Wien (PK) – Die rechtlichen und technischen Vorbereitungen für den
Europäischen
Gesundheitsdatenraum standen im Mittelpunkt eines
Gesetzesbeschlusses, der heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
im zuständigen Fachausschuss erfolgt ist. Im Konkreten sollen durch
Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz und im ASVG die
Rechtsgrundlagen für einen vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in
der EU (EU-Rezept) sowie den Abruf von sogenannten Patientenkurzakten
geschaffen werden. Umgesetzt werden soll dies unter anderem durch die
Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit
sowie die Anbindung Österreichs an die bestehende unionsweite
Infrastruktur MyHealth@EU.
Diese Vorgaben werden jedoch erst mit Anwendbarkeit der
entsprechenden EU-Verordnung im März 2029 verpflichtend, weshalb es
sich um keinen Umsetzungsrechtsakt, sondern um einen „rein
inhaltlichen Vorgriff“ handelt, ist der Begründung eines im Laufe der
Sitzung eingebrachten Äbänderungsantrags zu entnehmen. Als Grund
dafür wird eine nur noch jetzt mögliche Kofinanzierung mit Mitteln
der EU-Kommission aus dem Förderprogramm „EU4Health“ genannt.
Die Grünen „würden gerne zustimmen, können aber nicht“, erklärte
Ralph Schallmeiner, der als Grund dafür die späte Übermittlung des 53
Seiten umfassenden gesamtändernden Abänderungsantrags anführte. Die
Freiheitlichen sprachen sich grundsätzlich gegen einen europaweiten
Austausch von Gesundheitsdaten aus.
Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig war überzeugt davon,
dass man ohne eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen
nicht auskommen werde. Auch die vorliegende Novelle, die eine
Vorbereitung auf den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
sei, leiste einen Beitrag dazu und werde einen großen Nutzen für die
Patient:innen bringen. Da es sich um sehr sensible Daten handle,
werde auf Datensicherheit größter Wert gelegt, versicherte sie.
Ferner stand eine Reihe von oppositionellen
Entschließungsanträgen auf der Tagesordnung, die allesamt vertagt
wurden. Die Freiheitlichen gaben unter anderem zu bedenken, dass
Telemedizin kein Ersatz für die medizinische Versorgung vor Ort sein
könne. Sie stellten auch erneut die Forderung auf, eine Opt-out-
Möglichkeit beim elektronischen Impfpass zu ermöglichen. Außerdem
lehnte die FPÖ die Änderungen der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IHR) sowie den WHO-Pandemievertrag ab und
verwehrte sich auch dagegen, noch mehr Steuergeld für nicht benötigte
COVID-19-Impfstoffe auszugeben. Die Grünen wiederum drängten auf die
Ausarbeitung eines neuen und modernen Epidemiegesetzes.
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung soll erleichtert
werden
Durch den von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachten gesamtändernden
Abänderungsantrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz
sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen zum EU-Rezept und
zur EU-Patientenkurzakte verankert werden, ist dem Entwurf zu
entnehmen. Hintergrund dieser Bestimmungen sei – neben den Aspekten
der Behandlungskontinuität und der Sicherheit für die Patient:innen –
die Fälschungssicherheit von in Österreich ausgestellten EU-Rezepten
sowie der Abbau bürokratischer Hürden. Außerdem soll der Prozess der
Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen
erleichtert werden. Durch die EU-Patientenkurzakte werde zudem die
Anamnese durch die Gesundheitsdiensteanbieter bei der Behandlung von
Patient:innen anderer Herkunftsstaaten erleichtert.
Die einzurichtende nationale Kontaktstelle soll als zentrale
Datendrehscheibe im Bereich der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung dienen. Sie knüpft dabei an die etablierte ELGA
-Infrastruktur an.
FPÖ sieht vor allem den Schutz der Gesundheitsdaten in Gefahr
Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) sei ein
zentraler Eckpfeiler der europäischen Gesundheitsunion, erläuterte
SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan. Ziel sei es vor allem, eine bessere
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dazu
dienen auch die Regelungen für das EU-Rezept und die EU-
Patientenkurzakte, die aber erst ab 2029 verpflichtend anzuwenden
sind. Damit werde auch der erste gemeinsame EU-Datenraum in einem
spezifischen Bereich verwirklicht, hob Silvan hervor.
