„Gleichstellung braucht Tempo!“ – Behindertenanwältin präsentiert Tätigkeitsbericht 2024

Wien (OTS) – Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen
mit
Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute ihren
Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht macht klar:
Menschen mit Behinderungen in Österreich sind nach wie vor mit
massiven Benachteiligungen konfrontiert. Die Nachfrage nach
Unterstützung und Beratung steigt stetig.

Zwtl.: Rekordzahlen bei Anfragen und Schlichtungen

– 1.709 Anfragen im Jahr 2024 (+23 % gegenüber 2023).

– 425 Schlichtungsverfahren österreichweit, davon 53 vom Büro der
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
begleitet

– Neue Regionalbüros in Graz und Salzburg verbessern Beratung vor
Ort.

„Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind
kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit
Behinderungen“, so Steger.

Zwtl.: Lücken trotz Fortschritten

Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli
2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG, BEinstG) bleiben große
Herausforderungen bestehen:

Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz
einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und
bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die
Selbstbestimmung.

Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude,
Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher
Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.

Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden
oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich
gelassen.

Zwtl.: Politische Forderungen der Behindertenanwältin:

1.

Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der
Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen
zu beenden.

2.

Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere
Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang
bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an
Anfragen sichern.

3.

Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende
Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und
Unternehmen.

4.

EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit
und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für
Gleichbehandlungsstellen.

5.

Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des
Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für
Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.

„Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt deutlich auf, dass es noch
immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit
Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen
Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis:
Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein
Grundrecht“, so Steger.

Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter
folgendem Link abrufbar: Behindertenanwaltschaft – Infomaterialien