Fall Pilnacek: FPÖ nimmt zweiten Anlauf für Untersuchungsausschuss

Wien (PK) – Schon im Mai dieses Jahres hat die FPÖ einen ersten
Anlauf zur
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum „Fall Pilnacek“
gestartet. Die Freiheitlichen wollten in diesem
Untersuchungsausschuss allerdings nicht nur die Ermittlungen rund um
den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian
Pilnacek und die Umstände, die zu dessen Tod führten, durchleuchten,
sondern auch den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und
„regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern“. Dieser Themenmix
verstößt laut Verfassungsgerichtshof allerdings gegen die
gesetzlichen Vorgaben für einen U-Ausschuss. Nun haben die
Freiheitlichen ihr Verlangen repariert und neu im Nationalrat
eingebracht.

Mit dem sogenannten „Pilnacek-Untersuchungsausschuss“ ( 2/US )
will sich die FPÖ nunmehr in einem ersten Schritt allein auf den Fall
Pilnacek konzentrieren. Sie hegt den Verdacht, dass die nach dem
Auffinden der Leiche Pilnaceks durchgeführten Ermittlungen politisch
beeinflusst wurden und es im Zuge dieser Ermittlungen zu
unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist. So ist im Verlangen etwa von
einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln,
einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen, unbefugten
Ermittlungen ohne Auftrag der fallführenden Staatsanwaltschaft, der
Verschleierung von Vorfällen und einer gezielten strafrechtlichen
Verfolgung von Journalisten, die an der Aufarbeitung der Vorgänge
beteiligt waren, die Rede. Auch glaubt die FPÖ, dass mögliche
Zusammenhänge zwischen Pilnaceks Tod und dessen Kontakte zur ÖVP bei
den Ermittlungen vernachlässigt worden seien.

Konkreter Untersuchungsgegenstand sollen die vom
Landeskriminalamt Niederösterreich und von der Staatsanwaltschaft
Krems durchgeführten Ermittlungen zur Todesursache von Christian
Pilnacek sowie damit zusammenhängende Verfahren der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft St. Pölten und
der Oberstaatsanwaltschaft Wien sein, wobei es der FPÖ vor allem auch
darum geht zu klären, ob es in diesem Zusammenhang zu politischen
Einflussnahmen aus dem Innenministerium, dem Bundeskanzleramt, dem
Justizministerium oder von „obersten Verwaltungsorganen“ gekommen
ist. Es gelte, politische und administrative Mechanismen
offenzulegen, die Machtmissbrauch, Korruption und Beeinflussung von
Ermittlungen ermöglichten, heißt es im Verlangen.

Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 (der
Vortag des Todestags Pilnaceks) bis zum 4. September 2025: an diesem
Tag wurde die Zuständigkeit für Ermittlungen im Todesfall Christian
Pilnacek dem Verlangen zufolge von der Staatsanwaltschaft Krems an
die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen.

Über das Verlangen wird auf Wunsch der FPÖ nach Beendigung der
Tagesordnung eine erste Debatte stattfinden. Danach sieht die
Geschäftsordnung des Nationalrats eine Zuweisung an den
Geschäftsordnungsausschuss vor. (Schluss) gs