Mit dem heutigen Beschluss werde die Rechtsbasis und die
technischen Vorbereitungen für den Europäischen Gesundheitsraum
geschaffen, ergänzte Fiona Fiedler (NEOS). Es sei auch nicht
schlecht, wenn Österreich einmal in einem Bereich ein Vorreiter sei.
Dieser Aussage schloss sich auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP
) an, die auf die Vorteile des EU-Rezepts und der EU-
Patientenkurzakte näher einging. Es liege nicht nur im Interesse von
Senior:innen, die sich öfters im Ausland aufhalten, sondern im
Interesse aller Menschen, wichtige Arzneimittel ohne Sprachbarrieren
beziehen zu können.
Massive Kritik an der Vorgangsweise übte Christoph Steiner von
der FPÖ, da kurzfristig ein umfangreicher Abänderungsantrag
eingebracht wurde, obwohl die Bestimmungen erst ab 2029 gelten
sollen. Er bezeichnete das als „vorauseilenden Gehorsam“ und als
„gefährliches Spiel mit den intimsten Daten der Bevölkerung. Außerdem
habe sich Österreich schon in der Vergangenheit nicht als
„Digitalisierungsweltmeister“ hervorgetan, wenn man etwa an das
„Kaufhaus Österreich“ oder an das digitale Amt denke. In Bezug auf
den Datenschutz habe es im Vorfeld auch schon viel Kritik an den
Bestimmungen gegeben, merkte sein Fraktionskollege Gerhard Kaniak an.
Er befürchtete zudem, dass die bereits bestehenden Probleme mit
europäischen Internetrezepten noch zunehmen könnten.
Der ursprünglich vorliegende Initiativantrag (413/A ) der
Regierungsfraktionen enthielt nur kleinere Änderungen. So soll etwa
die Frist, wonach der Dachverband der Sozialversicherungsträger die
Funktionen des Zugangsportals von ELGA bereitzustellen und zu
betreiben hat, um ein Jahr, also bis 31. Dezember 2026, verlängert
werden. Weiters wird klargestellt, dass Einrichtungen für Menschen
mit Behinderung nicht in die Kategorie „ELGA-
Gesundheitsdiensteanbieter“ fallen. Aufgenommen werden hingegen die
mobilen Pflegedienste in den Ländern. Um diesen Einrichtungen eine
ausreichende Vorbereitungszeit für die Anbindung an ELGA zu geben,
soll der Beginn der Speicherverpflichtung um ein Jahr verschoben
werden. Der Initiativantrag wurde schließlich in der Fassung eines
von den Regierungsfraktionen vorgelegten gesamtändernden
Abänderungsantrags mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit angenommen.
FPÖ: Telemedizin ist kein Ersatz für Versorgung vor Ort
Die Bundesregierung plane, die Gesundheitsnummer 1450 zu einem
zentralen Steuerungsinstrument im österreichischen Gesundheitssystem
auszubauen, einschließlich telemedizinischer Erstberatung und
digitaler Terminvergabe, zeigt Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) in
einem Entschließungsantrag seiner Fraktion auf ( 370/A(E) ). Er gibt
jedoch zu bedenken, dass dieses Vorhaben im Hinblick auf die
medizinische Versorgungssicherheit, die freie Arztwahl und die
notwendige Transparenz erhebliche Herausforderungen mit sich bringe.
Aus seiner Sicht müsste jedenfalls gewährleistet werden, dass
telemedizinische Angebote im Rahmen von 1450 ausschließlich subsidiär
zur wohnortnahen Versorgung angeboten würden und nicht zu deren
Ersatz führten. Kaniak plädierte weiters dafür, die Kriterien und
Richtlinien für die Zuteilung von Terminen öffentlich zugänglich zu
machen sowie ein öffentlich einsehbares Wartezeitenregister
bereitzustellen. Außerdem warnte er vor der Schaffung von
Parallelstrukturen im Bereich der Telemedizin.
Telemedizin könne nie ein Ersatz für die medizinische Versorgung
vor Ort sein, betonte auch Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ).
