Wien (OTS) – Die Diakonie kritisiert den gestern von der Stadt Wien
angekündigten
Schritt, subsidiär Schutzberechtigte künftig von der Mindestsicherung
auszuschließen. Bisher konnten subsidiär Schutzberechtigte, die wenig
verdient haben oder die keine Arbeit hatten, in Wien Leistungen aus
der Sozialhilfe beziehen. In Zukunft sollen sie als
Unterstützungsleistung nun auch in Wien nur mehr die sogenannte
Grundversorgung erhalten.
Vom Entzug der Wiener Mindestsicherung für subsidiär
Schutzberechtigte werden insgesamt rund 10.000 Menschen, darunter
viele Minderjährige, betroffen sein, deren Zukunftschancen sich
dadurch massiv verschlechtern, aber auch Kranke und Ältere. Unter den
Personen mit subsidiärem Schutzstatus gibt es besonders viele
chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung. Ihnen wird der
Schutzstatus oft aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zuerkannt.
Eine weitere Gruppe sind sogenannte Aufstocker:innen. Sie haben es
geschafft, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, doch ihr Einkommen reicht
noch nicht aus, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken.
Zwtl.: Mietverhältnisse de facto unfinanzierbar
„Kinder und Jugendliche, sowie auch Menschen mit chronischen
Krankheiten sind ohnehin einer Vielzahl von Belastungen und
Benachteiligungen ausgesetzt. Der plötzliche Entzug der
Mindestsicherung wird für die Betroffenen im ersten Schritt bedeuten,
dass sie ihre Mieten nicht mehr bezahlen können, damit in
Mietschulden geraten und von Delogierung bedroht sein werden.
Insgesamt führt sie dieser Schritt in akute Armut und
Wohnungslosigkeit und verschlechtert ihre Chancen auf Bildung,
Teilhabe und Integration noch zusätzlich“, befürchtet Diakonie-
Direktorin Maria Katharina Moser.
„Der Entzug der Wiener Mindestsicherung trifft ausgerechnet jene,
die am meisten Schutz brauchen – chronisch Kranke und Menschen mit
Behinderung und schafft unnötig humanitäre Härtefälle, warnt auch
Alexandra Gröller, Geschäftsführerin des Diakonie
Flüchtlingsdienstes.
Zwtl.: Integration statt Rückschritt – Appell an die Politik
Subsidiär Schutzberechtigte sind in einer sehr ähnlichen
Situation wie Asylberechtigte: Sie können aufgrund von
Menschenrechtsverletzungen und Gewalt nicht in ihre Heimat zurück.
Sie leben oft schon viele Jahre in Österreich und sind Teil unserer
Gesellschaft. Der Zugang zur Sozialhilfe war für sie ein
entscheidender Baustein auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben –
hin zu Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe.
„Dieser Beschluss zerstört, was mühsam aufgebaut wurde –
menschlich, sozial und wirtschaftlich“, so Moser. „Wer Integration
ernst nimmt, darf sie nicht durch gesetzliche Hürden verunmöglichen.“
Die Diakonie Österreich appelliert daher eindringlich an die
politischen Entscheidungsträger:innen, den Ausschluss subsidiär
Schutzberechtigter von der Sozialhilfe rückgängig zu machen und
Integrationspolitik wieder als das zu begreifen, was sie ist: eine
Investition in die Zukunft unseres Landes.