Wien (OTS) – Insgesamt führte das Zollamt Österreich im Jahr 2024
635.176
Kontrollen durch. 2023 waren es 607.081, was eine Steigerung von rund
4,6 Prozent bedeutet. Das Abgabenaufkommen in Höhe von 8,2 Milliarden
Euro unterstreicht die zentrale Rolle des Zolls bei der Sicherung
staatlicher Einnahmen.
Insgesamt waren im vergangenen Jahr rund 1.740 Zöllnerinnen und
Zöllner im Einsatz. Die Frauenquote lag bei 38,45 Prozent, das
Durchschnittsalter der Beschäftigten bei rund 44 Jahren. Den
Zöllnerinnen und Zöllnern standen 29 Diensthunde zur Seite, von denen
sich 4 aktuell noch in Ausbildung befinden.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zollamts Österreich
haben im Jahr 2024 erneut durch ihre Leistungen unter Beweis
gestellt, wie effizient und wirkungsvoll unsere Kontroll- und
Überwachungsmaßnahmen sind. Ihre Arbeit leistet einen wesentlichen
Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, zur Sicherheit unserer Grenzen
und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs, sowie zur Stärkung
des Wirtschaftsstandortes in Österreich. Ich danke unseren
Zöllnerinnen und Zöllnern für ihr Engagement, ihre Fachkompetenz und
ihre Einsatzbereitschaft“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-
Miedl.
Zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Erhebung von Zöllen,
Steuern und Abgaben sowie Abwicklung des grenzüberschreitenden
Warenverkehrs und damit auch die Stärkung des Wirtschafts- und
Logistikstandortes Österreichs. Dabei werden bei Kontrollen die
Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften überwacht, die dem Schutz
und der Sicherheit für Gesellschaft, Mensch, Tier- und Pflanzenwelt
und Umwelt dienen und die Wirtschaft vor illegalen Praktiken
schützen.
Wichtiger Beitrag zu den Staatseinnahmen
Durch den Einsatz des österreichischen Zolls wurden im Jahr 2024
Abgaben in Höhe von 8,164 Milliarden Euro eingenommen. Der Großteil
entfiel dabei auf die Mineralölsteuer mit 3,804 Milliarden Euro. Die
Tabaksteuer brachte 2,126 Milliarden Euro, der nationale
Emissionszertifikatehandel 1,176 Milliarden Euro. Die eingehobene
Einfuhrumsatzsteuer betrug 368 Millionen Euro. 5,6 Milliarden Euro
wurden außerdem auf Basis der Zollabfertigungen an
Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt und werden vom Finanzamt Österreich
eingehoben. Die Zölle, die in das EU-Budget fließen, beliefen sich
auf 272 Millionen Euro. Die Alkoholsteuer machte 154 Millionen Euro
und die Biersteuer 192 Millionen Euro aus. 72 Millionen Euro
entfielen auf sonstige Abgaben. Rund 7,9 Mrd. Euro der Abgaben und
Steuern kommen dem österreichischen Staatshaushalt zugute.
Bei 3.113 Einsätzen wurden 337.261 mobile Kontrollen
durchgeführt, wobei es zu 14.198 Feststellungen kam. Dazu kamen
94.455 Kontrollen im Reiseverkehr mit 7.131 Feststellungen sowie
7.939 Kontrollen im Bereich der Verbrauchsteuern bei 55.230
Anmeldungen. Bei der Zollabfertigung wurden rund 6,7 Millionen
Anmeldungen abgewickelt, wobei 194.897 Kontrollen durchgeführt und
9.109 Feststellungen dokumentiert wurden. Hier wurden neben der
richtigen Erklärung der Bemessungsgrundlagen für den Zoll, die
Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern insbesondere Kontrollen zur
Einhaltung von Verboten und Beschränkungen, die dem Schutz und der
Sicherheit von Mensch, Tier- und Pflanzenwelt, Umwelt und
Gesellschaft und den fairen Wettbewerbsbedingungen dienen,
durchgeführt.
Im Rahmen der Betriebsprüfung wurden 624 Prüfungen durchgeführt,
die zu einem Mehrergebnis von 14,2 Millionen Euro führten.
Artenschutz, Pflanzen und tierische Produkte
Im Bereich des Artenschutzes kam es durch Kontrollen des Zollamts
Österreich zu 103 Meldungen. Dabei wurden 200 lebende Tiere sowie
3.350 Waren aus artengeschützten Tieren und Pflanzen aufgegriffen.
Unter den sichergestellten Waren befanden sich unter anderem eine
Vielzahl von Arzneimitteln mit Inhaltsstoffen geschützter Arten, aber
auch lebende Blutegel, ein totes Nilkrokodil und Korallen. Aufgrund
von Ermittlungen der Zollfahndung wurde in Salzburg ein Beschuldigter
aufgrund des Artenhandelsgesetzes zu 3 Monaten bedingter
Freiheitsstrafe und eine Probezeit von 3 Jahren verurteilt, weil er
insgesamt 57 Stück Elfenbeinskulpturen/Tierpräparate des Anhang A der
Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und
Pflanzenarten durch Überwachung des Handels im Internet zum Verkauf
angeboten hatte. Bei einer Kontrolle eines serbischen Transporters in
St. Anton am Arlberg wurde unter anderem ein Tigerkopf, der unter die
Verordnung fällt, beschlagnahmt und der Lenker wegen des Verdachtes
einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt.
