Wien (PK) – In Hinblick auf das Masterstudium Psychotherapie, das mit
Wintersemester 2026/27 an zehn österreichischen Universitäten belegt
werden kann, haben die Koalitionsfraktionen eine Quotenregelung
vorgeschlagen, die heute den Wissenschaftsausschuss mit Mehrheit der
Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS passierte. Analog zur Humanmedizin
soll sichergestellt werden, dass ein ausreichendes Angebot an
Absolvent:innen für das österreichische Gesundheitssystem zur
Verfügung stehen wird.
Im Ausschuss zeigten sich sämtliche Parteien einig über den hohen
Bedarf an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Auch die FPÖ
stimmte dem Vorschlag der Koalition zu, hielt jedoch fest, dass der
erhöhte Bedarf auf die aus ihrer Sicht verfehlte Corona-Politik
zurückzuführen sei. Die Grünen lehnten die Novelle ab, da sie auch
die Möglichkeit vorsieht, das Masterstudium an der Universität für
Weiterbildung Krems (UWK) durchzuführen, die bezahlte Studiengänge
anbietet.
In Entschließungsanträgen wenden sich die Freiheitlichen gegen
einen „Genderzwang“ bei der Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten an
den Hochschulen und gegen Vorschläge der EU, die Vergabe von
Forschungsgeldern an bestimmte Zielvorgaben zu knüpfen.
Wieder aufgenommen wurden die Beratungen über einen Vorstoß der
Grünen zu einem verstärkten Vorgehen gegen Desinformation auf Social
Media Kanälen sowie ihre Forderung nach einer Stärkung der digitalen
Souveränität der österreichischen Verwaltung. Weiters wenden sie sich
gegen einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, wonach Messenger-
Dienste verpflichtet werden sollten, die Inhalte von privaten
Nachrichten zu filtern, da daraus aus ihrer Sicht eine
„Massenüberwachung“ resultieren würde.
Österreich-Quote für Masterstudium Psychotherapie
Ab dem Wintersemester 2026/27 kann gemäß Psychotherapiegesetz
2024 (PThG 2024) das neue Masterstudium Psychotherapie belegt werden.
Die Koalitionsfraktionen haben nun einen Initiativantrag zur
Novellierung des Universitätsgesetzes vorgelegt ( 412/A ), mit dem
praktische Regelungen für den Studienbetrieb getroffen werden. Die
Novelle legt fest, dass bis zu 500 Studienplätze für
Studienanfänger:innen pro Studienjahr zur Verfügung stehen sollen.
Eine breite Verfügbarkeit und Nutzung von Psychotherapie sei
entscheidend, um psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zu
reduzieren, halten die Abgeordneten fest.
In Hinblick auf die zu erwartende starke Nachfrage für das
Studienfach sei es wichtig, Maßnahmen zur Sicherung der künftigen
österreichischen Gesundheitsversorgung in diesem Bereich zu treffen.
Daher sollen 75 % der Studienplätze für Inhaber:innen eines
österreichischen Reifezeugnisses und diesen gleichgestellte
Personengruppen vorgesehen werden. Eine solche präventive Maßnahme
sei gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zulässig, halten die Abgeordneten in der Begründung des Antrags fest.
Damit wird das Masterstudium Psychotherapie in die Quotenregelung für
dem deutschen Numerus clausus unterliegende Studienrichtungen
einbezogen, wie sie etwa bereits für die Humanmedizin besteht.
Außerdem können Studienplätze für „Aufgaben im öffentlichen
Interesse“ gewidmet werden.
Die Finanzierung der Studienplätze an öffentlichen Universitäten
werde über Ergänzungen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen
sichergestellt, wobei die Studienplätze nach einem festgelegten
Schlüssel auf die zehn beteiligten Universitäten aufgeteilt werden
sollen, heißt es in den Erläuterungen. Mit der Novelle wird auch die
gesetzliche Grundlage zur Durchführung des (ordentlichen)
Masterstudiums für Psychotherapie an der UWK geschaffen. Im Sinne der
Chancengleichheit und Durchlässigkeit des österreichischen
Bildungssystems ist vorgesehen, explizit auch Absolvent:innen einer
Studienberechtigungsprüfung an einer österreichischen Universität
sowohl beim Studium Humanmedizin als auch beim Masterstudium
Psychotherapie in die Quote einzubeziehen.
Überparteiliche Einigkeit über hohen Bedarf an Psychotherapie
Im Ausschuss bezeichnete Heinrich Himmer (SPÖ) die Novelle als
„zentral für die Versorgungssicherheit im Gesundheitsbereich“ und
ging auf die einzelnen Maßnahmen ein. Rudolf Taschner (ÖVP) ergänzte,
dass man eine ähnliche Regelung für die Zahnmedizin andenken könnte.
