BÖP begrüßt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes

Wien (OTS) – Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und
Psychologen (
BÖP) begrüßt den heute vorgelegten Gesetzesentwurf zur Verschärfung
des Waffenrechts ausdrücklich – besonders die vorgesehene
verpflichtende klinisch-psychologische Begutachtung auch für Waffen
der Kategorie C und die alle fünf Jahre zu absolvierende
psychologische Nachuntersuchung.

Bereits seit Jahren hat der BÖP auf die Notwendigkeit einer
Adaptierung geltender gesetzlicher Regelungen aufmerksam gemacht. Die
tragische Gewalttat in Graz hat die Notwendigkeit entschlossener
Maßnahmen nochmals eindrücklich vor Augen geführt – und das
Engagement des BÖP zusätzlich verstärkt. Deshalb hat der BÖP im
Rahmen der Reform fachliche Kriterien eingebracht und ein eigenes
ExpertInnengremium eingesetzt. Dieses entwickelte praxisorientierte
Qualitätsstandards, die eine moderne, einheitliche und rechtssichere
Begutachtung gewährleisten sollen.

Zu den zentralen Anliegen des Berufsverbands zählten die
umfassende Überarbeitung und Ausweitung der klinisch-psychologischen
Untersuchung, die im Zuge der Antragstellung auf Ausstellung einer
waffenrechtlichen Bewilligung erbracht werden muss. Durch ein
persönliches und umfassendes Explorationsgespräch sowie eine fachlich
begründete testpsychologische Untersuchung bei einer/m Klinischen
PsychologIn können unter anderem die Motivation für den Waffenerwerb,
der persönliche Hintergrund und relevante Persönlichkeits-,
intellektuelle und Risikomerkmale in Hinblick auf Verlässlichkeit
erhoben und operationalisiert werden.

„Dass klinisch-psychologische Gutachten künftig verpflichtend
vorgesehen sind, ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und
Qualität in der waffenpsychologischen Begutachtung. Denn nur auf
Basis einer fundierten klinisch-psychologischen Diagnostik können
differenzierte und rechtssichere Gutachten erstellt werden“, so BÖP-
Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.

Das ebenfalls im Gesetz vorgesehene Anheben der Altersgrenze auf
25 Jahre sowie die periodische Überprüfung alle fünf Jahre von
BesitzerInnen von Waffen auf ihre Verlässlichkeit (einschließlich
einer weiteren klinisch-psychologischen Überprüfung) entsprechen
ebenfalls den geforderten Positionen des Berufsverbands.

„Diese Vorgaben erhöhen nicht nur die Verlässlichkeit der
Gutachten, sondern stärken die Objektivität, Unabhängigkeit und
Glaubwürdigkeit der psychologischen Beurteilung im
sicherheitsrelevanten Bereich“, so die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-
Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. „Als Psychologinnen und
Psychologen sind wir uns unserer Verantwortung in diesem Bereich
bewusst und sind bereit unseren Beitrag zu leisten.”