IV: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit

Wien (OTS) – „Der Begutachtungsentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz (EABG) hat das Potenzial, den Ausbau
erneuerbarer Energien zu beschleunigen und damit Wettbewerbsfähigkeit
und Standort zu stärken“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär
der Industriellenvereinigung (IV). „Für die Industrie sind rasche
Verfahren von zentraler Bedeutung: Sie schaffen
Investitionssicherheit und bringen die notwendige Dynamik für den
Ausbau der Energieinfrastruktur.“

Schlankere Verfahren für mehr Wettbewerbsfähigkeit

Mit dem EABG werden EU-Vorgaben (RED III) mit national bewährten
Verfahren kombiniert. Für die IV sind die geplante
Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) und die klare Festlegung
des überragenden öffentlichen Interesses wesentliche Hebel, um
Projekte effizienter umzusetzen. „Schlankere und praxisnahe Verfahren
sind ein entscheidender Standortfaktor, administrativer Mehraufwand
durch verschiedene Genehmigungsverfahren nach unterschiedlichen
Materiengesetzen verzögern und verteuern die Umsetzung von
Projekten“, erklärt Neumayer.

Unter anderem die vermehrte Anwendung von vereinfachten Verfahren
und Anzeigeverfahren, Vorschriften zur Trassenfreihaltung und zur
besseren Strukturierung der Verfahren, moderne
Kundmachungsbestimmungen, das Verbot des Nachschiebens vor
Beschwerdegründen vor den Verwaltungsgerichten enthalten
Beschleunigungspotenzial und entsprechen langjährigen IV-Forderungen.
Die IV wird den Entwurf eingehend begutachten, so sollte etwa der
Anwendungsbereich auf CO2-Infrastruktur erweitert werden.

„Rechtssicherheit und Planbarkeit sind unverzichtbar, um eine
leistbare, sichere und nachhaltige Energieversorgung für den
Industriestandort sicherzustellen“, so Neumayer. „Umso wichtiger ist
es nun, das Gesetz rasch auf den Weg zu bringen, denn jede
Verzögerung bei Verfahren kostet uns Wettbewerbsfähigkeit“, so
Neumayer abschließend.