Wien (PK) – Gegen einen Beitritt Österreichs zur NATO wendet sich das
Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“. Das soll den Befürworterinnen und
Befürwortern nach entsprechend in der Bundesverfassung verankert
werden. Heute wurden die Anliegen im Rahmen eines Hearings im
Verfassungsausschuss diskutiert. Dazu standen den Abgeordneten die
Expert:innen Florian Korczak vom Außenministerium, Klaus Anderle vom
Verteidigungsministerium, der außerordentliche Universitätsprofessor
Michael Geistlinger sowie die Friedensexpertin Stephanie Fenkart zur
Verfügung. Die beiden Experten des Außen- und
Verteidigungsministeriums betonten, dass ein Beitritt zur NATO nicht
angestrebt werde und ein solcher mit dem Neutralitätsgesetz bereits
schon jetzt verfassungsrechtlich ausgeschlossen sei. Zudem
erläuterten sie die aktuelle Zusammenarbeit Österreichs mit der NATO.
Michael Geistlinger hob die Bedeutung der Neutralität für die
Sicherheit Österreichs hervor. Stephanie Fenkart sprach sich
angesichts der aktuellen globalen Entwicklungen und der geänderten
Sicherheitslage für eine Diskussion über die Bedeutung der
Neutralität in diesem Zusammenhang aus.
Unterstützer:innen fordern, NATO-Beitritt in Verfassung zu
untersagen
Im Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“ wird zusätzlich zum
bestehenden Neutralitätsgesetz die Erlassung einer
verfassungsrechtlichen Bestimmung gefordert, die der Republik
Österreich explizit den Beitritt zur NATO untersagt ( 1 d.B. ).
Keinesfalls dürfe Österreich durch „kurzsichtige“ politische
Entscheidungen in einen militärischen Konflikt involviert werden,
argumentieren die Proponent:innen rund um Lukas Papula. Vielmehr
seien diplomatische Bemühungen zu intensivieren, um die Republik als
„aktiven internationalen Friedensvermittler“ zu positionieren. Das
Volksbegehren hat mit der Unterstützung von 109.089 Personen (1,72 %
der Stimmberechtigen) die Hürde zur Behandlung im Nationalrat
genommen.
Korczak: Zusammenarbeit und Dialog mit NATO, aber kein Beitritt
angestrebt
Die Bundesregierung bekenne sich im Einklang mit der Verfassung
zur Neutralität, betonte Florian Korczak, Experte für
sicherheitspolitische Angelegenheiten im Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten. Es werde kein NATO-
Beitritt angestrebt. Ein solcher Beitritt zu einem Militärbündnis
wäre auch durch das Neutralitätsgesetz nicht möglich. Es gebe daher
bereits eine verfassungsrechtliche Verankerung. Österreich sei aber
interessiert, die Kooperationsmöglichkeiten mit der NATO zu nützen.
So beteilige sich Österreich an den NATO-Schwerpunkten
Krisenprävention und -management sowie kooperative Sicherheit. Die
Kernaufgabe der NATO der kollektiven Verteidigung und Abschreckung
sei den Alliierten vorbehalten und Österreich nehme daran
„selbstverständlich“ nicht teil.
Die Neutralität Österreichs werde seiner Wahrnehmung nach von
anderen Ländern nicht in Frage gestellt, erklärte der Experte
gegenüber Friedrich Ofenauer (ÖVP). Positiv bewertet würden die
erhöhten Budgetmittel für die Landesverteidigung, aber auch das
Engagement Österreichs am Westbalkan.
Die Beistandsverpflichtung der EU sei nicht im Widerspruch zur
Neutralität, erläuterte Korczak gegenüber Selma Yildirim (SPÖ).
Österreich könne demnach selbst über die Ausgestaltung der
Beistandsleistung entscheiden.
Gegenüber Henrike Brandstötter (NEOS) berichtete der Experte über
das humanitäre Engagement Österreichs wie in der Republik Moldau, am
Westbalkan und im Nahen Osten.
Anderle: Österreich ist militärisch neutral
Österreich sei militärisch neutral und es gebe keine Bestrebungen
für einen NATO-Beitritt, bekräftigte auch Klaus Anderle, Experte für
Militärpolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung. Die
Vorgaben des Neutralitätsgesetzes würden seitens des Ressorts nach
„Punkt und Beistrich“ eingehalten. Österreich beteilige sich an
Missionen und Operationen der NATO wie etwa im Rahmen der NATO-
Partnerschaft für Frieden. Dazu zähle aufgrund des außen- und
sicherheitspolitischen Schwerpunkts Österreichs am Westbalkan auch
die Beteiligung an KFOR. Außerdem sei Österreich auch an NATO-
Missionen im Irak und in Jordanien beteiligt. Im Bereich der
Kooperation mit der NATO seien unter anderem die Resilienz und der
Fähigkeitsaufbau in Bezug auf globale technologische Entwicklungen
Schwerpunkte.
Sky Shield sei eine Beschaffungsplattform, betonte Anderle
gegenüber Michael Schilchegger (FPÖ). Zudem wies er auf die Bedeutung
der Verteidigungsfähigkeit Österreichs hin.
