Mit Wiedereinführung der Strompreiskompensation für energieintensive Industrie wird zentrale Standortmaßnahme umgesetzt

Wien (OTS) – Mit dem gestern zur Begutachtung ausgesendeten
Stromkosten-
Ausgleichsgesetz 2025 (SAG) wird eine langjährige Forderung der
Industrie zum Schutz vor Abwanderung stromintensiver
Industrieunternehmen umgesetzt. „Wir weisen seit längerem darauf hin,
dass die Industrie dieses Instrument dringend benötigt, um
international, aber auch innerhalb Europas wettbewerbsfähig zu
bleiben“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV), der erläutert, dass zahlreiche EU-
Mitgliedstaaten das Instrument bereits seit Jahren für ihre Industrie
nutzen würden und dies in den meisten Fällen als Langfristinstrument
bis 2030 implementiert hätten.

Bei der Strompreiskompensation handelt es sich zudem um keinen
Bonus oder Förderung, sondern um die Kompensation politisch
auferlegter Kosten aus dem Emissionshandel, die Strom in Europa
zusätzlich verteuern. „Andere Wirtschaftsräume haben diese
zusätzlichen Kosten nicht, deshalb sieht das Unionsrecht
sinnvollerweise seit langem dieses Beihilfeinstrument zum Schutz der
stromintensiven Industrie vor“, so Neumayer.

Kritisch sieht die IV die umfangreichen
Reinvestitionsverpflichtungen, die im Vergleich zum SAG 2022
hinzugekommen sind. Abschließend plädiert die IV für eine Erweiterung
des Instruments auf zusätzliche Sektoren, deren Wettbewerbsfähigkeit
durch die hohen Stromkosten schwindet.