Im Bereich der Pflanzen und tierischen Produkte kam es 2024 zu
3.093 Aufgriffen. Dabei wurden 419 lebende Tiere, darunter auch
solche, die am Transportweg verendeten, sowie 16.107 Kilogramm und
Stück Pflanzen festgestellt. Bei den tierischen Produkten wurden rund
18,6 Tonnen sichergestellt. Darunter fielen 12,6 Tonnen Fleisch und
Fleischerzeugnisse, 5,2 Tonnen Milch und Milcherzeugnisse, 239
Kilogramm Fisch und Fischereierzeugnisse, 500 Kilogramm Honig und 11
Kilogramm Konsumeier.
Mit diesen Kontrollen schützt das ZAÖ die Tier- und Pflanzenwelt:
Seuchen wie die Schweinepest, Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche
sind weltweit verbreitet. Gerade die Einfuhr von lebenden Tieren und
von Erzeugnissen tierischer Herkunft, aber auch von Pflanzen und
Pflanzenteilen birgt die große Gefahr der Einschleppung solcher
Seuchen, die die Tier- und Pflanzenwelt bedrohen.
Arzneiwaren, Suchtgift und Tabakwaren
Im Bereich der Arzneiwaren zeigte sich 2024 erneut ein hohes
Kontrollergebnis. Insgesamt wurden 7.147 Aufgriffe erfasst. Dabei
konnten 378.109 Stück illegal eingeführter Arzneimittel bzw.
gefälschte bzw. verfälschte Arzneiwaren sowie Anabolika
sichergestellt werden. Ein bemerkenswerter Aufgriff durch die
Zöllnerinnen und Zöllner war Honig, der mit einem Arzneiwirkstoff zur
Potenzförderung versetzt war.
Die Bekämpfung des Suchtgiftschmuggels war auch 2024 ein
wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des Zollamts Österreich. Die Anzahl
der Suchtgiftaufgriffe belief sich auf 1.330. Insgesamt wurde über
eine halbe Tonne Suchtgift sichergestellt. Cannabis machte mit 363,11
Kilogramm den größten Anteil aus, gefolgt von Khat mit 120 Kilogramm,
rund 50 Kilogramm neue psychoaktive Substanzen (NPS), rund 45
Kilogramm psychotrope Substanzen, 17 Kilogramm Kokain und 0,43
Kilogramm Opiate.
Aufgrund von Ermittlungen der Zollfahndung konnte ein
umfangreicher CBD-Schmuggel (Cannabidiolhaltige Extrakte, Haschisch,
Blüten, Öle, Salben) aufgedeckt werden. Im Zuge mehrerer
Hausdurchsuchungen konnten Beweise sichergestellt werden und den
Angeklagten wurde letztendlich der Schmuggel und die Abgabenhehlerei
von Waren im Wert von ca. 1,1 Mio. Euro, bei denen Eingangsabgaben in
der Höhe von knapp 182.000 Euro verkürzt wurden, nachgewiesen. Die
drei Angeklagten wurden durch das Gericht zu Geldstrafen von jeweils
40.000 Euro bis 45.000 Euro und einem Wertersatz von insgesamt
145.000 Euro verurteilt.
Auch im Bereich Tabakwaren wurden 2024 erhebliche Aufgriffe
verzeichnet. In 2.794 Meldungen wurden rund 6,1 Mio. Zigaretten
beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden 52.543 Stück weitere Tabakwaren
sichergestellt. Darunter befanden sich 17.673 Zigarren und
Zigarillos, 9.603 E-Zigaretten, 375 Stück Liquids für E-Zigaretten,
69 Kilogramm Kautabak, 59 Kilogramm Rolltabak, 491 Kilogramm
Rohtabak, 60 Stück Schnupftabak sowie 16 Kilogramm und 5.957 Stück
Tabak zum oralen Gebrauch. Weitere Aufgriffe betrafen 1.066 Kilogramm
und 600 Packungen Wasserpfeifentabak und 18.274 Stück Tabak zum
Erhitzen. In einem spektakulären Fall wurden 406.920 Zigaretten in 24
Koffern in einem Reisebus entdeckt, in einem weiteren Großaufgriff
170.520 Stück Zigaretten sowie 50 Kilogramm Wasserpfeifentabak.
Bargeldkontrollen und Marktüberwachung
Die sogenannte Cash-Control, also die Kontrolle von Einfuhr und
Ausfuhr von Bargeld, verzeichnete 91 Verfahren, in denen nicht
korrekt angemeldete Geldbeträge im Gesamtwert von 5,4 Millionen Euro
festgestellt wurden. Außerdem wurden 16 Falschgeldsendungen
identifiziert, deren Gesamtwert sich auf 218.950 Euro belief.
