Wien (OTS) – In einem wichtigen Grundsatzentscheid hat der Oberste
Gerichtshof den
generellen Ausschluss von geschlechtsangleichenden Operationen aus
den Versicherungsleistungen von privaten Krankenversicherungen
untersagt. Diese Versicherungen dürfen trans* und inter* Personen
zukünftig nicht mehr die Kostenübernahme von medizinisch notwendigen
Operationen zur Geschlechtsanpassung verweigern. Gleichzeitig gibt
das Urteil Organisationen wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft
wichtige Kompetenzen, um gegen Diskriminierungsfälle effektiver
vorzugehen und schnelle außergerichtliche Lösungen zu forcieren. „Der
OGH hat damit ein de-facto-Diskriminierungsverbot für trans* und
inter* Personen im Gesundheitsbereich geschaffen und einen wichtigen
Schritt hin zur rechtlichen und gesundheitlichen Selbstbestimmung
dieser Gruppe geschaffen. Gerade in einer Zeit, in der trans* und
inter* Personen immer stärker zum Ziel eines politischen
Kulturkampfes vom rechten Rand werden, ist dieses Urteil ein
wichtiges Zeichen und ein dringend notwendiger Schritt in die
richtige Richtung“, freut sich SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario
Lindner, der auch Vorsitzender der sozialdemokratischen LGBTIQ+
Organisation SoHo ist. ****
Einmal mehr bekennt sich die SoHo Österreich in diesem
Zusammenhang zur Forderung nach einem umfassenden
Diskriminierungsverbot für LGBTIQ+ Personen – insbesondere im
Gesundheitsbereich. Gleichzeitig habe sich die neue Bundesregierung
zu weitgehenden Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung queerer
Menschen verpflichtet, die jetzt abgearbeitet werden. Auch SoHo-Trans
*-Sprecherin Dominique Mras unterstreicht: „Wir freuen uns sehr über
diese Entscheidung und vor allem darüber, dass Betroffene nun endlich
Rechtssicherheit haben. Trans* Menschen sind in zahlreichen
Lebenslagen mit starker Diskriminierung und Anfeindungen konfrontiert
– gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass ihnen eine gute
medizinische sowie menschenwürdige Versorgung garantiert wird!“ (
Schluss) ls