Wien (OTS) – Ein Gericht in Doha hat den Vorsitzenden des Nationalen
Geistigen
Rates der Bahá’í in Katar, Remy Rowhani, am 13. August 2025 zu fünf
Jahren Haft verurteilt – einzig wegen der friedlichen Ausübung seiner
Religion und seines Rechts auf freie Meinungsäußerung. Darauf machten
die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) und Human Rights Watch (HRW)
in einer gemeinsamen Erklärung vom 15. August aufmerksam.
Rowhani, ein hochangesehener Bürger Katars und ehemaliger
Direktor des Regionalbüros der Internationalen Handelskammer für den
Nahen Osten und Nordafrika, war bereits am 23. Dezember 2024 am
internationalen Flughafen von Doha festgenommen worden, als er zu
einem Kurzurlaub aufbrechen wollte. Seine Haft wurde seither mehrfach
verlängert, während sich sein Gesundheitszustand zunehmend
verschlechtert. Elf UN-Experten zeigten sich kürzlich „zutiefst
besorgt“ über seine Behandlung und die anhaltende Diskriminierung der
Bahá’í in Katar.
Ein zentraler Auslöser der Anklage waren zwei Social-Media-
Accounts, die die Bahá’í in Katar vertreten und mit Rowhanis
Kontaktdaten verknüpft sind. Seit fünf Jahren veröffentlichen sie
Zitate aus Bahá’í-Schriften sowie Glückwünsche zu islamischen und
nationalen Feiertagen. Die katarische Justiz behauptet, der Account
habe religiöse Werte verletzt. In Wirklichkeit verbreitete er jedoch
universelle Prinzipien wie die Einheit Gottes, den Dienst an der
Menschheit und die Ehrung der Eltern, wie Human Rights Watch betonte.
Dennoch wird der 71-jährige Rowhani laut Gerichtsakten auf
Grundlage von Artikel 259 des Strafgesetzbuches beschuldigt, eine
Ideologie zu verbreiten, die „die Grundlagen des Islam in Frage
stellt“, soziale Werte zu verletzen und „destruktive Prinzipien“ zu
fördern. Darüber hinaus wurde er gemäß Artikel 8 des Gesetzes zur
Verhütung von Cyberkriminalität von 2014 und Artikel 47(b) des
Gesetzes über Veröffentlichungen von 1979 wegen „Verstoßes gegen
soziale Werte“ und der „Verbreitung zerstörerischer Grundsätze“
angeklagt.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) analysierte zudem
mehrere Fatwas, die von katarischen Religionsbehörden erlassen und
dem Ministerium für Stiftungen und Islamische Angelegenheiten
zugeordnet wurden. Diese offenbaren tiefsitzende religiöse
Vorurteile, die Hass und Diskriminierung gegen die Bahá’í schüren und
ihre Anhänger als „Ungläubige“ diffamieren. Mehrere dieser Fatwas
wurden auch im Gerichtsurteil gegen Rowhani zitiert.
„Das Urteil gegen Remy Rowhani ist ein schwerer Rückschlag für
die Menschenrechte in Katar. Wir appellieren an die katarischen
Behörden, seine sofortige Freilassung zu ermöglichen“, erklärte Isma
Forghani, Menschenrechtsbeauftragte der Bahá’í-Gemeinde in
Österreich. „Dies wäre ein wichtiges Signal an die internationale
Gemeinschaft, dass Katar seinen Anspruch auf Toleranz und den Schutz
religiöser Minderheiten ernst nimmt.“
Die Diskriminierung der Bahá’í in Katar hat eine lange
Geschichte. Seit über 80 Jahren versucht die Gemeinde vergeblich, mit
den Behörden über Missstände ins Gespräch zu kommen.
Aufenthaltsgenehmigungen wurden entzogen, Führungszeugnisse
verweigert und Familienzusammenführungen blockiert. Diese Politik
bedroht mittlerweile das Fortbestehen der gesamten Gemeinschaft.
Ein ähnliches Muster zeigt sich international: In Ägypten und im
Jemen sind Bahá’í ebenfalls Ausgrenzung ausgesetzt. Im Iran hingegen,
wo sie die größte nicht-muslimische Minderheit bilden, werden sie
systematisch verfolgt – ein Vorgehen, das Human Rights Watch als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. Ein aktuelles
Beispiel ist Isfahan: Dort beschlagnahmten die Behörden Häuser und
Eigentum von mehr als 20 Bahá’í – oft ohne Gerichtsverfahren, teils
sogar nur per SMS – unter Missbrauch von Artikel 49 der iranischen
Verfassung.
„Artikel 49 wurde geschaffen, um gestohlenes Eigentum
zurückzugeben – nicht, um Menschen ihre Lebensgrundlagen zu rauben.
Was wir derzeit in Isfahan erleben, ist staatlich organisierter
Diebstahl“, erklärte Isma Forghani in einer OTS-Mitteilung vom 15.
August. „Heute kann eine einzige SMS Jahrzehnte harter Arbeit
zunichtemachen. Der Missbrauch von Artikel 49 treibt Familien gezielt
in Armut, raubt ihnen Haus und Habe und nimmt ihnen sogar den Zugang
zu medizinischer Versorgung.“
Unter den vielen Persönlichkeiten, die ihre Empörung über diese
Praxis geäußert haben, ist auch die iranische
Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi. Sie schrieb am 18.
August auf X: “Ich habe hautnah miterlebt, wie meine Bahá’í-Freunde
und Mitbürger mit großem Einsatz und Verantwortung gearbeitet haben –
und wie ihre mühsam erarbeiteten Errungenschaften von der Regierung
beschlagnahmt wurden. (…) Die Enteignung Bahá’í Eigentums verletzt
Gerechtigkeit, missachtet grundlegende Bürger- und Menschenrechte und
greift Ethik wie Menschlichkeit an. (…) Ich fordere, dass dies
sofort beendet wird”.
Human Rights Watch:
https://www.hrw.org/news/2025/08/15/qatar-five-year-sentence-for-
bahai-dignitary-on-abusive-charges
UN-Menschenrechtsexperten:
https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/07/qatar-un-experts-
gravely-concerned-about-discrimination-against-bahai
OTS-Mitteilung:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250815_OTS0027/iran-
willkuerliche-enteignung-von-bah-in-isfahan-per-sms-aufgrund-ihres-
glaubens