Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und
zuständige Stadträtin
Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische
Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4. ).
Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21.
Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin
stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa
in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften
Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39 ).
Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen,
Facebook 9.10. ). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im
Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!
Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag
Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die
Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag
zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit
zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des
Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang
tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem
schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37
) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von
2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?
Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten
Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch
Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am
effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt
Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung
stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6
Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025 ). Falls dies rechtlich
nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern
oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch‘
wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF
Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so
wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran
setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.
19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen
Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh.
erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen. Auch hier hat nach
Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des
Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.