Insbesondere für ältere Menschen am Land oder für Personen mit
Einschränkungen sei es wichtig, dass sie sich persönlich an ihren
Hausarzt bzw. Hausärztin wenden könnten. In den letzten Jahren sei es
ohnehin mit dem Gesundheitssystem bergab gegangen, kritisierte Wurm,
man sei mittlerweile mit einer Drei-Klassen-Medizin konfrontiert.
Auch die FPÖ-Abgeordneten Marie-Christine Giuliani-Sterrer und
Katayun Pracher-Hilander sahen die Telemedizin kritisch und führten
mögliche Kommunikationsprobleme oder gefährliche Fehldiagnosen ins
Treffen.
Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) unterstrich, dass Telemedizin eine
sehr wertvolle Funktion haben könne, aber immer als Ergänzung gedacht
war. Derzeit befasse sich eine Arbeitsgruppe damit, wie die Hotline
1450 auf gute Beine gestellt werden könne. Ergebnisse sollten bis
Ende 2026 vorliegen. In der Steiermark funktioniere sie schon recht
gut, berichtete Bogner-Strauß, so seien beispielsweise auch
Kinderfachärzt:innen zu manchen Zeiten erreichbar. Das
österreichische Gesundheitssystem sei grundsätzlich gut und sollte
nicht schlecht geredet werden, konstatierte Angela Baumgartner (ÖVP).
Es komme teilweise an seine Grenzen, da heutzutage die Menschen die
Services viel intensiver nutzen würden.
Die Hotline müsse in allen Bundesländern gut aufgestellt sein,
entgegnete Ralph Schallmeiner (Grüne), der sich auch eine Übernahme
der Aufgaben durch den Bund vorstellen konnte. Generell müsse
Telemedizin breiter gedacht werden. Auch sollte man sich an gut
funktionierenden internationalen Modellen orientieren, wie etwa an
jenen in der Schweiz oder in Taiwan.
Das Gesundheitssystem habe sich vor allem unter der
freiheitlichen Ministerin Hartinger-Klein deutlich verschlechtert,
hielt Mario Lindner (SPÖ) dem FPÖ-Abgeordneten Wurm entgegen. Aus der
versprochenen „Patientenmilliarde“ sei ein Minus in gleicher Höhe
geworden.
Fiona Fiedler (NEOS) machte darauf aufmerksam, dass gerade die
Hotline 1450 auch dafür da sein, um Termine bei Ärzt:innen zu
vereinbaren. Telemedizin sei immer als zusätzliches Service und nie
als Ersatz für Gesundheitsleistungen verstanden worden.
FPÖ will Opt-out-Möglichkeit beim elektronischen Impfpass
rechtlich verankern
Die Einführung des e-Impfpasses sei von Anfang an mit einem
„Geburtsfehler“ behaftet gewesen, nämlich der fehlenden Opt-out-
Möglichkeit, stellte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) zum
wiederholten Male kritisch fest. Er könne nicht nachvollziehen, warum
dafür ein „eigener Datensilo“ geschaffen und die Agenden beim
Ministerium angesiedelt worden seien. Auf Basis eines
Entschließungsantrags plädierte er daher erneut für eine vollständige
und technisch sichere Integrierung des e-Impfpasses in die bestehende
elektronische Gesundheitsakte (ELGA), sodass die gleichen
datenschutzrechtlichen, sicherheitsbezogenen und patientenrechtlichen
Standards gelten würden ( 358/A(E) ).
Alles, was digitial sei, sei nicht sicher, argumentierte Peter
Wurm (FPÖ), der auf aktuelle Vorkommnisse bei Flughäfen verwies. Es
müsse auch immer einen analogen Zugang zu Gesundheitsdaten geben.
Im Sinne einer guten Gesundheitsplanung sei es wichtig, über ein
Impfregister zu verfügen, urteilte Ralph Schallmeiner (Grüne). Er
würde sich daher auch einen Ausbau des e-Impfpasses wünschen, wie
z.B. die Einrichtung einer Erinnerungsfunktion.
Mario Lindner (SPÖ) hielt es für gescheit, dass es beim e-
Impfpass keine Opt-out-Möglichkeit gibt, da man bei den Impfungen
eine valide Datenlage brauche.
Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig führte gegenüber FPÖ-
Mandatar Peter Wurm aus, dass die Bezirkshauptmannschaft
Gesundheitsbehörde erster Instanz sei und somit einen – sehr
eingeschränkten – Zugriff auf Gesundheitsdaten habe.
FPÖ lehnt Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften
und WHO-Pandemievertrag ab
Bei der Debatte über den Entschließungsantrag der FPÖ betreffend
„Nein zum WHO-Pandemievertrag“, stellte Abgeordnete Marie-Christine
Giuliani-Sterrer mit Bedauern fest, dass die österreichische
Regierung diesen Vertrag bei der 78. Generalversammlung nicht
verhindert habe. Damit würde die „Global Health Security Doktrin“,
die infektiöse Krankheiten zunehmend als Bedrohung nationaler
Sicherheit einstufe und eine Reihe von Überwachungs- und
Kontrollmechanismen vorsehe, weiter fortgeschrieben. Kritisch wird im
Antrag auch vermerkt, dass damit die WHO-Bürokratie weiter
aufgebläht, problematische Doppelstrukturen etabliert und dass die
Entscheidungen der WHO keiner gerichtlichen oder sonstigen Kontrolle
unterliegen würden. Bis zur nächsten Sitzung im Frühjahr 2026
bestünde aber noch ein Zeitfenster, da das Abkommen, das in
Verbindung mit den neuen Internationalen Gesundheits-vorschriften
stehe, noch nicht ratifiziert sei, merkte Giuliani-Sterrer an ( 256/A
(E) ).
Eine gänzlich andere Meinung vertrat Fiona Fiedler (NEOS), die
von einem „freiwilligen Gerüst“ sprach. Gerade in der Pandemie habe
man gesehen, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit in diesem
Bereich sei.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig informierte darüber,
dass Österreich in Bezug auf die im Juni 2024 beschlossenen
„Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (IHR) einen rechtswahrenden
Einspruch zur Sicherstellung eines verfassungskonformen Vorgehens
eingebracht habe. Sie versicherte den Ausschussmitgliedern, dass die
IHR zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines Staatsvertrags dem
Parlament zugeleitet werden.
FPÖ will kein Steuergeld mehr für nicht benötigte COVID-19-
Impfstoffe ausgeben
In den vergangenen Jahren habe Österreich über das gemeinsame
Beschaffungsprogramm der EU große Mengen an COVID-19-Impfstoffen
angekauft, die teilweise gar nicht benötigt worden seien, heißt es in
einem Entschließungsantrag der Freiheitlichen ( 481/A(E) ). Im
Konkreten seien bereits mehr als 18 Millionen Dosen im Wert von rund
300 Mio. Ꞓ vernichtet bzw. weitere zehn Millionen Dosen an das
Ausland verschenkt worden, zeigte Abgeordneter Harald Schuh (FPÖ)
auf. Obwohl noch viele Stück auf Lager liegen würden, seien auch im
aktuellen Budget weitere 44 Mio. Ꞓ dafür budgetiert. Gleichzeitig
seien seit Anfang des Jahres nur rund 10.435 Corona-Impfungen in die
elektronischen Impfpässe eingetragen worden. Im Sinne eines
sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgangs mit öffentlichen
Mitteln gelte es, jetzt unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um
eine sinnvolle und nachhaltige Korrektur der Abnahmeverpflichtungen
zu erreichen, urgierte Schuh.
Grüne: Epidemiegesetz muss dringend überarbeitet werden
Die Corona-Pandemie habe mehr als deutlich aufgezeigt, dass das
österreichische Gesundheitswesen auf eine derartige Bedrohung
unzureichend vorbereitet gewesen sei, ruf der Gesundheitssprecher der
Grünen Ralph Schallmeiner in Erinnerung ( 493/A(E) ). Der Kern des
derzeit geltenden Epidemiegesetzes (EpiG) stamme noch immer aus dem
Jahr 1913 und sei für lokal begrenzte Krankheitsausbrüche konzipiert
worden. Außerdem musste das Gesetz während der Pandemie 27 Mal
novelliert werden, führte Schallmeiner ins Treffen. Er schlägt daher
vor, dass auf Basis des bereits vorliegenden umfassenden Entwurfs
eine breite Diskussion über die Weiterentwicklung der Gesetzesmaterie
eingeleitet werde. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue