WKÖ-Reisebüros & Hotellerie: Abstimmung im EU-Parlament zur Pauschalreiserichtlinie – viel Schatten, wenig Licht

Wien (OTS) – „Leider ist die Mehrheit der EU-Abgeordneten bei ihrer
Abstimmung der
Position des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-
Parlament gefolgt“, bedauern Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes
der Reisebüros, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes
Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das gestrige
Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament. „Das bedeutet, dass
wesentliche Definitionen weiterhin unklar bleiben, insbesondere der
Begriff ‚Pauschalreise‘. Außerdem drohen bürokratische
Mehrbelastungen Und es drohen vor allem bei Verstößen gegen die
zukünftige Richtlinie exorbitante Strafen, die existenzbedrohend sein
können.“

„Die Mitgliedstaaten im EU-Rat haben die Schwächen des
Kommissionsentwurfs zur Pauschalreiserichtlinie erkannt und vertreten
damit zu einem guten Teil die Sicht der Branche. Aber leider
orientiert sich nun das EU-Parlament mit diesem Abstimmungsergebnis
stärker an der Position der Kommission“, ergänzt Kadanka. „Zwar haben
sich auch die EU-Abgeordneten gegen einige besonders unklare
Bestimmungen beim Pauschalreisebegriff ausgesprochen, dennoch sieht
die Position des Parlaments nicht jenen Grad an Rechtssicherheit vor,
den wir uns für unsere Mitglieder und die Konsumenten wünschen.“

Rechtsunsicherheit für Hoteliers

Georg Imlauer schlägt in dieselbe Kerbe: „Nach dem Vorschlag
würde jede Buchung, die binnen 24 Stunden nach einer vom Unternehmer
initiierten Aufforderung zur Zusatzleistung erfolgt, als
Pauschalreise gelten. Der Begriff ‚Aufforderung‘ ist jedoch nicht
definiert — das schafft Rechtsunsicherheit für Hoteliers.“ Für beide
Obleute ist daher klar: „Unsere Mitglieder, die größtenteils
familiengeführte Klein- und Mittelbetriebe sind, dürfen nicht in die
Rolle von Reiseveranstaltern gedrängt und mit neuen
unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten belastet werden.“

Kadanka warnt auch vor falsch verstandenem Konsumentenschutz:
„Die Pauschalreise ist bereits heute das am besten abgesicherte
Reiseprodukt, das ein Verbraucher buchen kann. Die geplanten
Regelungen — unter anderem verpflichtende Beschwerdemanagement-
Verfahren und Höchststrafen von mindestens 4 % des Umsatzes bei
Verstößen — überfrachten Pauschalreiseveranstalter mit immer neuen
Pflichten. Langfristig droht, dass Pauschalreisen wirtschaftlich
nicht mehr darstellbar sind.“ Dem Verbraucher bleibe dann nur noch
die Buchung bei Onlineanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland, ohne den
umfassenden Schutz einer Pauschalreise.

Nachdem die Standpunkte des Rates und des EU-Parlaments nun
feststehen, sollen noch im Herbst die sogenannten Trilogverhandlungen
zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen. „Auch in diesem
Verfahrensstadium treten wir aktiv für eine zukunftstaugliche,
ausgewogene Pauschalreiserichtlinie ein, die die berechtigten
Anliegen unserer Branchen berücksichtigt“, so die beiden Obleute
abschließend. (PWK360/PAT)