Wien (OTS) – Mit einer Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts und
der Einführung
eines Zustimmungsprinzips will SPÖ-Justizministerin Sporrer auf das
Skandalurteil vom Freitag reagieren. Wie berichtet, wurden zehn
Jugendliche mit Migrationshintergrund vom Vorwurf freigesprochen,
eine damals 12-Jährige über Monate hinweg sexuell missbraucht zu
haben. FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan zeigte sich darüber
auch heute noch empört: „Es gab eine Videoaufnahme, die die
abscheulichen Missbrauchshandlungen zeigt und in der das Mädchen
seine Peiniger darum bat, aufzuhören – und trotzdem gab es einen
Freispruch. Nach so einem Skandal darf man nicht zur Tagesordnung
übergehen.“ Kritik übte Stefan auch an all jenen, die vehement gegen
eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit argumentieren:
„Ein 12 Jahre altes Mädchen ist eine unmündige Minderjährige.
Sexuelle Handlungen mit ihr sind daher in jedem Fall strafbar. Obwohl
manche gegen die Herabsetzung sind, soll eine 12-Jährige trotzdem
mündig sein, sodass sie diesen sexuellen Handlungen zustimmen konnte?
Das wurde zumindest im gegenständlichen Verfahren so geandhabt und
passt nicht zusammen.“
Zu Sporrers Vorstoß meinte der FPÖ-Justizsprecher: „Das ist ein
billiger Versuch der Ablenkung, denn es braucht schon jetzt für
sexuelle Handlungen immer die Zustimmung von beiden Beteiligten,
andernfalls wäre es eine Vergewaltigung. Kollegin Sporrer wäre daher
besser beraten, endlich gegen die linke Kuscheljustiz vorzugehen. Und
wir brauchen endlich die Möglichkeit, solche Urteile auch
beeinspruchen zu können. Derzeit gibt es bei Urteilen, die von
Schöffen- oder Geschworenenkollegien erlassen werden, nur die
Möglichkeit, mittels Strafberufung (in der Regel auf Strafhöhe
beschränkt) oder Nichtigkeitsbeschwerde gegen formelle Mängel
vorzugehen – eine vollumfängliche Anfechtung der Schuldfrage ist
ausgeschlossen. Geschworenenurteile enden zumeist als
Eintagsentscheidungen (,Wahlspruch‘) und müssen gemäß geltender
Rechtslage auch nicht begründet werden. Das muss sich ändern.“
Ein entsprechender FPÖ-Antrag wird morgen im Justizausschuss des
Parlaments diskutiert. Darüber hinaus machte der FPÖ-Justizsprecher
darauf aufmerksam, dass viele Sexualdelikte, in denen Asylwerber oder
Ausländer als Täter beteiligt waren, bei einer entsprechend strengen
Grenzpolitik zu verhindern gewesen wären. „Dieser Umstand tut den
Genossen natürlich weh. Viele Frauen und Mädchen haben die verfehlte
Asylpolitik der Einheitspartei mit schweren Übergriffen und sogar mit
ihrem Leben bezahlt. Damit muss endlich Schluss sein. Wir brauchen
die ‚Festung Österreich‘ und ein Aussetzen des Asylrechts in
Österreich“, hielt FPÖ-NAbg. Harald Stefan abschließend fest.