Klarstellung zu unrichtigen Angaben von Landesrat Antauer

Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres hält fest: Die
Niederlassungsverordnung regelt den Familiennachzug zu legal
aufhältigen Personen in Österreich. Ein Beispiel dafür ist ein
serbischer Kellner, der in Niederösterreich lebt und in einem
Gasthaus arbeitet und seine Ehefrau nachholt. Die Aussagen von
Landesrat Antauer, dass es hier um Quoten im Familiennachzug von
Asylberechtigten geht, sind schlichtweg falsch.

Planungssicherheit und Rechtssicherheit sind bei der Nachholung
von Familienangehörigen von ausländischen Arbeitskräften permanent
gegeben. Wird die Niederlassungsverordnung nicht zu Beginn des Jahres
erlassen, tritt die sogenannte Zwölftelregelung in Kraft. Das
bedeutet, die Quoten vom Vorjahr gelten weiter und jedem Bundesland
steht pro Monat ein Zwölftel der Quotenplätze zur Verfügung.

Landesrat Antauer vermischt hier ganz offensichtlich und bewusst
Asyl mit dem legalen Zuzug von wichtigen Arbeitskräften bzw. deren
nächsten Familienangehörigen. Grundsätzlich wird angemerkt, dass die
Attraktivität eines Arbeitsplatzes auch von bestimmten
Rahmenbedingungen beeinflusst wird, wie der Möglichkeit, seinen
Ehepartner nachholen zu können.