Padronus finanziert Verbandsklage gegen Meta wegen illegaler Überwachung: Geschäftsmodell von Facebook/Instagram auf dem Prüfstand.

Wien (OTS) – Zusammen mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) als
Klägerin und der
deutschen Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen sowie der
österreichischen Kanzlei Salburg Rechtsanwälte hat Padronus als
Prozessfinanzierer jeweils eine Verbandsklage in Deutschland und
Österreich gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht. Die Klagen
richten sich gegen die weitreichende Überwachung der Bevölkerung
durch Meta, die nach Ansicht von Padronus und des VSV gegen
europäisches Datenschutzrecht verstößt.

„Meta weiß über uns weit mehr, als wir ahnen – von unseren
Einkäufen über unsere Medikamentensuche bis hin zu persönlichen
Problemen. Möglich machen das die sogenannten Business-Tools, die
quer durchs Internet eingesetzt werden. So ist der US-Konzern auf
Drittseiten selbst dann dabei, wenn wir längst aus der Plattform
ausgeloggt sind oder unsere Browser-Einstellungen Datenschutz
versprechen. Das verstößt gegen die europäische
Datenschutzgrundverordnung“ erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von
Padronus.

Meta generiert Umsatz, indem es Unternehmen die Möglichkeit
bietet, Anzeigen auf Instagram und Facebook entgeltlich zu
präsentieren. Welche Anzeige welchem Nutzer präsentiert wird, hängt
von den Interessen des Nutzers ab, die vom Meta-Algorithmus zunächst
aufgrund der Aktivitäten auf der Plattform und der dort gepflegten
sozialen Kontakte festgestellt wird. Darüber hinaus hat Meta
verschiedene Software wie beispielsweise den “Meta-Pixel” entwickelt,
der auf zahlreichen Dritt-Webseiten im Internet eingebettet ist,
insbesondere auch auf Seiten, die medizinische Hilfe bieten (z.B.
apotheken.de, shop-apotheke.de, docmorris.de, aerzte.de, helios-
gesundheit.de, jameda.de), Dating- und Erotikseiten (parship.de,
amorelie.de, orion.de, love-scout24.de), Seiten von Bordellen (
paradise-graz.at), Seiten mit Inhalten aus der innersten Intimsphäre
(krebshilfe.de, tfp-fertility.com [Samenbank], nie-wieder-alkohol.de,
nvve.nl [Sterbehilfe in den Niederlanden], perfekte-brust.at,
haltdergewalt.at [Onlineberatung für häusliche Gewalt]). Die Meta-
Software „Conversions API“ wird direkt auf den Servern der Webseiten
eingebettet, sodass die Erfassung der Daten nicht mehr auf dem
Rechner des Nutzers stattfindet und auch vom technisch versierten
Nutzer nicht bemerkt oder abgeschaltet werden kann. Sie kann auch
nicht durch Nichtzulassen von Cookies, Nutzen des Inkognito-Modus
oder eines VPN umgangen werden.

Diese Tools werden durch Millionen von Unternehmen auf der ganzen
Welt genutzt, um Menschen zu erreichen, die ihre Produkte oder
Dienstleistungen nutzen oder sich dafür interessieren könnten und um
die Effektivität ihrer Werbekampagnen zu analysieren. “Die Verwendung
dieser Technologien ist im Zeitalter des heutigen Internet
allgegenwärtig und integraler Bestandteil der alltäglichen
Internetnutzung. Jeder Nutzer ist dadurch für Meta zu jeder Zeit
individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt,
auch wenn er nicht auf Facebook oder Instagram eingeloggt ist. Meta
erfährt dadurch, welche Webseiten und Unterwebseiten der Nutzer
besucht hat, was er angeklickt, gesucht und gekauft hat”, führt Eibl
aus, „Die Überwachung ist schlimmer, als George Orwell in 1984
antizipiert hat, denn dem Protganisten in dem Werk ist der Umfang
seiner Überwachung zumindest bewusst.“ Zwar können Nutzer von Meta
auf Instagram und Facebook einstellen, dass die gesammelten Daten
nicht für die Auslieferung von personalisierter Werbung auf den
sozialen Netzwerken verwendet werden sollen. Die Daten selbst werden
dennoch bereits vor Einholung der Einwilligung zu Cookies auf Dritt-
Webseiten an Meta übersandt. Die Daten sendet Meta wiederum
ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort
wertet sie die Daten in unbekanntem Maß aus, gibt sie an Dritte wie
Dienstleister, externe Forscher und Behörden weiter.