Warenkontrollen im Zuge der Zollabfertigung dienen neben
fiskalischen Aspekten auch dazu, sicherzustellen, dass Produkte den
bestehenden Regelungen zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit,
Verbraucher- und Umweltschutz entsprechen. Diese Kontrollen des
Zollamts Österreich im Bereich der Marktüberwachung führten 2024 zu
785 Verdachtsmeldungen an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
In 569 Fällen wurde keine Überführung der Produkte in den freien
Verkehr genehmigt. In der Folge wurden 136.333 Produkte
zurückgewiesen, die die Sicherheits-, Umwelt- oder
Verbraucherschutzvorgaben nicht erfüllten und somit nicht in den
Wirtschaftskreislauf kamen. In knapp 40 weiteren Fällen mit ca.
73.000 Produkten wurde erst nach spezifischen Maßnahmen des
Einführers der Überführung in den freien Verkehr durch die
Marktüberwachungsbehörden zugestimmt.
Im Bereich der Produktpiraterie wurden aufgrund von
Kontrollfeststellungen in knapp 10.000 Verfahren 128.898 gefälschte
Waren beschlagnahmt und eingezogen. Der Wert der dabei
beschlagnahmten 128.898 Produkte betrug mehr als 38 Millionen Euro (
gemessen am Originalpreis).
Aufgrund der Kontrollergebnisse wurden 3.271
verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren durchgeführt. Dabei
verhängte der Zoll verwaltungsbehördliche Strafen in Höhe von rund
3,6 Mio. Euro. Die Zahl der Anzeigen an andere Behörden belief sich
auf 5.559.
Die Zollfahndung konnte einem Täter den gewerblichen Handel mit
gefälschten Markenprodukten über einen Zeitraum von mehreren Jahren
nachweisen. Dabei handelte es sich um Armbanduhren, Behälter für
Armbanduhren, Gürtel, Schuhe, Verschlüsse, Feuerzeuge, Armbänder,
Taschen und Brillen, welche vorschriftswidrig aus China in das
Zollgebiet der EU gebracht wurden. Der Warenwert beträgt knapp
800.000 Euro. Der auf die Waren entfallende Hinterziehungsbetrag,
zugleich strafbestimmender Wertbetrag, beläuft sich auf 163.442 Euro
(Zoll und Einfuhrumsatzsteuer). Der Täter wurde wegen Schmuggel zu
einer Geldstrafe von 70.000 Euro und einer Teilwertersatzstrafe von
100.000 Euro verurteilt.
Bandenmäßige Hinterziehung von Mineralölsteuer
Insgesamt 76 Mineralöllieferungen, wobei lediglich zwei
Lieferungen ordnungsgemäß angemeldet wurden, hat eine Tätergruppe
ohne Abgabe einer Steueranmeldung von Slowenien nach Österreich
verbracht. Bei 2.377.790 Litern Mineralöl wurde somit Mineralölsteuer
in Höhe von 943.982 Euro hinterzogen. Nach einem mehrjährigen und
komplexen Ermittlungsverfahren konnte nun der zur Festnahme
international ausgeschriebene Täter nach seiner Auslieferung 2024 vor
Gericht gestellt werden.
Er wurde vom Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12
Monaten auf 3 Jahre verurteilt. Außerdem wurde eine Wertersatzstrafe
in der Höhe von 200.000 Euro ausgesprochen.
Hochpreisige Fahrzeuge geschmuggelt
Der Schmuggel von Fahrzeugen aus Drittländern nach Österreich ist
immer wieder Teil der Ermittlungen der Zollfahndung. So wurden in
einem Fall drei Personen schuldig gesprochen, einen Ferrari F 142 488
Pista, strafbestimmender Wertbetrag 99.119 Euro, vorsätzlich
vorschriftswidrig in die EU verbracht und anschließend zur
Weiterbeförderung übergeben zu haben. Die Täter wurden jeweils zu
einer Geldstrafe von 40.000 Euro bis 50.000 Euro verurteilt.
In einem weiteren Ermittlungsfall der Zollfahndung wurden zwei
Personen schuldig gesprochen, einen LKW der Marke MAN TGS 50.510 im
Wert von 220.304 Euro vorsätzlich vorschriftswidrig in die EU
verbracht zu haben. Der strafbestimmende Wertbetrag beläuft sich auf
102.221 Euro. Die Täter wurden zu einer Geldstrafe von 44.000 Euro
und 50.000 Euro bzw. einer Teilwertersatzstrafe von 10.000 Euro
verurteilt.
Fotos: https://www.flickr.com/gp/159530260@N03/0Q2c23a82C