Jetzt fix: Bundesregierung befreit Allrad-Pick-ups von der NoVA

Wien (OTS) – Bereits seit 1. Juli 2025 sind in Österreich rund 30.000
Fahrzeuge
von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Mehr als 20.000 Betriebe
profitieren von der Entlastung – im Durchschnitt zwischen 10.000 und
20.000 Euro pro Unternehmen. Nun konnte nach intensiven Verhandlungen
eine weitere wichtige Klarstellung erreicht werden. Ab 15. September
2025 ist auch der permanente Allradantrieb bei zweireihigen Pick-ups
für die NoVA-Befreiung kein Ausschlusskriterium mehr. Diese wichtige
Anpassung weitet die Steuerbefreiung aus und kommt besonders jenen
Betrieben zugute, die auf robuste Fahrzeuge angewiesen sind.

„Der Wegfall der NoVA für Handwerkerfahrzeuge zeigt: der Einsatz
des Wirtschaftsbundes hat sich gelohnt. Wir entlasten Betriebe vom
Installateur bis zum Gärtner, schaffen Rechtssicherheit, reduzieren
Bürokratie und stärken damit gezielt unseren Standort. Die NoVA-
Befreiung für Allrad-Pick-ups ist eine entscheidende Maßnahme, um
auch all diejenigen zu entlasten, die tagtäglich auf spezielle
Nutzfahrzeuge angewiesen sind. Das ist ein starkes Zeichen: Wir
unterstützen unsere KMU mit Erleichterungen für ihren Alltag und
eröffnen so Spielraum für Investitionen in die Zukunft“, sagt
Wirtschaftsbund-Generalsekretär und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt
Egger.

Von der NoVA befreit sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse 1 mit
mehr als 3, aber weniger als 10 Sitzplätzen und einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. Dazu zählen beispielsweise
Kastenwägen, Pritschenwägen und Pick-ups. Der permanente
Allradantrieb ist nicht mehr als Luxusmerkmal gelistet und somit
zulässig.

„Mit der NoVA-Befreiung für Allrad-Pick-ups ist uns ein wichtiger
Schritt gelungen. Ich freue mich, dass wir damit jene Betriebe
spürbar entlasten, die im Alltag auf robuste Arbeitsfahrzeuge
angewiesen sind. Insgesamt werden österreichweit rund 30.000
Handwerkerfahrzeuge von der NoVA befreit – das bedeutet für
Unternehmen Einsparungen von bis zu 20.000 Euro und schafft
zusätzlichen finanziellen Spielraum für Investitionen. Gleichzeitig
verbessern wir damit auch die Arbeitsbedingungen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich auf diese Fahrzeuge
angewiesen sind“, so Barbara Eibinger-Miedl, Staatssekretärin für
Finanzen.