Auch Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) drückte ihre Unterstützung
für die Novelle aus, da ein großer Bedarf an Psychotherapeut:innen
existiere. Dieser Bedarf sei jedoch auf die Corona-Politik der
Bundesregierung und ein „links-ideologisches Mindset“ zurückzuführen,
dem besonders die Jugend ausgesetzt sei. Pracher-Hilander fragte auch
nach der Supervision bei der Ausbildung. Die Supervision sei im
Fachspezifikum der Psychotherapieausbildung verankert, antwortete
Wissenschaftsministerin Holzleitner. Die Gestaltung des
Masterstudiums obliege den Universitäten.
Petra Oberrauner (SPÖ) betonte ebenfalls den hohen Bedarf. Ein
Fehler während der Corona-Pandemie sei es laut ihr gewesen, dass zu
wenig Gruppentherapien vorgenommen worden seien. Die Betroffenen
hätten durch die Gemeinschaftserfahrung entlastet werden können. NEOS
-Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre betonte die Bedeutung einer
EU-rechtskonformen Umsetzung der Novelle.
Auch Sigrid Maurer von den Grünen sah den „unglaublich hohen
Bedarf“ an Psychotherapeut:innen, wollte der Novelle jedoch nicht
zustimmen. Sie stieß sich daran, dass auch die UWK das Masterstudium
anbieten können soll. Diese biete bezahlte Studiengänge an und
versuche mittels einer „Salamitaktik“ noch mehr vom „Hochschulkuchen“
abzubekommen, begründete Maurer die Ablehnung ihrer Fraktion.
FPÖ gegen „Genderzwang“ an den Universitäten
FPÖ-Abgeordnete Martin Graf und Manuel Litzke kritisieren in
einem Entschließungsantrag zunehmenden Druck auf Studierende, in
wissenschaftlichen Arbeiten eine sogenannte „geschlechtergerechte
Sprache“ mit unterschiedlichsten Sonderzeichen zu verwenden ( 291/A(E
) ). Diese Schreibweisen seien laut verschiedenen
Rechtschreibregelwerken nicht korrekt und der Zwang, sie zu
verwenden, würde die akademische Freiheit einschränken. Die
Abgeordneten fordern daher von der Wissenschaftsministerin, die
Universitäten anzuweisen, in allen schriftlichen Ausarbeitungen eine
geschlechtergerechte Schreibform gemäß den Empfehlungen des Rates für
deutsche Rechtschreibung einzuhalten und insbesondere auf
Genderzeichen zu verzichten.
Im Ausschuss sprach Litzke vom Gendern als einem „leidigen
Thema“, das „Chaos“ an den Universitäten erzeuge, da die Studentinnen
und Studenten bei der Benotung der Willkür „ideologisch links
gerichteter“ Lehrveranstaltungsleitungen ausgesetzt seien.
Einen „Genderzwang“ gebe es nicht und könne es laut
Verfassungsgesetz auch nicht geben, hielt Antonio Della Rossa (SPÖ)
der FPÖ entgegen. Ihr Antrag sei „rückwärtsgewandt und
wissenschaftsfeindlich“. Es gebe vielleicht keinen juristischen, sehr
wohl aber einen psychologischen Zwang über den Effekt der sozialen
Erwünschtheit, entgegnete Katayun Pracher-Hilander (FPÖ).
Der FPÖ herrsche aktuell zu viel Freiheit an den Universitäten,
da sie einen Zwang zu nicht geschlechtergerechter Sprache möchte,
interpretierte Ines Holzegger (NEOS) den Antrag der Freiheitlichen.
Auf die Autonomie der Universitäten, verwies ÖVP-Abgeordnete
Juliane Bogner-Strauß. Diese mache die Umsetzung des FPÖ-Antrags
ebenso „denkunmöglich“ wie eine Rückkehr zur nicht-gegenderten
Sprache.
Ob es keine anderen Probleme gebe, fragte Sigrid Maurer (Grüne)
und betonte, dass die FPÖ die einzige Partei sei, die sich ständig
mit dem Gendern beschäftige.
