FPÖ-Landbauer/FPÖ-Antauer: „Sozialhilfe neu soll sich an strengen Regeln in NÖ richten“

Sankt Pölten (OTS) – „Wir in Niederösterreich haben restriktive
Regeln bei der Sozialhilfe
und stellen somit sicher, dass diese finanzielle Hilfestellung nicht
als soziale Hängematte ausgenutzt werden kann“, stellt FPÖ
Niederösterreich Landesparteiobmann LH-Stellvertreter Udo Landbauer
klar.

Dass nun die grüne Mark unter blauer Landesführung das
steiermärkische Sozialhilfeausführungsgesetz nachschärfen will und
wird, ist für FPÖ Niederösterreich Parteichef Udo Landbauer nur eine
Bestätigung angekündigter, freiheitlich-gerechter Politik: „Dort wo
die FPÖ am Ruder sitzt, wird Politik für die hart arbeitenden
Landsleute und nicht für Zuwanderer ins Sozialsystem gemacht. Ein
Blick in die rote Bundeshauptstadt mit all seinen absurden Auswüchsen
bei der Sozialhilfe zeigt den umgekehrten Fall.

Somit sei es kein Zufall, dass rund 70 % der Sozialhilfeempfänger
in Wien wohnen und nur rund jeder zehnte Sozialhilfeempfänger in NÖ
seinen Hauptwohnsitz hat. Denn NÖ zahle über den
Ausgleichszulagenrichtsatz von rund 1.210 Euro keine
Wohnkostenpauschale, die Kinderzuschläge seien degressiv gestaffelt.
„Somit sind absurd hohe Beträge wie 5.000 oder 9.000 Euro wie in Wien
bei uns in NÖ nicht möglich. Denn solche astronomischen Beträge
versteht kein fleißiger Österreicher“, erklärt auch FPÖ
Niederösterreich Landesrat Martin Antauer. Trotz massiver Probleme im
Bildungs- und Sicherheitsbereich halte Wien weiter an der
finanzierungsintensiven Willkommenspolitik fest. „Die Zeche für
diesen Wahnsinn zahlen die Steuerzahler, die mit der Reduktion ihrer
Pensionen und Gesundheitsleistungen leben müssen und sich dafür kaum
mehr aus der Wohnung trauen“, so Antauer.

In NÖ sei zudem auch die verpflichtende Teilnahme an
Arbeitsmarktmaßnahmen im NÖ SAG ( Anm.: NÖ Sozialhilfe-
Ausführungsgesetz ) geregelt – genauso wie stufenweise
Leistungskürzungen bei Verweigerung des Einsatzes der Arbeitskraft
oder bei Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung.

Auch die Verwaltungsstrafbestände – wie das Erschleichen der
Sozialhilfe durch falsche Angaben, Verheimlichen oder Nichtnachkommen
der Auskunfts- bzw. Anzeigepflicht, wo bereits der bloße Versuch
strafbar ist, werde mit Strafen bis zu 2.500 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen sanktioniert.

„Die zerstrittenen Systemparteien müssen sich mal einig werden,
was sie überhaupt wollen und wie die bundeseinheitliche Lösung ab
2027 aussehen soll. Fakt ist, dass die bundeseinheitliche Lösung sich
am scharfen NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz orientieren muss“, so
Landbauer und Antauer unisono, die abschließend erneut bekräftigen:
„Die Sozialhilfe muss an die österreichische Staatsbürgerschaft
gekoppelt werden.“