Wien (OTS) – Aktuell wird wieder ein erhaltenswertes Gründerzeithaus
in Wien
abgerissen (Obere Amtshausgasse 41, 5. Bezirk). Und wieder heißt die
Begründung: “wirtschaftliche Abbruchreife”.
Das „Nicht-Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife“
Doch wie kann es sein, dass die Stadt Wien noch im April stolz
das “Faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet und
trotzdem kühn und falsch(!) behauptet, dass seit der
Bauordnungsnovelle 2023 “von der Baupolizei keine ‘wirtschaftliche
Abbruchreife’“ mehr “erteilt wurde” ( OTS, 16.4.2025 ), wenn doch die
zuständige Stadträtin Kathrin Gaal in Ihrer Anfragebeantwortung vom
22.8. an den Gemeinderat Georg Prack (Grüne) eingestehen muss, dass
im Jahr 2024 sieben Abbruchbewilligungen mit dieser Begründung
erteilt wurden (PGL-842712-2025-KGR/GF)?!
Das Problem mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds
Auch wenn in den letzten Jahren das Budget für die
Altstadterhaltung vom absoluten Tiefpunkt im Jahr 2019 (Ꞓ 0,73 Mio.)
mittlerweile wieder auf Ꞓ 2,6 Mio. im Jahr 2024 angehoben wurde,
kommt die Fördersumme nicht mehr an die Jahre 2001 bis 2015 heran (
Ohne Inflationsbereunigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im
Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!).
Keine Förderung für Altbauten außerhalb von Schutzzonen
Wenn die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal von einem
“strengeren Regulativ für den Erhalt von Gründerzeithäusern“ spricht
( OTS, 18.9.2024 ), so gilt dies nicht für erhaltenswerte Altbauten
außerhalb von Schutzzonen, da hier für die “wirtschaftliche
Zumutbarkeit” aus budgetären Mängel keine Fördersumme durch den
Wiener Altstadterhaltungsfonds in die Kalkulation eingerechnet werden
kann.
Besonders schmerzlicher Altbauverlust im 15. Bezirk
Im Zuge des Abrisses in der Äußeren Mariahilfer Straße 160 (
ehemaliges Kino Handl) wurde im Mai dieses Jahres auch das wertvolle
Biedermeierhaus in der Sperrgasse 2 abgebrochen. Auf Nachfrage beim
Wiener Altstadterhaltungsfonds wurde unserem Verein Initiative
Denkmalschutz bestätigt, dass es die Förderungen “auch aus bugdetären
Gründen” nur mehr für Altbauten gibt, die sich in Schutzzonen
befinden oder unter Denkmalschutz stehen. Sowohl die Sperrgasse 2 als
auch die Obere Amtshausgasse 41 stehen außerhalb einer Schutzzone.
28 Abbruchbewilligungen in den Jahren 2023 und 2024
Mit der Begründung “wirtschaftliche Abbruchreife” wurden 2023 21
Abbruchbewilligungen erteilt, 2024 sieben. Knapp 80 % davon betrafen
davon Altbauten außerhalb von Schutzzonen, obwohl seit der großen
Bauordnungsnovelle 2018 auch diese grundsätzlich geschützt sind.
Höhere Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds nötig
Um diese Abbruchflut eindämmen zu können, bedarf es einer
deutlich höheren Dotierung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, sodass
hinkünftig auch wieder Altbauten außerhalb von Schutzzonen gefördert
werden können.
Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten
Im November letzten Jahres stellte Bürgermeister Michael Ludwig
und die zuständige Stadträtin Kathrin Gaal das „7-Punkte-Paket zum
Schutz von Altbau-Mieter*innen“ vor ( OTS, 6.11.2024 ). Das Problem
dabei, es geht mehr um den “Schutz” der Mieter als um den
Altbauschutz selbst. So kann die MieterHilfe Wien in gewisser Weise
auch als Unterstützer von Hausspekulanten gesehen werden, wenn diese
mit dem Aushandeln von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen für
die letzten Mieter den Hausspekulanten gleichzeitig dabei helfen, das
Haus bestandsfrei zu bekommen, um es in Folge abreißen zu können (
Beispiel Radetzkystraße 24-26 im Jahr 2022; drei Jahre zuvor hieß es
noch “Voller Erfolg für MieterInnen und MieterHilfe” ). Viel
effektiver im Sinne des Altstadtschutzes wäre es, wenn die Stadt Wien
auch leerstehende Altbauten unter Zwangsverwaltung stellen könnte,
und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz).