Datenschutz und Innovation vereinbar – Gericht gibt AMS nach jahrelangem Rechtsstreit um AMS Algorithmus recht

Wien (OTS) – –

Maschinelle Datenverarbeitung zur Unterstützung der AMS-Beratung
war korrekt

Investitionen im Wert von 2,5 Millionen Euro verloren gegangen

Mehr Technologieoffenheit gefordert

Der Rechtstreit des AMS mit der Datenschutzbehörde rund um die
Anwendung des AMS-Algorithmus „Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (
AMAS)“ ist nun nach mehr als fünf Jahren – und auch einem sehr langen
Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof – zugunsten des AMS
entschieden worden. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid der
Datenschutzbehörde vom 19. August 2020 nach mehr als fünf Jahren
endgültig ersatzlos auf und folgte damit der Beschwerde des AMS.

„Mehr als vier Jahre lang und mit viel Forschungsarbeit hatten
wir mit AMAS ein Tool erprobt und entwickelt, das unsere
Mitarbeiter_innen in der täglichen Beratung von arbeitssuchenden
Menschen hätte unterstützen sollen. Mit diesem Werkzeug wollten wir,
dass die arbeitsmarktpolitischen Interventionen wesentlich rascher
möglich werden und die Integration in den Arbeitsmarkt besser
gelingt“, fasst Johannes Kopf, Vorstandsvorsitzender des AMS, kurz
die Funktion von AMAS zusammen. „Zehn Jahre nach Projektstart und
fünf Jahre nach dem Bescheid der Datenschutzbehörde wird uns
bescheinigt, damals rechtlich korrekt vorgegangen zu sein.
Öffentliche Vorverurteilungen, wie wir sie in dieser Zeit erleben
mussten – gerade wenn sie wider besseres Wissen erfolgen – schaden
dem gesellschaftlichen Diskurs, zeigen Technologiefeindlichkeit und
untergraben das Vertrauen in Institutionen. Umso mehr, da das AMS
naturgemäß viel mit Daten von Kund_innen zu tun hat, dabei höchste
Sicherheitsstandards einhält und sich seiner sozialen Verantwortung
mehr als bewusst ist“, so Kopf.

Gesamte Entwicklung mit einem Schlag zunichte gemacht

Von 2015 bis 2020 wurde AMAS entwickelt, getestet, die
Mitarbeiter_innen geschult, die internen Richtlinien angepasst und
die neuen Beratungs- und Betreuungsangeboten ausgebaut. Im August
2020 untersagte uns dann der Bescheid der Datenschutzbehörde, nicht
nur die Anwendung von AMAS in der Praxis, sondern untersagte auch die
Speicherung und Verarbeitung dieser Daten – und das sogar mit
einstweiliger Verfügung. Dadurch musste das AMS alles, was im
Zusammenhang mit AMAS gemacht und entwickelt worden war, im Herbst
2020 löschen. Damit wurde dem AMS auf einem Schlag beinahe die
gesamte Innovation im Wert von rund 2,5 Millionen Euro zunichte
gemacht.

Österreich braucht mehr Technologieoffenheit

„AMAS werden wir jetzt nicht mehr wiederbeleben, dafür ist zu
viel Zeit vergangen und heute würde man wohl KI, statt der damaligen
Regressionsrechnungen, einsetzen “, so Kopf. „Aber wir sind natürlich
im regen Austausch mit anderen europäischen Arbeitsmarktverwaltungen,
um gemeinsam über sinnvolle Anwendungen dieser Zukunftstechnologien
nachzudenken und wir forschen und denken auch selbst weiter. Trotz
dieses Rückschlages haben wir viel gelernt, in der Kombination von
fortschrittlicher Datenanalyse und menschlicher Erfahrung liegt der
Schlüssel für eine neue Qualität professioneller Kund_innenbetreuung.
Wir brauchen in Österreich insgesamt mehr Technologieoffenheit. Nur
wenn wir uns verantwortungsvoll innovativen Methoden – auch im
Bereich der Künstlichen Intelligenz – nicht verschließen, können wir
die Potenziale heben, die diese Entwicklungen für die Gesellschaft
und den Arbeitsmarkt bereithalten“, mahnt Kopf ein.

Die ordentliche Revision an den VwGH wurde vom BVwG nicht
zugelassen. Damit bleibt für die Datenschutzbehörde (zumindest
theoretisch) noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision.
Vertreten wurde das AMS bei diesem Rechtstreit durch die Kanzlei
Brauneis Rechtsanwälte GmbH.