Zahlreiche Landgerichte in Deutschland (u.a. Berlin, Hamburg,
München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig) sowie Kammern von über
70 weiteren Landgerichten haben die illegale Überwachung durch Meta
in über 700 aktuellen Individualverfahren erstinstanzlich bestätigt.
Die Urteile, welche von der hier verfahrensführenden Kanzlei
Baumeister & Kollegen erstritten wurden, sind nicht rechtskräftig.
Richard Eibl: „Die Landgerichte haben den Klägern dabei teilweise
immaterielle Schadenersätze in Höhe von bis zu Ꞓ5.000 zugesprochen.
Wenn sich nur jeder Zehnte der bis zu 50 Millionen allein in
Deutschland Betroffenen der Verbandsklage noch anschließt, geht es
also um einen Streitwert von 25 Milliarden Euro. Es handelt sich um
die größte Klage, die je im deutschsprachigen Raum eingebracht
wurde.“

Dass Meta den Datenschutz seiner Nutzer nicht sonderlich ernst
nimmt, haben vergangene Ereignisse bereits gezeigt. So wurde der US-
Konzern in der EU bereits mehrfach wegen massiver Datenschutzverstöße
sanktioniert: 1,2 Milliarden Euro Strafe verhängte die irische
Datenschutzbehörde 2023 für illegale Datenübermittlungen in die USA,
weitere 746 Millionen Euro fielen in Luxemburg 2021 wegen
missbräuchlicher Nutzung von Nutzerdaten für Werbung an, und 2024
verhängte erneut die irische Datenschutzbehörde Bußgelder in Höhe von
251 Millionen Euro wegen einer gravierenden Sicherheitslücke. Im Juli
2025 startete in den USA ein Prozess, in dem mehrere Meta-Manager
wegen systematischer Missachtung einer FTC-Datenschutzvereinbarung
auf 8 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt wurden. “Im
vorliegenden Fall geht es um das Geschäftsmodell von Meta als
solches. Wenn wir gewinnen, muss Meta die unerlaubte Spionage
hierzulande und in Deutschland einstellen. Ich glaube, dass dies ein
historischer Moment ist, der als Stein des Anstoßes dafür dienen
kann, dass die umfassende und rechtswidrige Überwachung durch Big
Tech langfristig beendet wird”, ordnet Richard Eibl das
gegenständliche Verfahren ein.

Der Verbandsprozess für qualifizierte Einrichtungen wie dem
Verbraucherschutzverein ist ein in dieser Form neuartiges rechtliches
Instrument, das im Erfolgsfall dazu führt, dass der rechtswidrige
Zustand von der beklagten Partei beseitigt und ein daraus
resultierender Schadenersatz an Verbraucher, die sich der Sammelklage
angeschlossen haben, ausgezahlt werden muss. Das Prozesskostenrisiko
trägt zur Gänze Padronus, nur im Erfolgsfall wird eine Provision des
erstrittenen Betrages fällig.

Der Prozess dürfte der aktuellen protektionistischen US-Regierung
nicht gefallen. Erst letzte Woche hat der US-Präsident der EU erneut
mit neuen Zöllen gedroht, nachdem die Kommission ein Bußgeld von 2,95
Milliarden Euro gegen den US-Konzern Google verhängt hat. “Wir
rechnen damit, dass Trump auch in unserem Verfahren versuchen wird,
seinen Einfluss geltend zu machen, damit Meta ungeschoren davon
kommt. Europäisches Datenschutzrecht ist jedoch nicht verhandelbar
und wir persönlich sind uns sicher, dass wir uns etwaigem Druck nicht
beugen werden”, sagt Julius Richter, ebenfalls Geschäftsführer bei
Padronus.

Österreichische und deutsche Verbraucher können sich jetzt auf
meta-klage.de bzw. meta-klage.at anmelden und der Verbandsklage ohne
Kostenrisiko anschließen.