Wien (OTS) – Mit dem Wintersemester 2026/27 kann das neue
Masterstudium
Psychotherapie belegt werden. Damit beginnt gemäß dem
Psychotherapiegesetz 2024 die akademisierte psychotherapeutische
Ausbildung in Österreich. In Hinblick auf die zu erwartende starke
Nachfrage für das Studienfach sieht ein Initiativantrag der
Koalitionsparteien zur Novellierung des Universitätsgesetzes eine
Österreich-Quote analog der Humanmedizin vor, erläuterte heute,
Mittwoch, ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Rudolf Taschner anlässlich
der Beschlussfassung des Antrags im Ausschuss für Wissenschaft,
Forschung und Digitalisierung.
“Konkretes Ziel ist die Aufnahme des Masterstudiums
Psychotherapie in die Quotenregelung für dem deutschen Numerus
clausus unterliegende Studienrichtungen. Zugleich soll es möglich
werden, Studienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu
widmen”, erläutert Taschner. Aufgrund der zu erwartenden starken
Nachfrage von ausländischen Studierenden sollen 75 Prozent der
Studienplätze für Inhaber eines österreichischen Reifezeugnisses und
diesen gleichgestellte Personengruppen vorgesehen werden. Eine solche
Maßnahme sei gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zulässig, heißt es in der Begründung des Antrags.
Laut dem Initiativantrag sollen für das Studium der
Psychotherapie bis zu 500 Studienplätze für Studienanfängerinnen und
Studienanfänger pro Studienjahr zur Verfügung stehen. “Diese Maßnahme
trägt wesentlich zur Sicherung der künftigen österreichischen
Gesundheitsversorgung in diesem Bereich bei”, ist Taschner überzeugt.
Der Initiativantrag sieht zudem die gesetzliche Grundlage zur
Durchführung des ordentlichen Masterstudiums für Psychotherapie an
der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) vor. Sie wird damit
eine der zehn Universitäten sein, die das Studienfach in Zukunft
anbieten. (Schluss)