FPÖ sieht Versuche der ideologischen Einflussnahme auf
Forschungspolitik
In einem weiteren Entschließungsantrag fordert FPÖ-Abgeordneter
Manuel Litzke ein klares österreichisches „Nein zur ideologischen
Einflussnahme“ auf die EU-Forschungsförderung und das geplante EU-
Konzept der „Fünften Freiheit“ ( 429/A(E) ). Dieses drohe, Forschung
und Bildung unter politische Vorgaben wie Klimawandel,
Geschlechtergleichstellung oder soziale Gerechtigkeit zu stellen und
damit nationale Souveränität sowie die Unabhängigkeit der
Wissenschaft zu gefährden. Fördermittel müssten allein nach
fachlicher Exzellenz vergeben werden. Litzke verlangt daher von der
Wissenschaftsministerin, sich auf EU-Ebene gegen jede ideologische
Einflussnahme und sich für die Wahrung der Souveränität der
Mitgliedsstaaten in der Wissenschaftspolitik einzusetzen.
Grünen sehen Gefahr der Massenüberwachung durch Chat-Kontrollen
„Achtung Massenüberwachung“ warnt der Abgeordnete der Grünen
Süleyman Zorba ( 212/A(E) ) mit Blick auf einen Verordnungsvorschlag
der EU-Kommission, wonach Messenger-Dienste verpflichtet werden
sollten, die Inhalte von privaten Nachrichten zu filtern. Dadurch
drohe eine flächendeckende, nicht-anlassbezogene Massenüberwachung
der gesamten Kommunikation aller Bürger:innen mittels Scan-Tools,
warnt Zorba. Die österreichische Bundesregierung solle die Verordnung
daher nicht unterstützen, sondern mehr Geld und Ressourcen für
Polizeiarbeit und Prävention im Einsatz gegen Kindesmissbrauch
bereitstellen und Kinderschutzorganisationen finanziell unterstützen,
fordert Zorba. Zudem solle sie auf EU-Ebene die Zusammenarbeit im
Rahmen von Europol bei der Identifizierung und Zerschlagung von
Kindesmissbrauchs-Netzwerken stärken.
Im Ausschuss ortete Zorba keine Einigkeit innerhalb der Koalition
zu diesem Thema und regte an, den Antrag im Plenum zu diskutieren,
anstatt ihn zu vertagen. Den trotzdem eingebrachten Vertagungsantrag
begründeten Ines Holzegger (NEOS) und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP)
damit, dass Österreich die Chatkontrolle auf EU-Ebene ohnehin nicht
unterstützt habe.
Grüne: Kampf gegen Desinformation auf Social Media verstärken
Desinformation, die durch Social Media verbreitet wird, sei eine
zunehmende Bedrohung für den gesellschaftlichen Diskurs und die
demokratische Meinungsbildung, befindet Süleyman Zorba (Grüne). Die
Demokratie müsse daher vor gezielter Manipulation und Meinungsmache
geschützt werden, fordert er in einem Entschließungsantrag, der
bereits einmal im Ausschuss behandelt und vertagt wurde ( 42/A(E) ).
Zorba fordert eine konsequente Umsetzung bestehender Gesetze, die
Stärkung der Medienkompetenz und die Förderung vertrauenswürdiger
Informationsquellen. Dazu schlagen die Grünen verschiedene
Fortbildungsangebote vor. Auch sei eine Zertifizierung sowie eine
Förderung für unabhängige Fakten-Checker-Dienste zu schaffen.
Die Vertagung begründete Peter Manfred Harrer (SPÖ) damit, dass
ähnliche Maßnahmen bereits im Regierungsprogramm vorgesehen seien.
Grüne: Digitale Souveränität der Verwaltung stärken
Erneut auf der Tagesordnung stand auch eine weitere Initiative
der Grünen. Süleyman Zorba (Grüne) kritisiert eine aus seiner Sicht
zu starke Abhängigkeit der österreichischen Verwaltung von den
Produkten internationaler Hightech-Konzerne ( 148/A(E) ). Er fordert
die Umsetzung der umfassenden digitalen Souveränität der
österreichischen Verwaltung bei Software, Hardware, Cloud-Diensten
oder Open-Source-Plattformen. Zudem müsse die österreichische und
europäische Entwicklung in diesen Bereichen vorangetrieben werden.
Zorba fordert auch mehr Fördermittel für Forschung und Entwicklung im
Bereich Open-Source-Software und die Entwicklung von
Förderprogrammen, die insbesondere auf EPU, KMU sowie Start-ups
abzielen.
Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll bestätigte Zorbas
Befund der Abhängigkeit und verwies etwa auf die von Österreich
vorangetriebene „Charta zur digitalen Souveränität“, die sich diesen
Themen im europäischen Kontext widmen soll. Auch Juliane Bogner-
Strauß sprach diese Ansätze an und stellte den Vertagungsantrag. (
Schluss Wissenschaftsausschuss) wit