Geistlinger: Österreich muss aus der „Kriegsspirale“ rausgehalten
werden
Michael Geistlinger, außerordentlicher Universitätsprofessor an
der Universität Salzburg, begrüßte das Anliegen des Volksbegehrens.
Es sei in Zeiten eines „hybriden Kriegs von NATO und Russland“
wichtig, Österreich aus der „Kriegsspirale“ raus zu halten. Die
Bundesregierung gehe mit der Neutralität aber „salopp“ um,
kritisierte er. So würde der Beitritt zu Sky Shield den Beitritt zu
einem militärischen Bündnis bedeuten. Neben der Beschaffung sei auch
der Betrieb und die Logistik Teil von Sky Shield, betonte er
gegenüber Michael Schilchegger (FPÖ).
Die Regelungen des Neutralitätsgesetzes seien für ihn nicht
ausreichend. Die Neutralität müsse vielmehr zur höchsten
Rechtsschicht der Bundesverfassung aufgewertet werden, forderte er.
Die Neutralität habe Österreich in der Vergangenheit geschützt und
sei auch für die Außenpolitik, wie bei der Niederlassung der UNO in
Wien, entscheidend gewesen. Es sei ein Widerspruch, wenn man sich
unter Berufung auf die Solidaritätspflicht über die
Neutralitätspflichten hinwegsetze. Dies führe zu einer mangelnden
Glaubhaftmachung der Neutralität.
Fenkart: Diskussion über Bedeutung von Neutralität wichtig
Keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Verfassungsgesetz sah
Stephanie Fenkart, Direktorin des International Institute for Peace.
Die geltenden Regelungen des Neutralitätsgesetzes befand sie als
ausreichend. Angesichts der aktuellen globalen Entwicklungen und der
geänderten Sicherheitslage sprach sie sich für eine Diskussion über
die Bedeutung der Neutralität in diesem Zusammenhang aus. Ebenso
solle diskutiert werden, welche sicherheitspolitische Rolle
Österreich einnehmen will. Seine geostrategische Lage, aber nicht die
Neutralität, schütze Österreich, meinte sie. Österreich dürfe nicht
militärisch solidarisch sein, könne sich aber in Bereichen wie
Flüchtlingsmanagement, Entwicklungszusammenarbeit und Klimawandel
einbringen. Positiv sah Fenkart die Forderung des Volksbegehrens nach
einer stärkeren Rolle Österreichs in Diplomatie und Friedenspolitik.
Hierzu würde es Investitionen im außen- und friedenspolitischen
Bereich, wie für Forschung, benötigen.
Es sei wichtig, sich für Frieden in Friedenszeiten einzusetzen,
betonte Fenkart gegenüber Alma Zadić (Grüne). Wenn Konflikte erst
einmal eskaliert sind, sei es schwer, diese einzudämmen. Kontakte zu
Konfliktparteien seien sehr umstritten, Verhandlungen würden aber mit
„Feinden und nicht mit Freunden“ geführt. Potenzial sah Fenkart für
mehr Beteiligung Österreichs an Friedensmissionen.
Parlamentsfraktionen diskutieren Sicherheit und Neutralität
Österreichs
Auf die Komplexität des Themas Neutralität angesichts der völker-
und verfassungsrechtlichen Dimension wies Michael Schilchegger (FPÖ)
hin.
Die Neutralität eines Staates schütze diesen nicht, und es müsse
daher überlegt werden, wie diese sicher gestellt werden kann, meinte
Friedrich Ofenauer (ÖVP). Angesichts der aktuellen Sicherheitslage
sei es wichtig, zusammenzuarbeiten und interoperabel zu sein.
Die Bedeutung der immerwährenden Neutralität betonten Selma
Yildirim (SPÖ) und Bernhard Herzog (SPÖ). Es wäre undenkbar, wenn
junge Österreicher in einen Krieg in ein fremdes Land ziehen müssten,
wandte sich Herzog gegen einen NATO-Beitritt.
Es sei schade, dass das „wichtige Instrument“ der Volksbegehren
von manchen „offenbar“ als Einkommensquelle missbraucht werde,
kritisierte Henrike Brandstötter (NEOS). Hinsichtlich des Anliegens
des Volksbegehrens meinte sie, dass Österreich immer militärisch
neutral gewesen sei und es in absehbarer Zeit weiter sein werde,
politisch aber nicht neutral sein könne. Das Volksbegehren wolle mit
dem NATO-Beitritt etwas verbieten, das aktuell niemand, außer die FPÖ
in früheren Jahren, fordere. Zudem wäre ein etwaiger NATO-Beitritt
bereits jetzt rechtlich nicht möglich, bemängelte sie.
Ein Beitritt zur NATO wäre bereits jetzt verfassungsrechtlich
nicht möglich, meinte auch Alma Zadić (Grüne). Die internationale
Zusammenarbeit sei aber notwendig und mit der Verfassung vereinbar.
Insgesamt brauche es eine aktive Neutralitätspolitik und eine aktive
Rolle Österreichs, forderte Zadić. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)
pst