Bundesheer: Tanner begrüßt Ausnahme für Soldaten beim Waffengesetz

Wien (OTS) – Heute wurde im Österreichischen Parlament das neue
Waffengesetz
beschlossen. Darüber hinaus geht es neben dem Beschluss des neuen
Gesetzes auch über die damit beschlossenen Maßnahmen, die
zusammenhängend und präventiv wirken sollen. Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner begrüßt dabei die Ausnahme für Soldatinnen und
Soldaten beim Waffengesetz: „Die Verschärfung des Waffengesetzes ist
ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Sicherheit in unserem
Land zu erhöhen“, sagt Österreichs Verteidigungsministerin Klaudia
Tanner. „Ebenso wichtig ist aber auch, dass wir jene, die bereit sind
das Land mit der Waffe zu verteidigen, nicht einschränken. Ich
begrüße sehr, dass für Soldatinnen und Soldaten – insbesondere auch
für die Miliz geltend– das Alterslimit weiterhin bei 18 Jahren
bleibt.“

„Unsere Soldatinnen und Soldaten verfügen über fundierte
Ausbildungen und Wissen im Umgang mit Schusswaffen, daher bleibt das
Alterslimit für den Besitz einer Waffe bei 18 Jahren und gilt für
alle Soldatinnen und Soldaten in einem Dienstverhältnis beim
Bundesheer sowie für Offiziere und Unteroffiziere des Milizstandes.
Der sorgfältige und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen gehört zur
DNA jener, die diese Ausbildungen absolviert haben.“

Damit werde anerkannt: „Wer bereit ist, Österreich im Ernstfall
mit der Waffe zu verteidigen, darf auch weiterhin früher die
Verantwortung tragen, eine Waffe zu besitzen.“