Berlin (OTS) – Josip Heit, der strategische Berater der Apertum
Holding, die sich
auf die Entwicklung innovativer Technologien, insbesondere Im Bereich
von Fintech und Blockchain spezialisierten hat, kann einen erneuten
juristischen Erfolg in Europa verzeichnen. Das Landgericht
Frankfurt/Main hat nach Anhörung der Gegenseite eine umfangreiche
einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Betreiber der deutsch-
und englischsprachigen Website „bekm.eu „, die „BE Conflict
Management“ mit Sitz in Irland, durchgesetzt. Unter dem Deckmantel
der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität veröffentlicht „BE
Conflict Management“ regelmäßig diffamierend und rechtswidrige
Berichte über die Apertum Holding, Josip Heit und andere.
Das Landgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 19.09.2025 zu dem
Aktenzeichen 2-03 O 315/25 insgesamt 14 einzelne, rechtswidrige
Äußerungen (jeweils auf Deutsch und Englisch) im Zusammenhang mit der
Apertum Holding untersagt. Im Wiederholungsfalle droht der „BE
Conflict Management“ ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR ersatzweise
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Zuvor hatten die Apertum Holding und
Josip Heit bereits ihren Rechtsstreit gegen die
Wertpapieraufsichtsbehörde des Bundesstaates Texas (TSSB) gewonnen.
Die Wertpapieraufsichtsbehörde hat alle Ansprüche gegen die Apertum
Holding und Josip Heit zurückgewiesen und ihre zuvor erlassene
Unterlassungsverfügung aufgehoben. Gleichwohl vertrat die „BE
Conflict Management“ die Auffassung, sie dürfe weiterhin und ohne
jede Anhörung der Betroffenen über die falschen und mittlerweile
aufgehoben Anschuldigungen der TSSB berichten. Dem hat das
Landgericht Frankfurt einen klaren Riegel vorgeschoben und der „BE
Conflict Management“ die Verletzung presserechtlicher Grundsätze
attestiert.
„Diese Unterlassungsverfügung ist ein großer Erfolg für unseren
Mandanten Josip Heit, den strategischen Berater der Apertum Holding“,
sagt Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser, Gründungspartner der auf
Medien- und Äußerungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei IRLE
MOSER, Berlin. „Seit Jahren kämpfen wir gegen derartige
Diffamierungskampagnen im Internet an, die häufig
pseudojournalistisch aus eigenem Gewinnstreben betrieben werden. Die
Akteure verstecken sich dabei regelmäßig in völliger Anonymität oder
agieren unter ausländischen Briefkastenadressen, obwohl sie sich -wie
im Fall von „bekm.eu“ in deutscher Sprache a das deutschsprachige
Publikum wenden. Mit serösem Journalismus, den diese Plattformern
vorgaukeln wollen, hat dies nicht zu tun. Umso wichtiger ist es,
diesen Akteuren mit den Mitteln des Rechtsstaates das Handwerk zu
legen.“
Josip Heit, strategischer Berater der Apertum Holding, fügt
hinzu:
„Dieser Gerichtsbeschluss bestätigt erneut, dass wir uns entgegen
der öffentlichen Diffamierung durch kriminelle Internetplattformen
nicht vorhalten lassen müssen, Rechtswidriges getan zu haben. Wir
werden unseren Nutzern weiterhin transformative Technologien anbieten
und mit unseren Anwälten zusammenarbeiten, um alle geltenden Gesetze,
die für die Nutzung solcher Technologien von Bedeutung sind, in den
betreffenden Ländern einzuhalten. Weil wir uns nichts vorzuwerfen
haben, werden wir auch in Zukunft gegen Diffamierungskampagnen von
Wettbewerbern und Erpressern mit allen juristischen Mitteln vorgehen.
Dabei werden wir uns auch konsequent strafrechtlich zur Wehr setzen,
bis diesen kriminellen Plattformen -wie auch behindMLM sowie dem
dahinterstehenden Netzwerk- das Handwerk gelegt ist“.