ALEX SPIRO REICHT IM NAMEN VON TECNOGLASS VERLEUMDUNGSKLAGE GEGEN LEERVERKÄUFER EIN

New York (OTS) – Alex Spiro gab gestern bekannt, dass er im südlichen
Bezirk von New
York im Namen von Tecnoglass Inc. eine Verleumdungsklage eingereicht
hat. (NYSE: TGLS) und ihre Mitbegründer und Geschäftsführer, José und
Christian Daes. In der Klage werden der Leerverkäufer Christian
Lamarco und seine Firma Shadyside Partners, LLC (d/b/a Culper
Research) genannt. Ihnen wird vorgeworfen, absichtlich falsche
Behauptungen veröffentlicht zu haben, die Tecnoglass und seine
Führungskräfte mit dem Sinaloa-Kartell in Verbindung bringen.

In der Klage wird behauptet, dass Culper Research von Short-
Positionen profitiert habe, indem es erfundene Behauptungen aus
angeblichen „Geheimdienstdokumenten“ verbreitete, deren Unrichtigkeit
die mexikanische Regierung öffentlich bestätigt hat.

In der Klage wird auch darauf hingewiesen, dass dies nicht das
erste Mal ist, dass Lamarco und Culper Research mit
Verleumdungsklagen dieser Art konfrontiert sind. Der Bericht hat dem
Aktienkurs und dem Ruf von Tecnoglass sofort geschadet. Die Kläger
fordern Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige
Verfügung, die die Entfernung und den Widerruf der diffamierenden
Äußerungen verlangt.

Der Fall lautet Tecnoglass Inc. gegen Lamarco, 25-cv-7450, U.S.
District Court, Southern District of New York.

Informationen zu Quinn Emanuel Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan,
LLP ist eine Anwaltskanzlei mit mehr als 1000 Anwälten, die größte
der Welt, die sich ausschließlich auf Wirtschaftsprozesse und
Schiedsverfahren spezialisiert hat und über 34 Standorte weltweit
verfügt. Umfragen unter großen Unternehmen weltweit haben sie dreimal
zur „gefürchtetsten“ Anwaltskanzlei der Welt gekürt. Die Anwälte der
Kanzlei haben über 2.500 Fälle verhandelt und 86 % davon gewonnen.
Bei der Vertretung von Angeklagten sorgt die Prozesserfahrung von
Quinn Emanuel für bessere Vergleiche oder Verteidigungsurteile. Bei
der Vertretung von Klägern haben die Anwälte von Quinn Emanuel fast
80 Mrd. USD an Urteilen und Vergleichen gewonnen. Quinn Emanuel hat
außerdem sieben Urteile in neunstelliger Höhe, vier Urteile in
zehnstelliger Höhe, 51 Vergleiche in neunstelliger Höhe und 20
Vergleiche in zehnstelliger Höhe erzielt.

Quinn Emanuel wurde von der The BTI Consulting Group zum dritten
Mal in Folge zur „am meisten gefürchteten“ Anwaltskanzlei gekürt. In
ihrem jährlichen Leitfaden „Most Feared Law Firms in Litigation“
nannten Unternehmensjuristen 46 Kanzleien, denen sie in
Rechtsstreitigkeiten „aus dem Weg gehen wollen“. The American Lawyer
kürte Quinn Emanuel zur besten Kanzlei für IP-Rechtsstreitigkeiten in
den USA und zu einer der sechs besten Kanzleien für
Handelsstreitigkeiten im Land. Die britische Rechtszeitschrift The
Lawyer ernannte uns zur „International Firm of the Year“. Law360 hat
uns kürzlich als „Practice Group of the Year“ in den Bereichen
Bankrecht, Sammelklagen, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und
Prozessführung ausgezeichnet. Managing IP hat uns zweimal als „Best
ITC Litigation Practice“ ausgezeichnet und uns mit dem „Patent
Contentious West“ Award geehrt. Legal Business hat uns dreimal zur
„US Law Firm of the Year“ gekürt, und unsere deutschen Büros wurden
zweimal von JUVE , Deutschlands renommiertester juristischer
Fachzeitschrift, sowohl als „IP Litigation Firm of the Year“ als auch
als „Patent Litigation Firm of the Year“ ausgezeichnet. Global
Investigations Review , eine führende Fachzeitschrift für globale
Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität, hat uns zur „Most
Impressive Investigations Practice of the Year“ gekürt. Global
Arbitration Review hat uns zur drittbesten Schiedsgerichtspraxis der
Welt gekürt. Global Competition Review hat unsere Kartell- und
Wettbewerbsrechtspraxis unter die „25 Global Elite“ gewählt und uns
in ihre Liste der weltweit zehn besten Kanzleien für Wettbewerbsrecht
aufgenommen.

Logo –
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