Verurteilungen von
Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Konkret geht es dabei etwa um die
Einrichtung eines zentralisierten Systems namens „ECRIS-TCN“ (
Europäisches Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige)
und die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken. Auf
nationaler Ebene sind dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen
für die Verarbeitung bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten
erforderlich. Darüber hinaus braucht es Vorkehrungen für eine
reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das
Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien. (Fortsetzung
Nationalrat) wit

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