Wien (OTS) – (Wien/Brüssel 14.10.2025) Gestern Abend hat der
Rechtsausschuss des
Europäischen Parlaments seinen Bericht über den Vorschlag der
Europäischen Kommission für das Omnibus-I-Paket verabschiedet und
damit einen weiteren Schritt gemacht, dass die Richtlinie über die
Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD
) keine spürbaren Auswirkungen für Bekleidungsarbeiter:innen in
globalen Wertschöpfungsketten hat.
„Die Abgeordneten müssen diesen Text in der Plenarabstimmung
ablehnen. Sie sollten die Kritik anerkennen, die von Gewerkschaften,
Arbeitnehmer:innenorganisationen, NGOs, vielen Unternehmen und
Wissenschafter:innen weltweit geäußert wurde“, sagte Lena Gruber,
Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne Österreich.
Südwind ruft daher zur E-Mail-Aktion an EU-Abgeordnete auf, um
das Lieferkettengesetz zu retten:
Die CSDDD ist 2024 von der EU verabschiedet worden und in Kraft
getreten. Sie hätte für große Unternehmen, die in der EU tätig sind
und ihren Sitz dort haben, gelten sollen. Der ursprüngliche
Gesetzestext sah einen risikobasierten Ansatz zur Identifizierung von
Verstößen gegen Arbeits-, Menschen- und Umweltrechte, einen
Sorgfaltsprozess, der weitgehend den internationalen Standards
entspricht, und eine europäische zivilrechtliche Haftungsregelung zur
Ahndung von Unternehmensverstößen vor. Im Jahr 2025 legte die
Europäische Kommission im Rahmen ihrer „Vereinfachungsmaßnahmen” eine
Überarbeitung der Richtlinie vor, um sie rücksichtslos zu
deregulieren. Südwind und die Clean Clothes Kampagne (CCC) hatte sich
bereits gegen den sogenannten „Omnibus“-Vorschlag der Kommission
ausgesprochen.
„Die Abgeordneten des Rechtsausschusses des Europäischen
Parlaments haben heute die Textilarbeiter:innen und alle
Arbeitnehmer:innen weltweit verraten”, sagte Giuseppe Cioffo, Lobby-
und Advocacy-Koordinator im internationalen Büro der CCC. „Was für
Arbeitnehmer:innen, denen ihre grundlegenden Arbeitsrechte verweigert
werden, eine Wende hätte bedeuten können, wird nun zu einem leeren
Instrument für Unternehmen, um ihre Praktiken zu beschönigen”, fügte
er hinzu.
Der Bericht des Ausschusses befürwortet den Omnibus-Vorschlag zur
zivilrechtlichen Haftung. Das bedeutet, dass es keine klaren
europäischen Haftungsmechanismen für Verstöße gegen
Arbeitnehmer:innenrechte in der Wertschöpfungskette der
Bekleidungsindustrie gibt. Die Schwelle für die Anwendung des
Gesetzes soll bei 5 000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro
Nettoumsatz liegen. Damit gilt das Gesetz nur für eine Handvoll
Unternehmen gelten. Diese Fassung des Gesetzes wird keine
nennenswerten Auswirkungen für die Beschäftigten in der
Bekleidungsindustrie haben.